Konzern STADT UND LAND - Wirtschaftsprüfer 2023ff
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Werbellinstraße 12
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 12053
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Strategischer Einkauf
E-Mail:
Fax: +49 3068926467
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtundland.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.berlin.de/vergabeplattform/
Abschnitt II: Gegenstand
Konzern STADT UND LAND - Wirtschaftsprüfer 2023ff
Ziel der Ausschreibung ist es, eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsprüfungsunternehmen zu schließen, das die Prüfung der Konzern-/Jahresabschlüsse 2023 und optional für die der Folgejah-re 2024 bis 2026 für den Konzern STADT UND LAND übernimmt. Aufgrund eines Beschlusses des Gesellschafters und den Vorgaben des Landes Berlins ist der Wirtschaftsprüfer für max. vier Jahre auszuschreiben.
Ziel der Ausschreibung ist es, eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsprüfungsunternehmen zu schließen, das die Prüfung der Konzern-/Jahresabschlüsse 2023 und optional für die der Folgejahre 2024 bis 2026 für den Konzern STADT UND LAND übernimmt. Aufgrund eines Beschlusses des Gesellschafters und den Vorgaben des Landes Berlins ist der Wirtschaftsprüfer für max. vier Jahre auszuschreiben.
Eigenerklärung nach § 5k EU-SanktionsVO - Russlandsanktionen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Konzern STADT UND LAND - Wirtschaftsprüfer 2023ff
Postanschrift: Chausseestr. 128/129
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613