Wagenkasten- und Drehgestellsanierung der U-Bahn Serien F84 - F92 Referenznummer der Bekanntmachung: FG1-0548-2023
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Wagenkasten- und Drehgestellsanierung der U-Bahn Serien F84 - F92
Wagenkasten- und Drehgestellsanierung der U-Bahn Serien F84 - F92
- Wagenkasten- und Drehgestellsanierung je nach Zustand an 23 Doppeltriebwagen (inkl. 2 Optionszeiträume mit je 7 Fahrzeugen)
Es besteht die zweimalige Option die Rahmenvereinbarung von seitens des Auftraggebers um 12 Monaten zu verlängern.
Verlängerung des Vertrages für weitere Wagenkasten- und Drehgestellsanierung von 7 U-Bahnen bzw. DTW (pro Optionszeitraum)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerber-/Bietergemeinschaften (BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen.
1. Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift,
2. Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie - soweit anwendbar v § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister vorliegt.
Der Auftraggeber stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung.
Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der Bewerber zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.
1. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz (Euro, netto) aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
2. Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (Euro, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Der Auftraggeber stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung.
Abgefragt werden Angaben zu realisierten Referenzprojekten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung gemäß der nachfolgend dargestellten Aufteilung vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden.
Erwartet werden folgenden Angaben für jedes Referenzprojekt:
a) Vorhaben-/Referenzbezeichnung,
b) Name und Adresse des Auftraggebers; eine Aufforderung zur Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse bleibt vorbehalten,
c) Zeitraum der Leistungserbringung,
d) Kurzbeschreibung des Umfangs und der Art der erbrachten Leistungen.
Neben den Referenzen werden Zertifizierungen für die Ausführung der Leistung abgefragt. Die Zertifizierungen müssen als personenbezogenen und prüffähigen Nachweis für den Bewerber bzw. für seinen Eignungsleihgeber eingereicht werden.
Der Auftraggeber stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung ("Eigenerklärung zur Eignung").
Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn die folgenden Mindestanforderungen "Eigenerklärung zur
Eignung" erfüllt sind:
— Sanierungleistungen an mind. 5 abgenommenen, derzeit zugelassenen und im Einsatz befindliche Schienenfahrzeuge sind erfüllt worden.
— Diese Fahrzeuge müssen in Deutschland zugelassen sein.
— Das/Die Referenzprojekt/e muss/müssen in den letzten drei Jahren erbracht worden sein.
— Zertifizierung nach DIN EN 15085-2 (Bahnanwendungen - Schweißen von Schienenfahrzeugen und -fahrzeugteilen CL1)
— Zertifizierung nach DIN EN ISO 9712 (Qualifizierung und
Zertifizierung von Personal der zerstörungsfreien Prüfung)
— Die Zertifikate müssen zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes gültig sein.
Im Rahmen der Einreichung der Teilnahmeanträge sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Eigenerklärung zur Eignung inkl. der geforderten Nachweise,
- ggf. Verpflichtungserklärung Eignungsleihe,
- ggf. eine Erklärung zur Bildung einer Bewerbergemeinschaft.
Die vorgenannten Unterlagen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt in jedem Fall zum Ausschluss.
siehe Vergabeunterlagen
gesamtschuldnerisch haftend
Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung i. S. d. Frauenförderverordnung abzugeben.
Der Auftraggeber stellt hierzu ebenfalls ein Formular zur Verfügung.
Darüber hinaus hat der Auftragnehmer die Vorgaben nach dem BerlAVG, insbesondere zum vergaberechtlichen Mindestlohn, zu berücksichtigen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Auftraggeber (AG) ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und führt hier ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durch. Der AG unterliegt neben dem GWB der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.
2. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung durch den AG führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe.
3. Die Übermittlung von Fragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform zu erfolgen. Hierfür wird das vom AG zur Verfügung gestellte Formular "Bieterfragen_FG1-0548-2023" verwendet und über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform dem AG übermittelt. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 22.12.2023 an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3)) eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet.
4. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
5. Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe,ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen.
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Formular vorzulegen. Zur Erfüllung von Mindestanforderungen gem, III.1.2) werden die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe addiert und gem. III.1.3) alle Erklärungen der Mitglieder einer BewGe gesamthaft ausgewertet. BewGe haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden.
6. Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer /konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe), so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Formular vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt.
Zusätzlich hat der Bewerber gesondert mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben/Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
7. Der AG hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge Formulare erstellt. Diese sind für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden und über die Vergabeplattform gem. I.1) herunterzuladen. Die Teilnahmeanträge müssen bis zum Schlusstermin (s. Ziffer IV.2.2)) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden.
8. Erläuterung zum Ablauf:
Nach Sichtung der eingereichten Angebote erfolgt die Prüfung und die Auswertung der Angebote. Im Anschluss daran finden die Verhandlungen inkl. kaufmännischer/technischer Angebotsklärung statt. Nach Abschluss der Verhandlungen werden die Bieter aufgefordert, ihre letzten verbindlichen Angebote (finale Angebote) abzugeben. Diese werden dann vom AG anhand der bekannt gemachten Zuschlagskriterien ausgewertet.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten oder objektiv nicht erfüllbare Anforderungen, so sind hierzu Fragen bzw. Hinweise
Unverzüglich über die Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten.
9. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Sofern Bieter Änderungswünsche oder Vorschläge unterbreiten, werden diese nicht Angebotsbestandteil und dementsprechend auch nicht gewertet. Die Bieter können daher bei Abgabe und Kalkulation ihres Angebotes nicht davon ausgehen, dass etwaige von ihnen dargestellte Änderungswünsche oder Vorschläge in der von ihnen angestrebten Form umgesetzt werden.
Die BVG wird vielmehr nach Auswertung der Angebote und Abschluss der Verhandlungen entscheiden, ob und in welchem Umfang etwaige Änderungswünsche oder Vorschläge aufgenommen und zum Gegenstand der bei Abgabe der weiteren Angebote für die dann noch im Verfahren befindlichen Bieter gleichlautenden und verbindlichen Vergabeunterlagen und Vertragsbedingungen gemacht werden.
10. Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den AG trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z. B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).
11. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 30-9013-8316
Fax: +49 30-9013-7613
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.