Rahmenvertrag für Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu Microsoft Produkten Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0067
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Friedrichstr. 136
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rechtsabteilung / Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 30-40041200
Fax: +49 30-40041111
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gematik.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu Microsoft Produkten
Die Digitalisierung wird das Gesundheitswesen künftig weiter und nachhaltig verändern.
Die Erfassung, Verarbeitung und Nutzung medizinischer Daten beflügelt die Forschung, revolutioniert Therapien und sorgt dafür, dass wir immer gesünder, länger und besser leben. Diesen Prozess in Deutschland entschlossen voranzutreiben und konstruktiv mit-zugestalten, ist Ziel, Aufgabe und Mission der gematik.
Die Arbeit der gematik als Nationale Agentur für Digitale Medizin reicht weit über Lan-desgrenzen hinaus - für die beste medizinische Versorgung der Menschen kooperiert sie international mit "National Digital Health Agencies" anderer Länder. Sie ist Kompetenz-zentrum und Koordinierungsstelle für Interoperabilität und versteht sich dabei nicht nur als Prüferin und Standardgeberin, sondern auch als Vermittlerin, Moderatorin und Bera-terin.
Die gematik nutzt aktuell für die digitalen Arbeitsplätze ihrer MitarbeiterInnen primär Microsoft (MS)-Produkte (Windows und Office) und dadurch bedingt auch Microsoft-Server-Betriebssysteme, die durch die gematik selbst in-house betrieben werden. Im Einsatz befinden sich über 100 Windows Server in den Versionen 2016 und 2019. Weiterhin betreibt aktuell die gematik eine OnPremise Active Directory (AD) mit Anbindung zum Azure AD (Microsoft EntraID)/ Microsoft 365 (M365).
Die gematik aktuell steht vor der Aufgabe, ihre interne IT-Landschaft weiter zu modernisieren.
Für die Umsetzung der dafür erforderlichen Anpassungen, die in den Vergabeunterlagen detailliert dargestellt sind, beabsichtigt die gematik den Abschluss eines Rahmenvertrags für Microsoft Beratungs- und Unterstützungsleistungen, der die Unterstützung in hoher Qualität für die agile Arbeitsweise in der gematik ermöglicht. Bei den geplanten Unterstützungsleistungen sollen das konsultierte Wissen zu den angewendeten Technologien in die gematik nachhaltig überführt und die technologischen Themen durch die gematik selbst umgesetzt werden. In diesem Zusammenhang müssen viele der etablierten Lösungen neu betrachtet und implementiert werden.
gematik GmbH Friedrichstr. 136 10117 Berlin
Der geplante Rahmenvertrag für Microsoft Beratungs- und Unterstützungsleistungen wird mit einem Auftragnehmer geschlossen und umfasst ein Kontingent von bis zu 80 Beratertagen pro Jahr, aus dem die gematik einzelne Unterstützungsleistungen mit einer Vorlaufzeit von mindestens zwei Wochen abrufen kann. Die benötigte Anzahl von Beratertagen wird in der Höhe von 180 bis 365 Personentage während der Vertragslaufzeit geschätzt. Die Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre mit einer einmaliger Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr.
Ein wichtiger Bestandteil der geplanten Ziele der gematik während der Vertragslaufzeit ist die Einführung und Nutzung von weiteren Diensten aus Microsoft 365 (M365). In diesem Rahmen stehen demnächst folgenden Themen an:
- Einführung von Produktivitätstools, wie
o Ablösung von Windows 10 zu Windows 11
o Ablösung/ Migration von Office 2016 zu Office 365
o Einführung von weiteren Microsoft 365 Diensten wie MS Forms, Power Automate
- Einführung von Microsoft Azure Diensten, u. a. zur Verwaltung von Clients,
o wie Tablets und MacOS-Geräten
o Smartphones
o Optional "Bring your own Device"- Konzeption
- Einführung M365 PurView (Security und Governance Lösung von M365, unter Nut-zung des Wissens sowie der Erfahrungen und Best-Practice aus bereits umgesetzten M365-Projekten)
- Anwendungstraining und Kommunikation der Anwender
- Expertise zu weiteren Microsoft-Themen, wie
o Windows Server Systemen
o Active Directory (Verzeichnisdienst)
o Enterprise Search
Um die verschiedenen bereits etablierten Lösungen, Server und Clients sowie die oben genannten neuen Dienste bereitzustellen, zu betreiben, zu installieren und zu synchroni-sieren, werden Beratungs- und Unterstützungsleistungen, insbesondere für
- Strategie, Konfiguration & Best Practices-Einstellungen
- Erstellen der Security & Compliance Einstellungen, insbesondere für Cloud-Anwendungen, wie z. B. OneDrive
- Ausrollen/Veröffentlichen der neuen Dienste, inkl. Anwenderkommunikation und -Begleitung
- Erstellung von Anwenderdokumentation im Kontext Lernerfahrung Microsoft Cloud-Dienste
benötigt.
In den Vergabeunterlagen sind die Anforderungen an die Beratungs- und Unterstützungsleistungen ausführlich beschrieben.
Nach dem Ablauf der vier Jahren hat der Auftraggeber das Recht, den Vertrag einmalig um ein weiteres Jahr zu verlängern, dies muss in Schriftform mir einer Verlängerungserklärung spätestens drei Monate vor dem Laufzeit Ende des Vertrages dem Auftragnehmer zugesendet werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 ff. und Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 9 §124 GWB, § 21 iVm. § 23 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 iVm. § 21 MiLoG, § 21 SchwarzarbG.
