Einrichtung und Betrieb der ASV-Servicestelle
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Reinhardtstr. 28
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gkv-spitzenverband.de
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kbv.de
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dkgev.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einrichtung und Betrieb der ASV-Servicestelle
Im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung nach § 116b SGB V (ASV) ist der Betrieb einer bundesweiten Servicestelle inklusive einer Datenbank erforderlich (www.asv-servicestelle.de).
Diese Servicestelle hat die Aufgabe, ASV-Teams (bzw. von diesen Beauftragten) die Registrierung und Pflege der Daten zu ermöglichen, ASV-Teamnummern zu vergeben sowie mit Dritten (u. a. Kassenärztliche Vereinigungen, Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen, Landeskrankenhausgesellschaften sowie erweiterte Landesausschüsse) und ASV-Teams zu kooperieren und sich auszutauschen.
Die Abrechnung selber zählt nicht zur Aufgabenstellung. Es werden ausschließlich formale Prüfungen von der Servicestelle erwartet.
Die Aufgabe der ASV-Servicestelle erfordert u. a. eine unmittelbare Kommunikation mit ASV-Teams sowie oben genannten Dritten über eine zu entwickelnde Webanwendung und telefonischen/schriftlichen Austausch. Die Webanwendung soll auch der Information der Öffentlichkeit über die Angebote zur ASV dienen.
Die zu verwaltenden Daten enthalten personenbezogene und Sozialdaten, daher ist die komplette Dienstleistung innerhalb des Geltungsbereichs der Europäischen Union, des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, der Schweiz oder in einem Drittstaat sofern ein Angemessenheitsbeschluss gemäß Artikel 45 DSGVO vorliegt und zusätzlich die sich aus dem Angemessenheitsbeschluss ergebenden Voraussetzungen (wie zum Beispiel erforderliche Zertifizierungen) vorliegen, zu erbringen.
Die hier ausgeschriebene ASV-Servicestelle soll ihre Tätigkeit zum 15. März 2024 mit dem Aufbau der Infrastruktur sowie der Datenübernahme vom derzeitigen Dienstleister aufnehmen und zum Vertragsende des laufenden Vertrages ab dem 1. Juli 2024 den Regelbetrieb starten.
Berlin
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 3 Jahren mit einer Verlängerungsoption um weitere 2 Jahre. Für weitergehende Informationen wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Der Vertrag hat eine Laufzeit von drei Jahren mit einer Verlängerungsoption um weitere zwei Jahre.
45 % Erfahrung des Bewerbers aufgrund von Aufträgen oder Projekten, die hinsichtlich folgender Inhalte
o Aufbau und Betrieb einer Servicestelle und
o Aufbau und Betrieb einer datenbankbasierten Webseite und
o Hosting von Sozialdaten
vergleichbar sind, anhand der vorgelegten Referenzen
45 % Ausführungen im Kurzkonzept
10 % Zertifizierungen IT-Sicherheit/Datenschutz
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, der nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist sein darf, oder alternativer Nachweis.
Erklärung über den Gesamt- und den spezifischen Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist.
Kurze Eigendarstellung des Bewerbers bzw. des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft hinsichtlich des Leistungsspektrums und des Kerngeschäfts sowie der Organisation (z. B. in Form eines Organigramms).
Die Darstellung ist dem Teilnahmeantrag als formlose Anlage beizufügen.
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Erklärung zur durchschnittlichen Anzahl von Mitarbeitenden, die in den vergangenen drei Jahren beim Bewerber bzw. beim jeweiligen Mitglied der Bewerbergemeinschaft beschäftigt waren sowie Angabe der Anzahl der Mitarbeitenden in den jeweiligen Geschäftsbereichen:
• Aufbau und Betrieb einer datenbankbasierten Website
• Servicestelle (z. B. Call-Center, Helpdesk)
• Hosting von Sozialdaten
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Der Bewerber reicht überwiegend oder vollständig abgeschlossene Referenzen aus den letzten fünf Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist ein, die belegen, dass der Bewerber mit der hier ausgeschriebenen Leistung nach Art und Umfang vergleichbare Aufträge erbracht hat.
Es müssen mindestens drei Referenzen eingereicht werden, die in mindestens einem der nachfolgend aufgeführten Bereiche Vergleichbarkeit nachweisen, wobei alle Bereiche wiederum mindestens einmal benannt werden müssen:
• Aufbau und Betrieb von Webanwendungen mit Registrierung und Benutzerverwaltung
• Aufbau und Betrieb einer Servicestelle mit vergleichbarem Anforderungsprofil
• Verarbeitung von Daten mit besonderem Schutzniveau (personenbezogene Daten, Sozialdaten oder vergleichbar).
.......................
Der Bewerber muss einen Datenschutzbeauftragten zur Verfügung stellen.
Der Bewerber muss nach ISO 27001 oder vergleichbar zertifiziert sein.
Der Bewerber muss die Mindestanforderungen an die technisch-organisatorischen Maßnahmen für die Schutzstufe „C“ erfüllen.
Der zukünftige Vertragspartner muss in der Auftragsdurchführung weisungsfrei, organisatorisch und wirtschaftlich unabhängig von ASV berechtigten Ärzten und Krankenhäusern sowie Krankenkassen und deren Verbände sein und frei von Interessenkollisionen handeln.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
§ 135 Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.