Durchführung von Instandsetzungsarbeiten im Rahmen der Werftzeit 2024 (Zwischendockung) an Bord des VWFS Wega Referenznummer der Bekanntmachung: 1114/002/01634
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bernhard-Nocht-Straße 78
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20359
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 40-31900
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bsh.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.evergabe-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung von Instandsetzungsarbeiten im Rahmen der Werftzeit 2024 (Zwischendockung) an Bord des VWFS Wega
Für das VWFS Wega steht ab Januar 2024 die jährliche Klassebesichtigung mit 2,5 jährlicher Unterwasserschiffbesichtigung gemäß Klassifikationsvorgaben an.
Am Standort der den Auftrag erhaltenden Werft.
Für das VWFS Wega steht ab Januar 2024 die jährliche Klassebesichtigung mit 2,5 jährlicher Unterwasserschiffbesichtigung gemäß Klassifikationsvorgaben an.
Das Schiff ist nach den Vorschriften des Lloyds Register (kurz LR) klassifiziert. Das Schiff ist für die notwendigen Besichtigungen und Abnahmen trocken zu stellen und muss für diesen Zweck ab spätestens Januar 2024 für ca. 6 Wochen an eine Werft gebracht werden. Es sind Prüfungen und Abnahmen im Rahmen der Klasse-Zwischenbesichtigung einschließlich aller notwendigen Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten nach den Vorschriften sowie unter Aufsicht des LR durchzuführen.
Alle Ballast- und Trinkwassertanks werden für die planmäßige Besichtigung geöffnet, gereinigt, befundet und bei Bedarf instandgesetzt.
Zusätzlich zu den Vorgaben der Klassifikationsgesellschaft und des Flaggenstaates (vertreten durch Berufsgenossenschaft-Verkehr, kurz BG-V) wird die Liegezeit im Trockendock bzw. an der Werft genutzt um sonstige notwendige Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten durchzuführen, die sich im Laufe der Jahre seit der letzten Werftliegezeit aufgestaut haben. Hierbei ist besonders die Grundüberholung der steuerbordseitigen Davitwinde hervorzuheben. Diese ist aktuell aufgrund mehrerer Fehlfunktionen bzw. Sicherheitsmängeln nicht mehr betriebsbereit. Die Winde muss dazu von Bord genommen, komplett zerlegt und befundet werden. Die anschließende Rücklieferung wird aufgrund langer Lieferzeiten erst nach der eigentlichen Dockzeit erfolgen.
Eine Auflistung aller Leistungspositionen, inklusive Beschreibung, ist dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Diese Angabe bezieht sich auf die Laufzeit. Dies ist nur eine ungefähre Angabe. Das Schiff muss jedoch spätestens Ende Januar 2024 in der Werft sein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Zuverlässigkeit im Sinne der §§ 123 ff. GWB (vgl. Artikel 57 Richtlinie 2014/24/EU)
Die Angaben zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123 und 124 GWB sowie zur Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB sind im Formblatt „Eigenerklärung der Eignung“ zu machen. Unternehmen werden ausgeschlossen, sofern mindestens ein Ausschlussgrund aus den §§ 123 und 124 GWB vorliegt und keine Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB erfolgte. (fakultatives Ausschlusskriterium).
Nachweis: Eigenerklärung
b) Eintragung in einem Berufs- / Handelsregister
Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Berufs- / Handelsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaats verzeichnet; aufgelistet in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU; Wirtschaftsteilnehmer aus bestimmten Mitgliedstaaten müssen ggf. andere in jenem Anhang aufgeführte Anforderungen erfüllen. (Ausschlusskriterium)
Nachweise: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Auszüge aus entsprechenden Registern
a) Maßnahmen zur Qualitätssicherung
Der Wirtschaftsteilnehmer muss über folgende Maßnahmen zur Qualitätssicherung sowie über folgende Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten verfügen (Ausschlusskriterium): - Qualitätsmanagementsystem nach ISO EN 9001
Nachweis: Eigenerklärung und Zertifikat
b) Technische Ausstattung
Der Wirtschaftsteilnehmer muss über folgende Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung für die Ausführung des Auftrags verfügen (Ausschlusskriterium):
- Dock (Trocken-/Schwimmdock) oder Liftanlage mit einer mindest-Pallenhöhe von 1,20 Metern
- Dockplatz der 24 Stunden am Tag trocken ist
- Ausrüstung für eine Eindockung des Schiffes auf ebenem Kiel, ohne Vertrimmung bzw. Slipanlage
Nachweis: Eigenerklärung und Anlagen (bspw. technische Pläne)
c) Umweltmanagementmaßnahmen
Der Wirtschaftsteilnehmer muss über Umweltmanagementmaßnahmen mit folgenden Mindestanforderungen verfügen (Ausschlusskriterium): - Umweltmanagementsystem nach ISO 14001
Nachweis: Eigenerklärung und Zertifikat
d) Teilnahme an einem Besichtigungstermin
Der Wirtschaftsteilnehmer muss an mindestens einem Besichtigungstermin teilnehmen, um die Berechtigung zu erwerben ein Angebot abzugeben.
