Errichtung einer Energiezentrale (Wärme- und Kältebereitstellung) Referenznummer der Bekanntmachung: VE-4203-02
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rudower Chaussee 17
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12489
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wista.de/
Postanschrift: Reinhardtstraße 17
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.busse-partner.com/
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung einer Energiezentrale (Wärme- und Kältebereitstellung)
Umbau und die Erweiterung des ehemaligen US-Militärkrankenhauses in Berlin Lichterfelde zum Innovationszentrum FUBIC.
Das Gebäude liegt als freistehende Großstruktur mit einem Sockel von ca. 60m x 120m zentral auf einem ca. fünf Hektar großen Entwicklungsgelände. Es besitzt zwei Untergeschosse und sechs oberirdische Vollgeschosse (EG - 5.OG). Die Obergeschosse sind als Riegel mit den Abmessungen von 20 x 118 m ausgebildet.
Fabeckstraße 60/62 14195 Berlin
Die Installation der Energiezentrale umfasst:
4 St Eis-Energiespeicher je 125 m3,
2 St Wärmepumpen je 600 kW Heizleistung bzw. 470 kW Kälteleistung,
8 St Rückkühler je 180 kW,
1 St Steuerungszentrale (Energiemanager),
900 m Stahlrohr DN15 - DN300 mit Isolierung,
8 St Pumpen,
2 St Wärmetauscher (1,1 MW bzw. 1,4 MW),
6 St Pufferspeicher je 6000 Liter
Hinweis zu Rohrleitungen und Zubehör:
Nebenangebote in dem Titel 7.1 Rohrleitungen und Zubehör
sind zulässig.
Das bedeutet:
Abweichend von der Installation in Schweißverfahren und unter Beachtung der Mindestanforderungen kann in den Positionen 7.1.34 - 7.1.95 bzw. 7.1.100 -7.1.119 auch eine Installation aus PE oder Stahl/Edelstahl (kein C-Stahl) im Pressverfahren angeboten werden.
Als Mindestanforderung gelten die technischen Vorgaben wie Rohr- und Formstückdimensionen, Druck- und Temperaturfestigkeit, Eignung zur Förderung der entsprechenden Medien.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Gewerbean- und ummeldung
- Handelsregisterauszug
- Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte)/Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (auch Negativbescheinigung).
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt (Bescheinigung in Steuersachen)
- Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b Abs. 1 S. 1 (EStG)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft
- Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre
- Bestätigung der Umsätze durch Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
- vergleichbare Referenzen der letzten 3 Geschäftsjahre
- Angaben zu Arbeitskräften, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
- PQ-Nachweis / ausgefülltes Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) für sämtliche Nachunternehmer.
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YTC6VBK
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 0390138316
Fax: +49 0390137613
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekannt-machung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Ange-botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalender-tagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wol-len, bei der zuständigen Vergabekammer zu stel-len (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbs-beschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftragge-ber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekannt-machung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäi-schen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 0390138498
Fax: +49 0390137613
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/