EU Vergabe Räder und Wellen VT612, BR407, E146/147 Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEF68725
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Potsdamer Platz 2
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stoll, Philipp
E-Mail:
Fax: +49 6926549010
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift: Wilhelm-Leuschner-Str. 78
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 60329
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stoll, Philipp
E-Mail:
Fax: +49 6926549010
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
EU Vergabe Räder und Wellen VT612, BR407, E146/147
Vergeben werden Aufträge zur Fertigung und Lieferung der ausgeschriebenen Materialien gemäß Vergabeunterlagen.
Los 1
DB Werk Kassel
Vollrad VT612
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag nach 12 und 24 Monaten einseitig zu kündigen
Das Los wird an zwei Auftragnehmer gemäß Vergabeunterlagen vergeben. Für Auskünfte bzgl. der entsprechenden Höchstmengen dieser Vergabe, wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Los 2
DB Werk Kassel
Wellen VT612
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag nach 12 und 24 Monaten einseitig zu kündigen
Für Auskünfte bzgl. der entsprechenden Höchstmengen dieser Vergabe, wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Los 3
DB Werk Kassel
Vollräder BR403/407
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag nach 12 und 24 Monaten einseitig zu kündigen
Das Los wird an zwei Auftragnehmer gemäß Vergabeunterlagen vergeben. Für Auskünfte bzgl. der entsprechenden Höchstmengen dieser Vergabe, wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Los 4
DB Werk Kassel
Wellen BR403/407
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag nach 12 und 24 Monaten einseitig zu kündigen
Für Auskünfte bzgl. der entsprechenden Höchstmengen dieser Vergabe, wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Los 5
DB Werk Dessau
Vollräder E146
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag nach 12 und 24 Monaten einseitig zu kündigen
Für Auskünfte bzgl. der entsprechenden Höchstmengen dieser Vergabe, wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Los 6
DB Werk Dessau
Wellen E146
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag nach 12 und 24 Monaten einseitig zu kündigen
Für Auskünfte bzgl. der entsprechenden Höchstmengen dieser Vergabe, wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Los 7
DB Werk Dessau
Vollräder E147
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag nach 12 und 24 Monaten einseitig zu kündigen
Für Auskünfte bzgl. der entsprechenden Höchstmengen dieser Vergabe, wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.