Beschaffung und Betrieb einer Bewerbungsmanagementsoftware (E-Recruiting) Referenznummer der Bekanntmachung: OV-024-23

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Technische Universität Berlin - Die Präsidentin - Zentrale Beschaffung
Postanschrift: Ernst-Reuter-Platz 7
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10587
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Beschaffung
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tu.berlin
Adresse des Beschafferprofils: https://www.tu.berlin/arbeiten/services-fuer-beschaeftigte/beschaffung-bestellung-einkauf/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beschaffung und Betrieb einer Bewerbungsmanagementsoftware (E-Recruiting)

Referenznummer der Bekanntmachung: OV-024-23
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72212100 Entwicklung von branchenspezifischer Software
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Dienstleistung - Beschaffung und Betrieb einer

Bewerbungsmanagementsoftware (E-Recruiting)

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
48450000 Softwarepaket für Zeiterfassung und Personalverwaltung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Technische Universität Berlin 10623 Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die TU Berlin plant die Beschaffung und den Betrieb einer Bewerbungsmanagementsoftware (E-Recruiting). Ziel ist es, eine Bewerbungsmanagementsoftware, die Zeit-, Kosten- und Wettbewerbsvorteile ermöglicht, an der TU Berlin zu implementieren. Die Software soll bestmöglich, einfach und übersichtlich den kompletten Personalbeschaffungsprozess abbilden - von der Stellenausschreibung über den Online-Bewerbungseingang und einer digitalen Kommunikation mit den Bewerber:innen sowie Einladungen zu Gesprächen bis hin zur Überleitung aller benötigter Daten für die Einstellung. Durch die Bewerbungsmanagementsoftware soll extern wie intern ein attraktiver, transparenter und effizienter Prozess gestaltet werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Funktionalität & Service / Gewichtung: 50
Qualitätskriterium - Name: Präsentation / Gewichtung: 20
Preis - Gewichtung: 30.00
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Leistungen "Hyper-Care-Phase" und "Schulungsphase II" sind optionale Leistungen. Deren Anbietung ist nicht verpflichtend (kein Mindestkriterium), jedoch wünschenswert. Die optionalen Leistungen sind im Angebot jeweils separat, unter der Angabe der zusätzlichen Kosten inkl. ggf. notwendiger Nebenkosten auszuweisen und fließen nicht in den Gesamtangebotspreis mit ein.

Die Entscheidung ob eine der genannten optionalen Leistungen ggf. ergänzend beauftragt wird, ist abhängig vom Projektverlauf und kann daher erst spätestens 3 Monate vor Projektende erfolgen. Der:die Auftragnehmer:in muss sich daher bis zum Ende der Projektlaufzeit an die für diese Positionen angegebenen Preise gebunden halten. Ein Anspruch auf Beauftragung seitens der:des Auftragnehmer*in besteht nicht.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 108-338823
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber vergibt keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der vorstehenden Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXS0YEAY1BKK7GQ4

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 309013-8316
Fax: +49 309013-7613
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).

Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.

Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 309013-8316
Fax: +49 309013-7613
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
05/09/2023