Agrarpolitischer Dialog zwischen der Afrikanischen Union und Deutschland zur Stärkung der Resilienz von Ernährungssystemen in Afrika Referenznummer der Bekanntmachung: AU 23-01
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmel-kooperationsprogramm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Agrarpolitischer Dialog zwischen der Afrikanischen Union und Deutschland zur Stärkung der Resilienz von Ernährungssystemen in Afrika
Die zu vergebenden Dienstleistungen umfassen die Etablierung und Verfestigung eines „Agrarpolitischen Dialogs zwischen der Afrikanischen Union und Deutschland zur Stärkung der Resilienz von Ernährungssystemen in Afrika“ (APD AU). Der APD AU hat zum Ziel, die Transformation und Resilienzstärkung von Ernährungssystemen auf Ebene Regionaler Wirtschaftsgemeinschaften (REC) und Mitgliedsstaaten der Afrikanischen Union durch ein zu entwickelndes Unterstützungsprogramm (ISM-PRASS) der Kommission der Afrikanischen Union zu beschleunigen. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit soll der APD AU als Plattform dienen, um die gemeinsame Absicht beider Seiten, sich fachlich über Wissen, Erfahrungen, Technologien und Fähigkeiten in Bereichen von gegenseitigem Interesse auszutauschen, zu ermöglichen und zu verstärken.
Der Hauptfokus des Projekts liegt auf der Stärkung der Kapazitäten der Kommission der Afrikanischen Union zur Erstellung von strategischen Leitlinien und der Erarbeitung und Pilotierung eines Umsetzungsmechanismus sowie dem Wissensmanagement. Zentraler Partner ist das Department für Landwirtschaft, ländliche Entwicklung, aquatische Wirtschaft und nachhaltige Entwicklung der Kommission der Afrikanischen Union (AUC-DARBE). Daneben ist eine Zusammenarbeit mit der Entwicklungsorganisation AUDA-NEPAD, RECs und weiteren Akteuren aus der Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft geplant. In einer einjährigen erweiterten Einführungsphase (Inception Phase) soll die Projektstruktur etabliert werden, und die Planungen konkretisiert und überarbeitet werden. Eine politische Steuerung des Projekts wird durch das Bundeministerium für Ernährung und Landwirtschaft und AUC-DARBE sichergestellt. Die operative Zusammenarbeit soll in einem „Letter of Agreement“ geregelt werden.
Die zu erbringenden Leistungen umfassen die Einsätze von Langzeit- und Kurzzeitfachkräften und weiterem Projektpersonal in Addis Abbeba und im Projektverlauf auszuwählenden Mitgliedsstaaten sowie die Durchführung von Konferenzen, Arbeitsgruppensitzungen Workshops, Studien und Fachinformationsfahrten
Berlin, Deutschland und Addis Abeba, Äthiopien
Der Auftrag zur Durchführung des Kooperationsprojekts „Agrarpolitischer Dialog zwischen der Afrikanischen Union und Deutschland zur
Stärkung der Resilienz von Ernährungssystemen in Afrika“ soll im offenen Verfahren gemäß § 119 Abs. 2 und 3 GWB (Offenes Verfahren) vergeben werden. Der Nettowert des Auftrags liegt oberhalb des Schwellenwertes in § 106 GWB iVm Art. 4.d der Richtlinie 2014/24/EU. Anwendbar sind daher die Vergabevorschriften des 4. Teils des GWB.
Anwendbar ist gemäß Art. 4 Buchst. d der Richtlinie 2014/24/EU ein Schwellenwert von [Betrag gelöscht] EUR netto, denn es handelt sich beim Agrarpolitischen Dialog mit der Afrikanischen Union um ein Projekt, dessen Tätigkeit überwiegend aus der Organisation und Durchführung
von Studien, internationalen Veranstaltungen, Seminaren zu Themen der agrarpolitischen Gesetzgebung sowie Fortbildung von Multiplikatoren
besteht. Es handelt sich daher bei den zu vergebenden Dienstleistungen um sogenannte „soziale und andere besondere Dienstleistungen“ gemäß Art. 74 der Richtlinie 2014/24/EU. Die Leistungen gehören zur Gruppe „Administrative Dienstleistungen im Sozial-, Bildungs-, Gesundheits- und kulturellen Bereich“ sowie „Sonstige Dienstleistungen der Verwaltung und für die öffentliche Verwaltung“, die in Anhang XIV zur Richtlinie 2014/24/EU aufgeführt sind
Die Laufzeit des Projektes beträgt 36 Monate mit der Option auf Verlängerung um 24 Monate.
Die gesamte Summe vom 01.11.2023 inklusive der Verlängerung bis 31.10.2028 beträgt demnach bis zu [Betrag gelöscht] EUR brutto (bis zu ca. [Betrag gelöscht] EUR netto).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Allgemeine Anforderungen
Die Angebote sind in übersichtlicher, lesbarer und nachvollziehbarer Form in deutscher Spra-che zu erstellen. Unklarheiten gehen zu Lasten des Bieters.
Mit dem Angebot sind auch die unterzeichneten (Eigen-) Erklärungen sowie Eignungsnachweise einzufügen und die Unterlagen zu den Ausschlussgründen.
