Lieferung von Atemschutzmasken Typ AVON FM 53 samt Zubehör
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Bruno-Georges-Platz 1
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22297
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): ZVST / BIS
E-Mail:
Telefon: +49 40428666266
Fax: +49 40427999186
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.polizei.hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Atemschutzmasken Typ AVON FM 53 samt Zubehör
Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Zentrale Vergabestelle der Behörde für Inneres und Sport, beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Lieferung von speziell ausgewählten Artikel für den Befähigungsaufbau bei CBRN-E Gefahrenlagen (C = chemisch / B = biologisch / R = radioaktive / N = nukleare / E = explosive) des Herstellers Avon mit der Firma Firekraft AUSTRIA.
Lieferung von speziell ausgewählten Artikel für den Befähigungsaufbau bei CBRN-E Gefahrenlagen (C = chemisch / B = biologisch / R = radioaktive / N = nukleare / E = explosive) des Herstellers Avon mit der Firma Firekraft AUSTRIA.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
df
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Pasching
NUTS-Code: AT312 Linz-Wels
Land: Österreich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Postfach 30 17 41
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 40427923080
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Nachprüfungsanträge sind
- schriftlich an das Postfach der Finanzbehörde,
Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg
- und zusätzlich per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als PDF-Dokument im Anhang) an das Funktionspostfach
zu richten.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.