Investorenverfahren zur Errichtung/ zum Umbau einer Dienstliegenschaft auf bietereigenem Grund zur Unterbringung des THW Ortsverbandes Tübingen und anschließender Vermietung an die Auftraggeberin - VOEK 269-22 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 269-22
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Bauauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 156-499963)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Fasanenstraße 87
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Verdingungsstelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Investorenverfahren zur Errichtung/ zum Umbau einer Dienstliegenschaft auf bietereigenem Grund zur Unterbringung des THW Ortsverbandes Tübingen und anschließender Vermietung an die Auftraggeberin - VOEK 269-22
Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (Investorenverfahren EU-weit) zur Errichtung/ zum Umbau eines Gebäudes (Dienstliegenschaft) auf bietereigenem Grund mit anschließender langfristiger Vermietung an die Auftraggeberin. In dem Gebäude soll zukünftig das Technische Hilfswerk (THW) Ortsverband Tübingen untergebracht werden. Die Leistung wird anhand funktionaler Merkmale beschrieben, die Sie den beiliegenden Unterlagen entnehmen können.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
1. Die Teilnahmeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www. evergabe-online.de) heruntergeladen werden.
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2. Teilnehmerfragen:
Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden beantwortet, wenn sie bis zum 31.08.2023 eingehen.
Die Auftraggeberin wird den Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Solche Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Teilnahmeantrags- und späteren Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann ggf. zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen.
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Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
E-Mail:
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
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3. Übermittlung der Teilnahmeanträge:
Die Teilnahmeanträge sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) bis zum Ende der Teilnahmefrist abzugeben. Für den Zugang zur Auftragsbekanntmachung und zu den Vergabeunterlagen ist keine Registrierung erforderlich. Vor Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten ist jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Die Registrierung ist kostenlos. Ein elektronisches Signaturzertifikat ist nicht notwendig. Auf elektronischem Wege übermittelte Teinahmeanträge außerhalb der e-Vergabeplattform des Bundes, wie beispielsweise durch Telefax, Telegramm, Telex oder E-Mail, sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Schriftlich eingereichte Teilnahmeanträge sind nicht zu gelassen und führen ebenfalls zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
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4. Die vorgegebenen Vordrucke in den Bewerbungsunterlagen sind zu verwenden. Der Vordruck "Teilnahmeantrag" bzw. später im Verfahren der Vordruck "Angebotsschreiben" muss mit dem Namen der erklärenden Person versehen
(Textform) bzw. elektronisch signiert sein. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag/das Angebot entweder von allen Mitgliedern der Bewerber-/Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter in Textform bzw. elektronisch signiert einzureichen.
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5. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers / Bieters Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat der Bewerber / Bieter unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform über die e-Vergabeplattform anhand des Formblattes „Frage-Antwort“ (liegt den Vergabeunterlagen als Anlage bei) darauf hinzuweisen.
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6. Jegliche Änderungen und Ergänzungen in den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrages oder Angebot. Soweit die eigenen Eintragungen geändert sind, muss die Änderung zweifelsfrei erkennbar sein. Soweit weitergehende Erläuterungen zur Beurteilung des Teilnahmeantrags erforderlich scheinen, können sie auf einer besonderen Anlage dem Teilnahmeantrag beigefügt werden.
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7. Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse sind in den Bewerberunterlagen entsprechend kenntlich zu machen. Auf das beiliegende Hinweisblatt mit einem Auszug aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (Anhang IX) wird verwiesen.
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8. Es finden keine allgemeine, besondere und zusätzliche Geschäfts- und Zahlungsbedingungen des Bieters Anwendung.
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9. Diese Vergabeunterlagen sind vom Bewerber/Bieter und dessen Personal vertraulich zu behandeln, dürfen nur zur Erstellung eines einzelnen Teilnahmeantrages oder Angebots verwendet und zudem nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.
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10. Für die Bearbeitung der Vergabeunterlagen und die Erstellung des Teilnahmeantrags/Angebots wird keine Entschädigung gewährt bzw. Kosten erstattet.
1. Die Teilnahmeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www. evergabe-online.de) heruntergeladen werden.
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2. Teilnehmerfragen:
Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden beantwortet, wenn sie bis zum 28.09.2023 eingehen.
Die Auftraggeberin wird den Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Solche Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Teilnahmeantrags- und späteren Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann ggf. zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen.
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Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
E-Mail:
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
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3. Übermittlung der Teilnahmeanträge:
Die Teilnahmeanträge sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) bis zum Ende der Teilnahmefrist abzugeben. Für den Zugang zur Auftragsbekanntmachung und zu den Vergabeunterlagen ist keine Registrierung erforderlich. Vor Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten ist jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Die Registrierung ist kostenlos. Ein elektronisches Signaturzertifikat ist nicht notwendig. Auf elektronischem Wege übermittelte Teinahmeanträge außerhalb der e-Vergabeplattform des Bundes, wie beispielsweise durch Telefax, Telegramm, Telex oder E-Mail, sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Schriftlich eingereichte Teilnahmeanträge sind nicht zu gelassen und führen ebenfalls zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
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4. Die vorgegebenen Vordrucke in den Bewerbungsunterlagen sind zu verwenden. Der Vordruck "Teilnahmeantrag" bzw. später im Verfahren der Vordruck "Angebotsschreiben" muss mit dem Namen der erklärenden Person versehen
(Textform) bzw. elektronisch signiert sein. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag/das Angebot entweder von allen Mitgliedern der Bewerber-/Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter in Textform bzw. elektronisch signiert einzureichen.
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5. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers / Bieters Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat der Bewerber / Bieter unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform über die e-Vergabeplattform anhand des Formblattes „Frage-Antwort“ (liegt den Vergabeunterlagen als Anlage bei) darauf hinzuweisen.
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6. Jegliche Änderungen und Ergänzungen in den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrages oder Angebot. Soweit die eigenen Eintragungen geändert sind, muss die Änderung zweifelsfrei erkennbar sein. Soweit weitergehende Erläuterungen zur Beurteilung des Teilnahmeantrags erforderlich scheinen, können sie auf einer besonderen Anlage dem Teilnahmeantrag beigefügt werden.
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7. Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse sind in den Bewerberunterlagen entsprechend kenntlich zu machen. Auf das beiliegende Hinweisblatt mit einem Auszug aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (Anhang IX) wird verwiesen.
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8. Es finden keine allgemeine, besondere und zusätzliche Geschäfts- und Zahlungsbedingungen des Bieters Anwendung.
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9. Diese Vergabeunterlagen sind vom Bewerber/Bieter und dessen Personal vertraulich zu behandeln, dürfen nur zur Erstellung eines einzelnen Teilnahmeantrages oder Angebots verwendet und zudem nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.
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10. Für die Bearbeitung der Vergabeunterlagen und die Erstellung des Teilnahmeantrags/Angebots wird keine Entschädigung gewährt bzw. Kosten erstattet.