Allgefahrensachversicherung und Ertragsausfallversicherung in Form einer Feuermehrkostenversicherung für den Flughafen BER 2024 bis 2027 Referenznummer der Bekanntmachung: EA-2023-0225 (EU)
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Willy-Brandt-Straße 1b
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 12529
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): https://vergabekooperation.berlin/NetServer
E-Mail:
Fax: +49 306091-70641
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.berlin-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Allgefahrensachversicherung und Ertragsausfallversicherung in Form einer Feuermehrkostenversicherung für den Flughafen BER 2024 bis 2027
Allgefahrensachversicherung (im Folgenden "Sachversicherung") und Ertragsausfallversicherung in Form einer Feuermehrkostenversicherung (im Folgenden "Ertragsausfallversicherung"). Die Versicherungssumme der Sachversicherung zum Neuwert beträgt rund EUR 4.97 Mrd. (gemäß Wertzuschlag 2023), die Versicherungssumme der Ertragsausfallversicherung beträgt bei einer 12-monatigen Haftzeit EUR 50. Mio. als feste Versicherungssumme (auf erstes Risiko).
Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Gegenstand der Vergabe ist die Allgefahrensachversicherung und Ertragsausfallversicherung in Form einer Feuermehrkostenversicherung für den Flughafen BER für die Jahre 2024 bis 2027.
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Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst ein Jahr und beginnt zum 1. Januar 2024. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Vertragslaufzeit um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum jeweiligen Ablauf schriftlich gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt jedoch 4 Jahre, so dass das Vertragsverhältnis spätestens mit Ablauf des 31.12.2027 endet.
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Die Versicherungssumme der Sachversicherung zum Neuwert beträgt rund EUR 4.97 Mrd. (gemäß Wertzuschlag 2023), die Versicherungssumme der Ertragsausfallversicherung beträgt bei einer 12-monatigen Haftzeit EUR 50. Mio. als feste Versicherungssumme (auf erstes Risiko).
Die Gesamtversicherungssumme der Sachversicherung beinhaltet sowohl sämtliche Bauten am Flughafen BER als auch den kompletten Sachbestand des "alten Flughafens Schönefeld". Es handelt sich somit um das komplette Betriebsgrundstück des Flughafens BER.
Versichert wird die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH, 12521 Berlin einschließlich aller bestehenden und neu hinzukommenden Tochtergesellschaften.
Siehe zur Mindestzahl des Weiteren III.1.4
Vergabeunterlagen:
Die zu beschaffenden Leistungen betreffen Anlagen, die sich innerhalb des Sicherheitsbereichs nach LuftSiG befinden. Zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit des Flughafenbetriebs werden daher die Vergabeunterlagen (VU) nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern zur Verfügung gestellt.
Der AG wird die VU erst mit der "Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes" zur Verfügung stellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen.
1)
Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer.
2)
Bewerber und - soweit für die jeweilige Leistung erforderlich - einzusetzende Dritte/Nachunternehmer können nur Versicherungsgesellschaften sein, die über die entsprechende Zulassung nach §§ 8 ff., 61 ff. Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) oder vergleichbarer Rechtsvorschriften anderer EU-Mitgliedstaaten verfügen und dies mit der Bewerbung entsprechend in dem zur Verfügung gestellten "Formular" erklären.
3)
Der Bewerber hat zu erklären, dass er die Anordnungen und Grundsätze der Solvency II- Richtlinie (Richtlinie 2009/138/EG) zur Prüfung und Leistungsfähigkeit des Rückversicherungsunternehmens stets beachtet hat und auch künftig beachtet.
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Der Auftraggeber stellt hierzu das Formular "wirtschaftliche Leistungsfähigkeit / voraussichtlicher Umfang eines Angebotes" zur Abgabe der Erklärungen zur Verfügung
4)
Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m., § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) sowie Erklärung zum vertraulichen Umgang mit sämtlichen Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie sämtlichen zugänglich werdenden Betriebsdaten, Unterlagen und sonstigen Informationen ('Vertrauliche Informationen'). Der AG stellt hierzu ein Formblatt Eigenerklärung - Vertraulichkeit und Datenschutz zur Verfügung.
