FDL - Zahlungsdienstleistungen für eCommerce-Applikationen Referenznummer der Bekanntmachung: ITD1-0067-2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
FDL - Zahlungsdienstleistungen für eCommerce-Applikationen
Zahlungsdienstleistungen für eCommerce-Applikationen
(FDL Finanzdienstleister)
Berlin
Zahlungsdienstleistungen für eCommerce-Applikationen inkl. der folgenden Leistungsoptonen: Leistungsoptionen - nicht wertungsrelevant: O1 - "Clearing Jelbi" O2 - "Individualisiertes Reporting Service-Tool" O6 - "Second-Level-Support 24/7" Leistungsoptionen - wertungsrelevant: O3 - "Implementierungssupport" O4 - "Entwicklungstage Weiterentwicklung" O5 - "Entwicklungstage Weiterentwicklung" O7 - "Notfallsupport 24/7" auf Abruf Hauptvertragslaufzeit: Bereitstellungsphase (ca. 3-4 Monate) übergehend in die Betriebsphase von 4 Jahren Die Betriebsphase muss spätestens am 01.01.2024 beginnen Verlängerungsoptionen: 4 x jeweils bis zu 12 Monate mit einer Ziehungsfrist für den AG von min. 3 Monaten zum jeweiligen Vertragsende
Leistungsoptionen - nicht wertungsrelevant: O1 - "Clearing Jelbi" O2 - "Individualisiertes Reporting Service-Tool" O6 - "Second-Level-Support 24/7" Leistungsoptionen - wertungsrelevant: O3 - "Implementierungssupport" O4 - "Entwicklungstage Weiterentwicklung" O5 - "Entwicklungstage Weiterentwicklung" O7 - "Notfallsupport 24/7" auf Abruf Verlängerungsoptionen: 4 x jeweils bis zu 12 Monate mit einer Ziehungsfrist für den AG von min. 3 Monaten zum jeweiligen Vertragsende
Beschränkung des Zugangs zu den Vergabeunterlagen: Der Zugang zu den kompletten Vergabeunterlagen ist eingeschränkt. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von § 41 Absatz 4 SektVO Gebrauch gemacht wird, weil in den
Unterlagen vertrauliche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten sind. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Vertraulichkeitsvereinbarung ist über das Nachrichtenportal der Vergabeplattform HANDSCHRIFTLICH unterschrieben (keine
Signatur) über das Nachrichtenportal der AI-Vergabeplattform einzureichen mit zusätzlicher Angabe des Unterzeichnernamens in Druckbuchstaben. Anschließend erhalten die interessierten Unternehmen die Leistungsbeschreibung, die Bewertungsmatrix inkl. Anlage A und das Preisblatt über das Nachrichtenportal der Vergabeplattform.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
FDL - Zahlungsdienstleistungen für eCommerce-Applikationen
Postanschrift: Gütersloher Straße 123
Ort: Verl
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33415
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 15234683716
Fax: +49 62277475
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 30-9013-8316
Fax: +49 30-9013-7613
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.