Rahmenvertrag Wellenbälge für die U-Bahn HK inkl. Ersatzteilversorgung Referenznummer der Bekanntmachung: FEM1-0171-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Wellenbälge für die U-Bahn HK inkl. Ersatzteilversorgung
Gemeinsame Erprobung eines Übergangtyps und anschließender Abschluß eines Rahmenvertrages Wellenbälge für die U-Bahn HK inkl. Ersatzteilversorgung für 20 Jahre
Berlin
Lieferung von 48 Übergängen für U-Bahnen der Serie HK über einen Zeitraum von 6 Jahren. Die Proof-of-Concept-Phase erfolgt bereits im Rahmen des Vergabeverfahrens. Ein Zuschlag wird erst und nur an die Bieter erteilt, deren Prototyp des zu liefernden Übergangs erprobt und abgenommen wurde. Auch Verhandlungen werden nur mit Bietern abgenommener Prototypen geführt. Die Ersatzteilversorgung (ohne DIN- und Normteile) erfolgt für 20 Jahre ab Lieferung eines jeweiligen Übergangs. Der Preis für die Ersatzteilversorgung ist über die angenommene Lebenszeit des Übergangs als Ersatzteilpauschale anzugeben.
Der Liefervertrag sieht sowohl eine optionale Laufzeitverlängerung von bis zu 1 Jahr als auch eine optionale Ausweitung der Liefermenge auf bis zu 53 Übergänge vor.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag Wellenbälge für die U-Bahn HK inkl. Ersatzteilversorgung
Postanschrift: Heinrich-Hertz-Straße 2
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE73 Kassel
Postleitzahl: 34123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5619980
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 30-9013-8316
Fax: +49 30-9013-7613
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.