Rahmenvereinbarung Druckerzeugnisse Referenznummer der Bekanntmachung: 0046/22-1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Wegelystraße 8
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Referat Z 6 - Vergabe einschl. Vertragsmanagement und administrative Forschungsvorhabenbetreuung
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.base.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Druckerzeugnisse
Mit der Ausschreibung soll der Beschaffungsbedarf des BASE an der Erbringung von Druckleistungen gedeckt werden. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Druckleistungen in zwei Losen mit jeweils maximal drei Auftragnehmern.
Los 1: Informationsmaterial mit 20 oder mehr Seiten
Los 2: Informationsmaterial lose oder mit weniger als 20 Seiten
Es steht den Bietenden frei, ein Angebot für ein oder alle Lose einzureichen.
Eine nähere Projektbeschreibung, in der das Beschaffungsvorhaben eingehend erläutert wird, ist in der Vergabeunterlage „Leistungsbeschreibung“ enthalten.
Informationsmaterial mit 20 oder mehr Seiten
Das Fachlos "Informationsmaterial mit 20 oder mehr Seiten" betrifft folgenden Bedarf:
- Broschüren DIN A 4
- Broschüren Sonderformate
- Fachberichte/ Berichte zur Forschung
Eine nähere Projektbeschreibung, in der das Beschaffungsvorhaben eingehend
erläutert wird, ist in der Vergabeunterlage „Leistungsbeschreibung“ enthalten.
Bei dem angegebenen Wert handelt es sich um den Höchstwert der Rahmenvereinbarung. Die Schätzmenge der Rahmenvereinbarung und jeweiligen Fachlose sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Informationsmaterial lose oder mit weniger als 20 Seiten
Das Fachlos "Informationsmaterial lose oder mit weniger als 20 Seiten"
betrifft folgenden Bedarf
- Faltbroschüren
- Flyer / Einleger
- Plakate
- Postkarten
Eine nähere Projektbeschreibung, in der das Beschaffungsvorhaben eingehend
erläutert wird, ist in der Vergabeunterlage „Leistungsbeschreibung“ enthalten
Bei dem angegebenen Wert handelt es sich um den Höchstwert der Rahmenvereinbarung. Die Schätzmenge der Rahmenvereinbarung und jeweiligen Fachlose sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Informationsmaterial mit 20 oder mehr Seiten
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Land: Deutschland
Ort: Düren
NUTS-Code: DEA26 Düren
Land: Deutschland
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Informationsmaterial lose oder mit weniger als 20 Seiten
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Land: Deutschland
Ort: Düren
NUTS-Code: DEA26 Düren
Land: Deutschland
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Home/home_node.html
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160
des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere aus § 160
Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet:
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §
97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei
ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.