5)
Dritte/Nachunternehmer können nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers für die Ausführung eingesetzt werden.
Der Bewerber hat grundsätzlich vorgesehene Dritte/Nachunternehmer unter Verwendung des Formblatts Erklärung zum Einsatz Nachunternehmer zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen der Dritten/Nachunternehmer beizubringen.
Leistungen der Schadensabteilung, wie insbesondere die Schadensbearbeitung, sowie die in Ziffer III.1.3) genannten Servicedienstleistungen sind entweder direkt vom Bewerber selbst oder von einem vom Bewerber kontrollierten konzernverbundenen Unternehmen vorzunehmen. Die Leistungserbringung durch (andere) Dritte/Nachunternehmer ist ausgeschlossen.
Eine Benennung von im Schadensfall einzubindenden Sachverständigen und Rückversicherern als Dritte/Nachunternehmer ist nicht erforderlich.
6)
Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Der AG stellt hierzu ein Formblatt Eigenerklärung _Artikel 5K der Verordnung EU zur Verfügung.
7)
Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Werden die o.g. Erklärungen nicht eingereicht, kann ein Ausschluss des Teilnahmeantrages wegen fehlender Eignung erfolgen.
(1) Rating
Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber eine Erklärung zu einem aktuellen Rating der Rating Agentur Standard Poor’s mit mindestens der Ratingstufe A- im Teilnahmeantrag abzugeben und zu versichern, dass eine Verschlechterung des Ratings innerhalb der letzten vergangenen sechs Monate nicht eingetreten ist.
Falls der Bewerber nicht bei der Rating Agentur Standard Poor’s gelistet sein sollte, hat er dies zu erklären und unter Angabe einer anderen vergleichbaren Rating Agentur eine vergleichbare erzielte Rating Stufe anzugeben. Die Annahme der Vergleichbarkeit steht unter dem Vorbehalt der Prüfung durch den Auftraggeber.
Der Auftraggeber stellt hierzu ein entsprechendes Formular zur Abgabe der Erklärungen zur Verfügung.
1) Unternehmenreferenz
Der Bewerber hat mindestens eine Unternehmensreferenz einzureichen, die den jeweils unten genannten Mindestanforderungen entspricht, unter Mitteilung der nachfolgenden Angaben:
a) Art der Versicherung / Versicherungsgegenstand
b) Führungsquote / Beteiligungsquote
c) Gesamtversicherungssumme
d) Name und Anschrift des Auftraggebers (sofern zulässig)
e) Ort
f) Versicherungsdauer - Dauer der Leistungserbringung (Beginn/Ende)
g) Anzahl der Versicherer im Konsortium (inkl. Bewerber)
h) bei Führungsangebot: Schadensregulierung durchführenden Versicherer (ja/nein)
i) zu versicherndes Risiko innerhalb der EU / Europa (Kontinent) (ja/nein)
Der AG stellt hierzu das Formblatt "Projektbezogene Eignung"
zur Verfügung.
Der Auftraggeber behält sich vor, zu der angegebenen Referenz ggf. eigene Nachforschungen anzustellen und/oder ggf. Informationen mittels Kontaktierung des jeweiligen Auftraggebers der jeweiligen Referenz einzuholen. Stellt der Auftraggeber fest, dass die gemachten Angaben falsch sind oder der Bewerber eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung des betreffenden früheren Auftrags erheblich und/oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat, behält sich der Auftraggeber vor, den jeweiligen Bewerber von dem Verfahren mangels Eignung auszuschließen.
