Kontrastmittel Fachlose E, N, Q, R und S Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-09-01-MEH-PEN
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift: Kopenhagener Str. 1
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 44269
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift: Kasernenstraße 61
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.barmer.de
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dak.de
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kkh.de
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hek.de
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hkk.de
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tk.de
Ort: Dresden
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ikk-classic.de
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.svlfg.de
Ort: Essen
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bkk-nordwest.de
Ort: Bochum
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.knappschaft.de
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kontrastmittel Fachlose E, N, Q, R und S
Das Vergabeverfahren dient dem Abschluss von Rahmenverträgen zur Belieferung der Vertragsarztpraxen in den nachfolgend genannten Gebieten mit Kontrastmitteln.
Die Leistung ist in 2 Gebietslose aufgeteilt. Es werden mehrere Wirkstoffe indikationsübergreifend in jeweils 5 Fachlosen zusammengefasst.
Ein Rahmenvertrag wird jeweils für ein Fachlos je Gebietslos geschlossen.
- Gebietslos 1 - Bereich der KV Westfalen-Lippe:
Die AOK NordWest - Die Gesundheitskasse hat die Bestellmöglichkeiten von Vertragsärzten im Bereich der KV Westfalen-Lippe mit Produkten des Sprechstundenbedarfs vertraglich mit der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) vereinbart.
- Gebietslos 2 - Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein:
Die AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse hat die Bestellmöglichkeiten von Vertragsärzten im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein mit Produkten des Sprechstundenbedarfs vertraglich mit der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein vereinbart.
Gebietslos 1 - Fachlos E
Bezeichnung: Nicht ionische iodhaltige monomere niederosmolare
wasserlösliche nephrotrope Röntgenkontrastmittel,
Anwendung: intrathekal. Weitere möglich,
Anwendungsgebiete: zervikale, thorakale und lumbale Myelographie und Radikulographie; CT-Myelographie,
Konzentration: 200 mg/ml - 300 mg/ml,
Darreichungsform: Injektionslösung oder vergleichbare Darreichungsform,
Packungsgröße: Mindestanforderung: 10 ml.
Es besteht eine zweimalige Verlängerungsoption für jeweils 6 Monate oder einmalig für 1 Jahr, siehe Rahmenvertrag.
Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Diese beträgt 200% der im Referenzzeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2022 abgegebenen Menge, im Fall der Vertragsverlängerung hochgerechnet auf die (verlängerte) Vertragslaufzeit.
Gebietslos 1 - Fachlos N
Bezeichnung: Paramagnetische extrazelluläre makrozyklische Kontrastmittel für MRT mit renaler/biliärer Ausscheidung,
Anwendung: intravenös, weitere möglich,
Anwendungsgebiete: MRT Leber
Konzentration: 0,5 mmol/ml
Darreichungsform: Injektionslösung oder vergleichbare Darreichungsform,
Packungsgröße: Mindestanforderung: 10 ml und 15 ml und 20 ml
Es besteht eine zweimalige Verlängerungsoption für jeweils 6 Monate oder einmalig für 1 Jahr, siehe Rahmenvertrag.
Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Diese beträgt 200% der im Referenzzeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2022 abgegebenen Menge, im Fall der Vertragsverlängerung hochgerechnet auf die (verlängerte) Vertragslaufzeit.
Gebietslos 1 - Fachlos Q
Bezeichnung: Ultraschallkontrastmittel,
Anwendung: intravenös,
Anwendungsgebiete: Echokardiographie; weitere möglich,
Konzentration: 0,15 ml Perflutren je ml; weitere möglich,
Darreichungsform: Injektions-/Infusionsdispersion; weitere möglich,
Packungsgröße: Mindestanforderung: für einmalige Anwendung notwendige Menge
Es besteht eine zweimalige Verlängerungsoption für jeweils 6 Monate oder einmalig für 1 Jahr, siehe Rahmenvertrag.
Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Diese ist wie folgt festgelegt:
01.01.2024 bis 31.12.2024: 30 ml
01.01.2025 bis 30.06.2025: 45 ml
01.07.2025 bis 31.12.2025: 60 ml
Gebietslos 1 - Fachlos R
Bezeichnung: Ultraschallkontrastmittel
Anwendung: intravenös,
Anwendungsgebiete: Echokardiographie; weitere möglich,
Konzentration: 0,19 mg Perflutren je ml; weitere möglich,
Darreichungsform: Injektionssuspension oder vergleichbare Darreichungsform,
Packungsgröße: Mindestanforderung: für einmalige Anwendung notwendige Menge
Es besteht eine zweimalige Verlängerungsoption für jeweils 6 Monate oder einmalig für 1 Jahr, siehe Rahmenvertrag.
Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Diese ist wie folgt festgelegt:
01.01.2024 bis 31.12.2024: 75 ml
01.01.2025 bis 30.06.2025: 113 ml
01.07.2025 bis 31.12.2025: 150 ml
Gebietslos 1 - Fachlos S
Bezeichnung: Ultraschallkontrastmittel
Anwendung: intravenös,
Anwendungsgebiete: Echokardiographie; Dopplersonographie von Leber und Brust, Ultraschall der ableitenden Harnwege,
Konzentration: 0,045 mg/ml; weitere möglich,
Darreichungsform: Injektionsdispersion oder vergleichbare Darreichungsform,
Packungsgröße: Mindestanforderung: für einmalige Anwendung notwendige Menge
Es besteht eine zweimalige Verlängerungsoption für jeweils 6 Monate oder einmalig für 1 Jahr, siehe Rahmenvertrag.
Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Diese beträgt 200% der im Referenzzeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2022 abgegebenen Menge, im Fall der Vertragsverlängerung hochgerechnet auf die (verlängerte) Vertragslaufzeit.
Gebietslos 2 - Fachlos E
Bezeichnung: Nicht ionische iodhaltige monomere niederosmolare
wasserlösliche nephrotrope Röntgenkontrastmittel,
Anwendung: intrathekal. Weitere möglich,
Anwendungsgebiete: zervikale, thorakale und lumbale Myelographie und Radikulographie; CT-Myelographie,
Konzentration: 200 mg/ml - 300 mg/ml,
Darreichungsform: Injektionslösung oder vergleichbare Darreichungsform,
Packungsgröße: Mindestanforderung: 10 ml.
Es besteht eine zweimalige Verlängerungsoption für jeweils 6 Monate oder einmalig für 1 Jahr, siehe Rahmenvertrag.
Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Diese beträgt 200% der im Referenzzeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2022 abgegebenen Menge, im Fall der Vertragsverlängerung hochgerechnet auf die (verlängerte) Vertragslaufzeit.
Gebietslos 2 - Fachlos N
Bezeichnung: Paramagnetische extrazelluläre makrozyklische Kontrastmittel für MRT mit renaler/biliärer Ausscheidung,
Anwendung: intravenös, weitere möglich,
Anwendungsgebiete: MRT Leber
Konzentration: 0,5 mmol/ml
Darreichungsform: Injektionslösung oder vergleichbare Darreichungsform,
Packungsgröße: Mindestanforderung: 10 ml und 15 ml und 20 ml
Es besteht eine zweimalige Verlängerungsoption für jeweils 6 Monate oder einmalig für 1 Jahr, siehe Rahmenvertrag.
Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Diese beträgt 200% der im Referenzzeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2022 abgegebenen Menge, im Fall der Vertragsverlängerung hochgerechnet auf die (verlängerte) Vertragslaufzeit.
Gebietslos 2 - Fachlos Q
Bezeichnung: Ultraschallkontrastmittel,
Anwendung: intravenös,
Anwendungsgebiete: Echokardiographie; weitere möglich,
Konzentration: 0,15 ml Perflutren je ml; weitere möglich,
Darreichungsform: Injektions-/Infusionsdispersion; weitere möglich,
Packungsgröße: Mindestanforderung: für einmalige Anwendung notwendige Menge
Es besteht eine zweimalige Verlängerungsoption für jeweils 6 Monate oder einmalig für 1 Jahr, siehe Rahmenvertrag.
Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Diese ist wie folgt festgelegt:
01.01.2024 bis 31.12.2024: 30 ml
01.01.2025 bis 30.06.2025: 45 ml
01.07.2025 bis 31.12.2025: 60 ml
Gebietslos 2 - Fachlos R
Bezeichnung: Ultraschallkontrastmittel
Anwendung: intravenös,
Anwendungsgebiete: Echokardiographie; weitere möglich,
Konzentration: 0,19 mg Perflutren je ml; weitere möglich,
Darreichungsform: Injektionssuspension oder vergleichbare Darreichungsform,
Packungsgröße: Mindestanforderung: für einmalige Anwendung notwendige Menge
Es besteht eine zweimalige Verlängerungsoption für jeweils 6 Monate oder einmalig für 1 Jahr, siehe Rahmenvertrag.
Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Diese ist wie folgt festgelegt:
01.01.2024 bis 31.12.2024: 75 ml
01.01.2025 bis 30.06.2025: 113 ml
01.07.2025 bis 31.12.2025: 150 ml
Gebietslos 2 - Fachlos S
Bezeichnung: Ultraschallkontrastmittel
Anwendung: intravenös,
Anwendungsgebiete: Echokardiographie; Dopplersonographie von Leber und Brust, Ultraschall der ableitenden Harnwege,
Konzentration: 0,045 mg/ml; weitere möglich,
Darreichungsform: Injektionsdispersion oder vergleichbare Darreichungsform,
Packungsgröße: Mindestanforderung: für einmalige Anwendung notwendige Menge
Es besteht eine zweimalige Verlängerungsoption für jeweils 6 Monate oder einmalig für 1 Jahr, siehe Rahmenvertrag.
Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Diese beträgt 200% der im Referenzzeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2022 abgegebenen Menge, im Fall der Vertragsverlängerung hochgerechnet auf die (verlängerte) Vertragslaufzeit.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet:
Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
(2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.
(3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen"
Der Bewerber erklärt, dass er nicht:
a) russische(r) Staatsangehörige(r), in Russland ansässige natürliche Person oder in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist,
b) eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handelt,
d) Kapazitäten von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder Unternehmen in Anspruch nimmt, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen.
Es wird bestätigt und sichergestellt,
dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen.
Weiter erklärt der Bieter, dass er der Auftraggeberin unverzüglich Mitteilung machen wird,
(1) sobald und soweit einer der vorstehend unter Buchstaben a) bis d) genannten Tatbestände aufgrund einer Änderung der Umstände nach Abgabe dieser Eigenerklärung auf ihn zutrifft und/oder,
(2) sobald und soweit er zukünftig von "Russlandsanktionen", insbesondere solchen nach der VO (EU) Nr. 833/2014 (auch in zukünftigen Fassungen), betroffen sein sollte.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen mit dem Angebot einzureichen.
(b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen:
- Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer,
- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter .
(c) Hinweis Unterauftragnehmer:
Im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jeden Unterauftragnehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Unterauftragnehmer einzureichen:
- Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer,
- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
(1) Der Auftragnehmer weist spätestens 4 (vier) Wochen nach Zuschlag den Auftraggeberinnen nach, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) mit angemessenen Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, verfügt.
Der Auftragnehmer wird diesen Versicherungsschutz bis zum Ende dieses Vertrags und Abwicklung aller Einzelverträge / Einzelabrufe aufrechterhalten. Auf Nachfrage der Auftraggeberinnen ist dies durch Vorlage geeigneter Dokumente nachzuweisen.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung durch das bevollmächtigte Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben und mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft den Auftraggeberinnen binnen vier Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
Die Bescheinigung kann bereits mit Abgabe des Angebotes eingereicht werden.
(1) Eigenerklärung zu Produktions- oder Lieferkapazitäten
(2) Eigenerklärung bzgl. Herstellererlaubnis für die angebotsgegenständlichen Arzneimittel gemäß § 13 AMG bzw. Großhandelserlaubnis gem. § 52a AMG
(a) Hinweis zu Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten Erklärungen gemeinsam erbracht werden. Dazu sind die Erklärungen und Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert auszufüllen und jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Diese Erklärungen sind, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
(b) Im Fall der Eignungsleihe sind die nachfolgend genannten Unterlagen für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Diese Erklärungen können bereits mit der Abgabe des Angebots vom jeweiligen Eignungsverleiher datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen, eingereicht werden. Erfolgt die Einreichung der Nachweise nicht bereits mit der Abgabe des Angebots, werden diese durch die Auftraggeberinnen von den beiden bestplatzierten Bietern des betreffenden Loses nach der Angebotsöffnung und vor Versendung der Vorabinformationen angefordert. Die Unterlagen sind innerhalb von 4 Wochen nach Aufforderung bei den Auftraggeberinnen datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen, einzureichen.
(1) gemäß Anlage 6 der Vergabeunterlagen: Nachweis/e der Produktions- oder Lieferkapazität
(2) Eigenerklärung zur Herstellererlaubnis für die angebotsgegenständlichen Arzneimittel gemäß § 13 AMG bzw. Großhandelserlaubnis gem. § 52a AMG
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(I.) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberinnen vom AOK-Bundesverband durchgeführt.
(II) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de.
Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. Link dort
abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten.
Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDK6VQY
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: +49 2289499163
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".