Angaben zum Nichtvorliegen von unionsrechtlichen Ausschlussgründen gem. Art. 5k der VO (EU) 2022/576 (RU-Sanktionen).
Angaben zur Eintragung im Handelsregister.
Angaben zum Nichtvorliegen von Eintragungen im Gewerbezentral-/Wettbewerbsregister bzw. vergleichbarer Register aus dem Sitzland des Unternehmens (sofern Sitz nicht in Deutschland).
Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben mit Angebotsabgabe sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen
sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen ( - siehe Eignungsformblatt Anlage 4 Ziffer VI. und Bietergemeinschaftserklärung (Anlage-05)). Der Bieter hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will - siehe Eignungsformblatt (Anlage 4 Ziffer VI.). Sofern der Bieter von der Eignungsleihe gem. § 47 VgV Gebrauch macht, hat er die Unternehmen, deren Eignung er sich bedient, zu benennen - siehe Eignungsformblatt (Anlage 4 Ziffer VII.). In diesem Fall hat er zudem eine entsprechende Verpflichtungserklärung einzureichen, aus der hervorgeht, dass ihm die Kapazitäten der Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung Unteraufträge (Anlage-06)).
1. Umsatzangaben für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020 bis 2022) für den Gesamtumsatz des Unternehmens und den Umsatz des Unternehmens mit Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen = Leistungen im Bereich Microsoft Produktberatung und -Unterstützung - vergleichbar sind.
2. Erklärung zum Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung. Sofern der Nachweis mit Angebotsabgabe nicht geführt werden kann, reicht die Erklärung eines Versicherers aus, dass er zum Abschluss einer solchen Versicherung mit dem Bewerber im Falle der Auftragserteilung bereit ist.
Mindestanforderung zu 1: Der erwirtschaftete Umsatz mit Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind = Leistungen im Bereich Microsoft Produktberatung und -Unterstützung - muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto) pro Jahr betragen.
Der Gesamtumsatz ist lediglich informativ anzugeben und ist kein Eignungskriterium.
1. Referenzen
Zur Beurteilung insbesondere der administrativen und organisatorischen Eignung des Bieters sind unternehmensbezogene Referenzprojekte für nach ihrer Art und ihrem Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Jahren anzugeben. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie
a) mehr als 500 Windows Client-Geräte sowie Smartphones/Tablets bein-haltet und
b) die Nutzung von Microsoft 365 Diensten umfasst.
Ein Referenzprojekt gilt als in den letzten 3 Jahren erbracht, wenn nach der erfolgten Auftragserteilung die Leistungserbringung seitens des Auftragnehmers schon mindestens 6 Monate läuft. Entscheidend für die Berechnung des Jahreszeitraumes ist der Ablauf der Angebotsfrist.
2. Unternehmensbezogene Zertifizierungen des Herstellers Microsoft
Aufgrund der hohen fachlichen Anforderungen der ausgeschriebenen Leistungen legt der Auftraggeber besonders hohen Wert auf die nachfolgend aufgeführten Microsoft-Spezialisierungen, die durch entsprechende Zertifizierungen nachzuweisen sind. Die entsprechenden Zertifikate bzw. Urkunden sind mit dem Angebot einzureichen.
2.1. Solutions Partner Designation (Status):
- Microsoft Solutions Partner for Modern Work
- Microsoft Solutions Partner for Security
- Microsoft Solutions Partner for Infrastruktur (Azure)
2.2 Professional Services
- Deployment (Bereitstellung) oder Migration
- Consulting
- Training
Mindestanforderungen zu Punkt 1: Es müssen mindestens 3 Referenzprojekte aus den letzten 3 Jahren nachgewiesen werden, die mit der ausgeschriebenen Leistung nach den obigen Kriterien vergleichbar sind.
Mindestanforderungen zu Punkt 2:
Der Bieter muss über ALLE der unter Ziffer 2.1 und Ziffer 2.2 genannten Zertifizierungen verfügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Optionale Vertragsverlängerung um ein weiteres Jahr mit der entsprechenden einseitigen Ansichtserklärung seitens des Auftraggebers nach der ursprünglichen Vertragslaufzeit. Ohne neue Ausschreibung ist die einjährige Verlängerung befristet geschlossener Aufträge vergaberechtlich zulässig, wenn dies schon in der Ausschreibung, insbesondere als Option, vorgesehen war und beim Zuschlag verbindlich berücksichtigt wird, was hierbei der Fall ist.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sonstige Informationen für Bieter/Bewerber
1) Die gematik führt dieses Vergabeverfahren nach den Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) durch;
2) Mit dem Angebot sind sämtliche der unter III.1 aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Angebotes sind die von der Vergabestelle auf der in II.5 angegebenen Internetseite zum Download zur Verfügung gestellten Vordrucke und Formblätter zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung / Nachreichung oder Aufklärung / Erläuterung von Unterlagen. Sämtliche Unterlagen sind in elektronischer Form sowie in Textform nach § 126b BGB über die genannte Vergabeplattform einzureichen;
3) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über die unter II.5 genannte Vergabeplattform einzureichen;
4) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Angebots und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt;
6) Die Verfahrens- und Vertragssprache ist deutsch.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y53Y14PKH694
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Das Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt.
Ein Nachprüfungsverfahren wird nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschrift ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Dieser Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer
2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de