2) Eigenerklärung bei Führungsangeboten:
2.1) Erklärung Schadensabteilung
Bei Bewerbern für Führungsangebote muss eine Schadensabteilung vorhanden sein,
- die die Schadenbearbeitung unabhängig von der Höhe des Schadens auf Wunsch des Auftraggebers innerhalb von 24 Stunden nach Abgabe der Meldung in die Wege leitet, wobei Schadenfälle dem Bewerber auch elektronisch gemeldet werden können, - die Erstbesichtigung im Schadensfall bei Versicherungsschäden ab EUR 25.000,00 innerhalb von 48 Stunden (Montag-Freitag) durchführt,
- mit mindestens zwei deutschsprachigen Mitarbeitern in Deutschland besetzt ist und auf Wunsch des Auftraggebers einen festen und direkten Ansprechpartner für den Auftraggeber gewährleistet und diesen dem Auftraggeber benennt.
Der Auftraggeber stellt hierzu ein entsprechendes Formular zur Abgabe der Erklärungen zur Verfügung.
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2.2) Erklärung Servicedienstleistungen
Bei Bewerbern mit Führungsangeboten müssen die personellen und strukturellen Voraussetzungen für nachstehende Servicedienstleistungen vorliegen:
- Führung eines qualifizierten Jahresgespräches zum Inhalt des bestehenden Versicherungsvertrages,
- Beratungsleistungen bei der Identifikation und Bewertung von Risiken zur Schadenverhütung
- Beratung / Begleitung bei der Entwicklung, Ausführung und Umsetzung individueller Konzepte zur Schadenverhütung,
- Durchführung von Risikoanalysen, Schwachstellenanalysen im Unternehmen und ggf. Ertragsausfallanalysen,
- Beratung und Entwicklung von Brandschutzmaßnahmen,
- Beratung/Begleitung risikoverbessernder Maßnahmen,
- Schulungen und Trainings zur Steigerung des betrieblichen Sicherheitsniveaus,
- Ortsbesichtigungen.
Der Auftraggeber stellt hierzu ein entsprechendes Formular zur Abgabe der Erklärungen zur Verfügung.
zu (1) Referenz
1. Mindestanforderungen bei Führungsangeboten:
Vorlage einer Referenz, die die folgenden Mindestanforderungen erfüllt:
1.1. Sach- und Ertragsausfallversicherungsleistungen eines Flughafens,
1.2. Gesamtversicherungssumme von mindestens EUR 500 Mio.,
1.3. der Bewerber nimmt die Rolle des führenden Versicherers ein,
1.4. die Ausführung der Leistung hat nach dem 1. Juni 2010 begonnen und ist abgeschlossen oder der Vertrag läuft seit mindestens drei Monaten,
1.5. die Schadensregulierung wurde in Verantwortung des Bewerbers als führenden Versicherer durchgeführt,
1.6. das zu versichernde Risiko liegt innerhalb der EU / Europa (Kontinent),
1.7. die Führungsquote beträgt mindestens 20%.
2. Mindestanforderungen bei Beteiligungsangeboten:
Vorlage einer Referenz, die die folgenden Mindestanforderungen erfüllt:
2.1. Industrieversicherungsleistungen,
2.2. Gesamtversicherungssumme von mindestens EUR 100 Mio.,
2.3. der Bewerber nimmt die Rolle des beteiligten Versicherers ein,
2.4. die Ausführung der Leistung hat nach dem 1. Juni 2010 begonnen und ist abgeschlossen oder läuft seit mindestens drei Monaten,,
2.5. das zu versichernde Risiko liegt innerhalb der EU / Europa (Kontinent),
2.6. die Beteiligungsquote beträgt mindestens 2%.
Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum
Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Der AG wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen prüfen. Teilnahmeanträge, die verspätet sind oder nicht wie gefordert elektronisch verschlossen oder signiert sind, werden ausgeschlossen.
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Alle Bewerber, die die Mindeststandards erfüllen und gegen die keine anderen Ausschlussgründe vorliegen, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Der AG behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzufordern.
