Metall - Vorhangfassade, Schule Referenznummer der Bekanntmachung: TK 04072023-0900
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rinkartstr. 13
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12437
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Metall - Vorhangfassade, Schule
Sanierung und Erweiterung des Schulstandortes Stillerzeile 100 zu einer 2,5-zügige Grundschule und Errichtung einer 2-Feld Sporthalle.
Die Maßnahme im Rahmen der Metall - Vorhangfassade umfasst ausschließlich die Schule, insbesondere die prüffähige Statik, Werk- und Montageplanung, die Aluminium-Unterkonstruktion, die Dämmung der Fassade im Bereich der Stahlbetonaußenwänden und die Fassadenbekleidung aus eloxiertem Aluminium als vertikal verlaufende Aluminium - Steckfalzpaneele in 2 verschiedenen Ansichtsbreiten und vier verschiedenen Längen.
Schulstandort Stillerzeile 100, 12587 Berlin
Bestandteil dieser Beschaffung sind Metallbauarbeiten zur Herstellung und Montage der Metall - Vorhangfassade der Schule auf dem Schulgrundstück Stillerzeile 100 in Berlin. Die Schule ist als Bauteil 1 Bestandteil der Gesamtmaßnahme "Sanierung und Erweiterung des Schulstandortes Stillerzeile 100 zu einer 2,5-zügige Grundschule und Errichtung einer 2-Feld Sporthalle".
Im Zuge der Komplettsanierung des Schulgebäudes wurden alle Fassadenplatten aus Beton demontiert. Die Fassade des Bestands wird in Holztafelelementen neu errichtet. Die Anbauten erfolgen in Stahlbeton. Dementsprechend wird die Metallfassade auf Holztafelelementen sowie im Bereich der neuen Anbauten auf Stahlbeton-Außenwänden montiert.
Die Leistung umfasst:
- prüffähige Statik, Werk- und Montageplanung
- Aluminium-Unterkonstruktion für Steckfalzpanele, Stahlbeton Außenwand _ 705 m2
- Aluminium-Unterkonstruktion für Steckfalzpaneele, Holztafelelement _ 1.355 m2
- Wärmedämmung MiWo 160 mm, Stahlbeton Außenwand _ 600 m2
- Fassadenbekleidung - Steckfalzpaneele - Aluminium-Eloxal, Länge = 1,88 m, Breite 0,13 m _ 795 m2
- Fassadenbekleidung - Steckfalzpaneele - Aluminium-Eloxal, Länge = 1,88 m, Breite 0,28 m _ 795 m2
- Fassadenbekleidung - Steckfalzpaneele - Aluminium Nasslack, Länge - 1,88 m, Breite 0,13 m _ 145 m2
- Fassadenbekleidung - Steckfalzpaneele - Aluminium Nasslack, Länge - 1,88 m, Breite 0,28 m _ 145 m2
- Füllung Steckfanzpaneel als Prallschutz _ 345 m2
- Fensterbank außen, Aluminium _ 770 m
- Sturzbekleidung, Aluminium Kantteil _ 555 m
- Laibungsbekleidung, Aluminium Kantteil _ 585 m
- Brandsperre vertikal, Miwo, nicht brennbar, 180 mm, WAB _ 45 m2
- Brandsperre horizontal, Stahlblech _ 645 m
- Attikaverblechung, Aluminium _ 260 m
Den Ausschreibungsunterlagen ist das Formblatt V 2251 F zur Stoffpreisgleitklausel beigefügt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Umpferstedt
NUTS-Code: DEG0G Weimarer Land
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift: PF 910240
Ort: Berlin
Postleitzahl: 12414
Land: Deutschland