Nachweis: Bescheinigung über die Teilnahme an einem Besichtigungstermin
Deutsches Recht (insbesondere: Bürgerliches Gesetzbuch §§631ff., Bundesberg-Gesetz, Hohe-See-Einbringungsgesetz, Windenergie-auf-See-Gesetz, Kreislaufwirtschaftsgesetz) zu finden auf: https://www.gesetze-im-internet.de
VOL/B zu finden auf: https://www.bescha.bund.de/SharedDocs/Downloads/Rechtsgrundlagen/Vergabehandb.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Siehe auch Vertragsbedingungen und Leistungsverzeichnis
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur nächsten Klassifizierung voraussichtlich Mitte 2026.
DATENSCHUTZ
Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Datensparsamkeit vom Bieter nur solche personenbezogenen Daten und Unterlagen (Daten) übermittelt werden sollen, die für die Durchführung des Vergabeverfahrens und zur etwaigen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Insbesondere zur Eignung und Qualifikation sind vom Bieter Daten nur soweit zu liefern, wie sie zum Zweck des Eignungsnachweises sowie ggf. zum Nachweis des Vorliegens der Zuschlagskriterien erforderlich sind. Z.B. für Lebensläufe bedeutet dies, nur die Angabe der Zeiträume und Aufgaben, die die geforderten Kriterien betreffen.
Es wird ebenfalls darauf Hingewiesen, dass der Bieter die Zustimmung seiner Arbeitnehmer zur Verwendung derer personenbezogenen Daten benötigt; die Zustimmung ist nicht mit den Unterlagen zu übermitteln.
Der Bieter stimmt zu, dass das BSH Zugang zu allen erforderlichen Unterlagen erhält, mit denen die in der Eigenerklärung gemachten erforderlichen Angaben belegt werden.
Das BSH verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art 6 Abs. 1 b DSGVO insbesondere i.V.m. §§ 122 bis 125 GWB sowie §§ 46, 48 VgV bzw. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A).
Die Verarbeitung von Daten erfolgt zur Erbringung von Werk- und Dienstleistungen im Rahmen der fiskalischen Bedarfsdeckung des BSH.
Das BSH speichert die Daten über einen Zeitraum, der zu Dokumentationszwecken erforderlich ist für etwaige vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren sowie für etwaige Prüfungen durch den Bundesrechnungshof nach den entsprechenden jeweils geltenden Vorgaben.
Ansprechpersonen zum Datenschutz sind unter https://www.bsh.de/DE/Service/Datenschutz/datenschutz.html zu finden.
ZUR QUALIFIKATION EINZUREICHENDE UNTERLAGEN IM VERGABEVERFAHREN
Bei den sich aus den in den Teilnahmebedingungen (Abschnitt III) ergebenden Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt. Daher sind zu allen Punkten Angaben vom Wirtschaftsteilnehmer zu machen. Bitte beachten Sie dies bei der Angebotsabgabe mit der erforderlichen Sorgfalt.
Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben, sofern nichts anderes gefordert wird. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Bieters.
Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom Auftraggeber - soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde - durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die Nachgeforderten Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten unterlagen vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Bieters.
Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPV-Code des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems (PQ; z.B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de, https://www.pq-verein.de/) abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden.
MIT DEM ANGEBOT VORZULEGEN:
- Eigenerklärung Eignung
- Angebotsschreiben
- Leistungsverzeichnis
- Eigenerklärung zur EU-Verordnung
- Erklärung IT-Sicherheit
- Nachweis über die Teilnahme an einer Ortsbesichtigung
- Verzeichnis der Unterauftragnehmer*
- Verpflichtungserklärung*
- Angaben über die Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft*
* nur sofern zutreffend
AUF GESONDERTES VERLANGEN DES AUFTRAGGEBERS VORZULEGEN:
- Urkalkulation
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-9499561
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Rechtsbehelfsbelehrung
Innerhalb dieses Verfahrens ist der Antrag vor dem
Bundeskartellamt
- Vergabekammer des Bundes -
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Telefon: 0228 / 9499-421, -561, -578
Telefax: 0228 / 9499-163
Gemäß § 160 GWB statthaft.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevor-schriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabe-vorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift: Bernhard-Nocht Straße 78
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20359
Land: Deutschland
Fax: +49 40-31905001