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Die FBB behält sich die Aufhebung der Ausschreibung für die Fälle vor, bei denen weniger als 12 wertbare Teilnahmeanträge bzw. weniger als 12 wertbare Angebote eingegangen sind oder sich aus den wertbaren Teilnahmeanträgen bzw. den Angeboten ergibt, dass voraussichtlich weniger als 130 % der Kapazitäten angeboten werden. Diese Festlegung erfolgt vor dem Hintergrund der Erfahrungen der FBB bei der Ausschreibung vergleichbarer Leistungen.
In der Ausschreibung werden Kapazitätsbeschränkungen wie folgt vorgesehen:
Führender Versicherer: mindestens 20% bis maximal 50%
Beteiligte Versicherer: mindestens 2% bis maximal 25%
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Da nicht alle Versicherer gemäß den Erfahrungen der Vergangenheit die maximalen Kapazitäten pro Los anbieten, wird ein hinreichender Wettbewerb nach Abwägung der Vergabestelle nur möglich werden, wenn wenigstens 12 wertbare Angebote und voraussichtlich Angebote für insgesamt 130 % der Kapazitäten vorgelegt werden.
Die Bewerber werden daher aufgefordert, die voraussichtlich anzubietenden Kapazitäten bereits im Teilnahmeantrag unter Verwendung des Formulars "Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit / voraussichtlicher Umfang eines Angebotes" zu benennen.
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Hinweis:
Es kann
- ein Führungsangebot oder
- ein Führungsangebot und ein Beteiligungsangebot oder
- ein Beteiligungsangebot
eingereicht werden.
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Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt. Der AG behält sich vor, einen Zuschlag auf ein wertbares Erstangebot zu erteilen, ohne in Verhandlungen zu treten.
gemäß Vergabeunterlagen
gemäß Vergabeunterlagen
Versicherer mit Führungsanteil muss vor Leistungsbeginn jeweils die nachfolgenden Bedingungen erfüllen:
Es muss eine Schadensabteilung vorhanden sein,
- die die Schadenbearbeitung unabhängig von der Höhe des Schadens auf Wunsch des Auftraggebers innerhalb von 24 Stunden nach Abgabe der Meldung in die Wege leitet, wobei Schadenfälle dem Versicherer auch elektronisch gemeldet werden können,
- die Erstbesichtigung im Schadensfall bei Versicherungsschäden ab EUR 25.000,00 innerhalb von 48 Stunden (Montag-Freitag) durchführt,
- mit mindestens zwei deutschsprachigen Mitarbeitern in Deutschland besetzt ist und auf Wunsch des Auftraggebers einen festen und direkten Ansprechpartner für den Auftraggeber gewährleistet und diesen dem Auftraggeber benennt.
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Es müssen die personellen und strukturellen Voraussetzungen für nachstehende Servicedienstleistungen vorliegen:
- Führung eines qualifizierten Jahresgespräches zum Inhalt des bestehenden Versicherungsvertrages,
- Beratungsleistungen bei der Identifikation und Bewertung von Risiken zur Schadenverhütung
- Beratung / Begleitung bei der Entwicklung, Ausführung und Umsetzung individueller Konzepte zur Schadenverhütung,
- Durchführung von Risikoanalysen, Schwachstellenanalysen im Unternehmen und ggf. Ertragsausfallanalysen,
- Beratung und Entwicklung von Brandschutzmaßnahmen,
- Beratung/Begleitung risikoverbessernder Maßnahmen,
- Schulungen und Trainings zur Steigerung des betrieblichen Sicherheitsniveaus,
- Ortsbesichtigungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1)
Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben - *KEIN ANGEBOT*. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung durch den AG führt zur Versendung der Vergabeunterlagen
2)
Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens EA2023-0225 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 25.09.2023, 12:00 Uhr, an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind. Mündliche o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
3)
Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
4)
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 331866-1719
Fax: +49 331866-1652
Internet-Adresse: http://www.mwe.brandenburg.de
1. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden.
2. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werdeen.
3. Gemäß § 160 Abs. 3 NR. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden.
4. Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Verabekammer des Landes Brandenburg un ter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
5. Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499400
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de