Telematikplattform (Interimsvergabe) Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-10062
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Heidestraße 15
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Telematikplattform (Interimsvergabe)
Die Telematikplattform (TPF) ist das Kernstück der Verkehrszentralensoftware AutobahnOS. Mit der TPF erfolgt die Datenverarbeitung und Steuerung der Außenanlagen einer Verkehrszentrale (VZ). Diese Ausschreibung umfasst den Aufbau und Einrichtung einer TPF-Interim und die Versorgung der Außenanlagen. Diese Interimslösung ist nur für die VZen der Niederlassungen Nordost, Nordwest und Ost relevant.
Zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt eine neue Ausschreibung, in der die genannten Leistungen dauerhaft für alle neun VZen der Autobahn GmbH erbracht werden sollen.
Autobahn GmbH des Bundes
Heidestraße 15
10557 Berlin
Deutschland
Im Rahmen eines stufenweise angelegten Gesamtprojektes startete im Jahr 2019 die Realisierung des Basissystems für das E21X-Projekt. Das Basissystem ist seit Dezember 2021 im Probebetrieb und wurde im März 2022 abgenommen. Das ursprünglich für den Einsatz in der VRZ Hessen konzipierte System soll in allen Verkehrszentralen der Autobahn GmbH des Bundes zum Einsatz kommen. Die Telematikplattform ist das Modul des Basissystems, dass die Außenanlagen anbindet. Um das erhöhte Verkehrsaufkommen zur UEFA Euro 2024 in Deutschland steuern zu können, muss die Implementierung und Abnahme der Telematikplattform für drei Verkehrszentralen spätestens im September 2023 beginnen. Aus diesem Grund zieht die Auftraggeberin eine Interimslösung (Telematikplattform-Interim, kurz TPF-I) für drei VZen in Betracht.
Klarstellend: Geplant ist eine ergebnisoffene Neuausschreibung für sämtliche in der Autobahn zum Einsatz kommenden Telematikplattformen einschließlich derjenigen, die jetzt für einen Übergangszeitraum mit der Interimslösung versorgt werden.
Der geschätzte Auftragswert wurde auf ca. 3. 150.000 € netto geschätzt. Sollten weitere, derzeit noch nicht prognostizierbare, Leistungen aus der Rahmenvereinbarung erforderlich werden oder sich die ergebnisoffene Ausschreibung verzögern, kann der Auftragswert maximal bis auf 200% des geschätzten Auftragswertes ansteigen. (hypothetisch möglicher Maximalauftragswert).
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige ex-ante-Transparenzbekanntmachung
i. S. d. § 135 Abs. 3 GWB.
Um den kurzfristigen Bedarf der drei Verkehrszentralen aufgrund der bevorstehenden UEFA Euro 2024 zu decken und um die Vergabeunterlagen für die geplante ergebnisoffene Ausschreibung, im Rahmen derer sämtliche in der Autobahn zum Einsatz kommenden Telematikplattformen einschließlich derjenigen, die jetzt
für einen Übergangszeitraum mit der Interimslösung versorgt werden, so auszugestalten, dass
1) ein Wettbewerb möglich ist und
2) der künftige Auftragnehmer genügend Zeit bekommt, um sich in die Dokumentation des Basissystems einzuarbeiten und das entsprechende Wissen zu erwerben, um die Leistung erbringen zu
können,
wurde ein Vergabeverfahren als Verhandlungsverfahren ohne vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach § 119 Abs. 1, 5 GWB in Verbindung mit § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit b) und § 17 VgV durchgeführt.
Die Voraussetzungen für ein Verhandlungsverfahren ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb sind
erfüllt. Die Leistung kann zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten nur von einem
bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Das Basissystem besteht aus vielen Einzelmodulen verschiedener Hersteller, welche über komplexe Abhängigkeiten miteinander verbunden sind. Das Modul Telematikplattform bindet die Außenanlagen an und wurde von der Heusch/Boesefeldt GmbH realisiert.
Heusch/Boesefeldt hat durch Ihre ursprüngliche Beauftragung und langjährige Tätigkeit umfangreiches Spezial- und Erfahrungswissen angeeignet, um die Erweiterung und Implementierung durchführen zu können. Aufgrund der Komplexität der Software, dem Zusammenspiel mit den anderen Modulen, der Dringlichkeit und dem erforderlichen Erfahrungswissen kann aus technischen Gründen nur ein Unternehmen, die Heusch/Boesefeldt GmbH, die Einrichtung der Telematikplattform als Interimslösung für die drei VZen Nordwest, Nordost, Ost übernehmen. Eine Alternativlösung besteht
aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit nicht. Gem. § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV liegen ferner Gründe vor, aufgrund derer eine besonderer Dringlichkeit zu bejahen wäre, so dass die Fristen nicht eingehalten werden können, die für andere Vergabeverfahren vorgesehen sind.
Für Interessenten der zukünftigen Neuauschreibung:
Die Bekanntmachung der ergebnisoffenen Neuausschreibung für sämtliche in der Autobahn zum Einsatz kommenden Telematikplattformen einschließlich derjenigen, die jetzt für einen Übergangszeitraum mit der Interimslösung versorgt werden, ist aktuell für das Ende des Jahres 2023 geplant. Durch den hier bekannt gemachten Auftrag werden keine Leistungen dem Wettbewerb entzogen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Eintrg unter Ziff. IV.1 ist unzutreffend. Es handelt sich um eine Verfahren nach § 14 Abs. 4 VgV. Es ist ein Angebot eingegangen.
Der Auftrag soll am 19.09.2023 an folgendes Unternehmen vergeben werden:
Offizielle Bezeichnung: Heusch/Boesefeldt GmbH
Postanschrift: Zieglersteg 12
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52078
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Postanschrift: Heidestraße 15
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30640960
Fax: +49 30403680811
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de
Der Auftraggeber ist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verpflichtet, vor dem Zuschlag eine Wartefrist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, einzuhalten, bevor er den Vertrag abschließt. Innerhalb dieser Zeit kann die Zuschlagsentscheidung des Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, auf Antrag eines Betroffenen bei der zuständigen Vergabekammer nachgeprüft werden.
§ 135 GWB lautet:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Postanschrift: Heidestraße 15
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30640960
Fax: +49 30403680811
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de