Bieter können zur Abgabe von formfreien Eigenerklärungen die „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ (§ 50 VgV) nutzen. Es ist jedoch dabei zu berücksichtigen, dass die Vergabestelle im Laufe der Angebotswertung ggf. Nachweise zu den Eigenerklärungen mit kurzer Fristsetzung abfordert, sofern Nachweise in den nachstehend aufgeführten Anforderungen verlangt werden.
Für Nachweise und Bescheinigungen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche oder englische Sprache beizufügen.
Das Angebot muss den Anforderungen des Vergaberechts uneingeschränkt entsprechen. Entspricht ein Angebot diesen Anforderungen nicht, so wird es vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Ausschlussgründe nach § 57 VgV hin. Änderungen und Ergänzungen an den Inhalten der Vergabeunterlagen sind unzulässig. Abweichungen des Angebotes von den Vergabeunterlagen haben nach § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV den Ausschluss des Angebotes zur Folge.
Zu beachten ist insbesondere, dass bereits die Beifügung der Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen durch den Bieter eine Änderung der Vergabeunterlagen und somit ein Ausschlussgrund darstellt.
Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen [d.h. an seinem Angebot] müssen zweifelsfrei sein. Etwaige Änderungen bzw. Berichtigungen des Angebotes durch den Bieter sind vor Ablauf der Angebotsfrist in gleicher Form wie das Angebot einzureichen
Einzureichende Unterlagen
1) Unternehmensdarstellung (inkl. Mitarbeiterzahl, Rechtsform, Hauptsitz und weitere Stand-orte, Kompetenz- und Tätigkeitsschwerpunkte). (A)
2) Formfreie Eigenerklärung, dass der Bieter im Zusammenhang mit der zu vergebenden Leistung keine eigenen über das Projekt hinausgehenden wirtschaftlichen Interessen verfolgt, die den Interessen des Projektes und des Auftraggebers entgegenstehen können (Ausschluss von Interessenskollisionen). (A)
3) Formfreie Eigenerklärung, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen bzw. gemäß § 125 GWB eine Selbstreinigung stattgefunden hat. (A)
4) Formfreie Eigenerklärung nach § 19 MiLoG (Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns). (A)
5) Formfreie Eigenerklärung nach § 21 AEntG (Arbeitnehmer-Entsendegesetz). (A)
6) Formfreie Eigenerklärung nach § 21 SchwarzArbG (Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung). (A)
7) Formfreie Eigenerklärung nach § 98c AufenthaltsG (Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet). (A)
Wir weisen darauf hin, dass der Bieter bereits mit dem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem Gewerbezentralregister mit einreichen kann. Anderenfalls wird diese Auskunft im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens durch den Auftraggeber vor Zuschlagserteilung eingeholt bzw. vom Bieter angefordert. Der Auftraggeber wird vor Erteilung des Zuschlags eine Abfrage bei der Registerbehörde nach § 6 WRegG, sobald § 6 WRegG anzuwenden ist, machen.
8) sofern zutreffend: Formfreie Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft. (A)
9) sofern zutreffend: Formfreie Eigenerklärung zum beabsichtigten Einsatz von Subunternehmen unter genauer Bezeichnung des vom Subunternehmer zu übernehmenden Leistungsteils. Auf Anforderung des Auftraggebers sind die Subunternehmer, die wesentliche Leistungsbestandteile erbringen, zu benennen und es sind eine rechtsverbindlich unterschriebene Verpflichtungserklärung des Subunternehmers, in der dieser sich verpflichtet, die bezeichneten Leistungsteile im Falle der Auftragserteilung als Subunternehmer zu übernehmen, sowie die Unterlagen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und zur Eignung (3.2.1 und 3.2.2) für den Subunternehmer vorzulegen (vgl. 1.4). (A)
10) sofern zutreffend: Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe nach § 47 VgV (d.h. Erklärung des anderen Unternehmens zur gemeinsamen Haftung). (A)
Eignungskriterien und Belege
1) Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung durch Vorlage eines Auszugs der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bewerber ansässig ist, für Deutschland das Handelsregister. Aktueller Auszug erforderlich. (A)
2) Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit durch formfreie Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei (abgeschlossenen) Geschäftsjahre. Der Bietergesamtumsatz muss in den letzten drei (abgeschlossenen) Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr betragen haben. (A)
3) Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit anhand von:
Referenzen über mindestens 3 Jahre Erfahrung mit der Durchführung von Projekten über politische Beratungsleistungen im Agrar- oder Ernährungssektor auf dem Afrikanischen Kontinent (im Zeitraum der letzten 10 Jahre). Betrachtet wird die Summe der Zeiträume verschiedener, auch zeitlich überlappender, Referenzen (z.B. 2 Referenzen à 2,5 Jahre) (A);
Mindestens 2 Referenzen (im Zeitraum der letzten 5 Jahre) über die Durchführung von öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen und/oder Schulungsmaßnahmen zu landwirtschaftlichen Themen (A); Mindestens 2 Referenzen (im Zeitraum der letzten 8 Jahre) über die Durchführung von Projekten in denen internationale oder zwischenstaatliche Organisationen (EU, UN, AU, FAO,) beraten, oder in Zusammenarbeit Kooperationsprojekte durchgeführt wurden (A);
3 Referenzen über Erfahrung mit der Betreuung und Durchführung internationaler Agrarprojekte mit Langzeitfachkräften (im Zeitraum der letzten 5 Jahre). Betrachtet wird die Summe der Zeiträume verschiedener, auch zeitlich überlappender, Referenzen (A).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Ort: Berlin
Land: Deutschland