Tower Los 09 Metallbauarbeiten - NT 16 Nachtragsangebote 28 u. 29
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Columbiadamm 10, A2
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12101
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 302000374000
Fax: +49 302000374505
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.thf-berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tower Los 09 Metallbauarbeiten - NT 16 Nachtragsangebote 28 u. 29
Tower Los 09 Metallbauarbeiten
Flughafen Berlin Tempelhof (THF)
Die Ausschreibung beinhaltet die Metallauarbeiten für die Sanierung des Kopfbau West am Flughafen
Tempelhof.
Das Gebäude hat die Abmessungen von 70 m x 13 m x 30 m (L x B x H).
Die Leistung umfasst im Wesentlichen:
— Instandsetzung bestehender Metallbauteile mit Vollbeschichtung,
— Erstellen von Geländern und Handläufen im Innen- und Außenbereich (ca. 300 lm),
— Erstellen von hinterlüfteten Fassaden im Innen- und Außenbereich (ca. 330 qm),
— Erstellen von Abhang decken im Innenbereich 8 ca. 150 qm).
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
VE09 Metallbauarbeiten - hier: Abdeckbleche Fassade und Geländer NTH (NA 28 und 29)
Ort: Lauterbach
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
§ 135 GWB (Unwirksamkeit): (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat; oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen; und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Internet-Adresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Flughafen Berlin Tempelhof (THF)
VE09 Metallbauarbeiten - hier: Abdeckbleche Fassade und Geländer NTH (NA 28 und 29)
Ort: Lauterbach
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Land: Dänemark
NA 28: Ausführung Treppengeländer im Nebentreppenhaus
NA 29: Montage der Abdeckbleche an der Fassade des Dachaufganges
NA28: Die Firma FLZ war zunächst mit der Montage der, gemäß Ausführungsplanung hergestellten Geländer im Nebentreppenhaus beauftragt. Bei einer Überprüfung vor Ort fiel auf, dass das Podest und die Steigung der Stahltreppe verändert werden müssen, um den Anforderungen der DIN 18065 (Konstruktion und Ausführung von Gebäudetreppen) zu entsprechen. Somit konnten die Geländer nicht mehr wie geplant angebracht werden. NA29: Die Montage der Metallverkleidung der Liftüberfahrt wurde mit dem Hautauftrag an die Fa. FLZ vergeben. Durch die Fa. FLZ wurde die Leistung gemäß Hauptauftrag ausgeführt und die Metallverkleidung fertiggestellt.Im Frühjahr 2023 wurde durch die Tempelhof Projekt GmbH mitgeteilt, dass eine Infotafel an die Metallverkleidung der Liftüberfahrt montiert werden soll.