Grafik und Layout für das Wissenschaftsmagazin BfR2GO Referenznummer der Bekanntmachung: 214-02.05-20.0231-22-I-L
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10589
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]379
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bfr.bund.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ble.de/zv
Abschnitt II: Gegenstand
Grafik und Layout für das Wissenschaftsmagazin BfR2GO
Gegenstand der Leistung ist die Grafik und das Layout für das Wissenschaftsmagazin "BfR2GO"
In Teilen beim Auftragnehmer und in Teilen beim Auftraggeber.
Gegenstand der Leistungen zur Gestaltung von acht Ausgaben des Wissenschaftsmagazins des Auftraggebers (jeweils zwei Ausgaben pro Jahr; jede Ausgabe in Deutsch und Englisch). Neben Editorial Design, inkl. Layout und Satz, gehören die Bildredaktion (inkl. Bildrecherche, Koordination von Fotoshootings und Anfertigung von Illustrationen für die Ausgaben) und die Erstellung von Infografiken zu den Leistungen des Auftragnehmers. Zudem obliegt dem Auftragnehmer auf Anforderung des Auftraggebers die Gestaltung von Sonderdrucken aus dem Wissenschaftsmagazin. Weitere Leistung ist die Einspeisung der Inhalte von Ausgaben (deutsch und englisch) in das Content-Management-System (CMS) der Magazin-Website des Auftraggebers.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Grafik und Layout für das Wissenschaftsmagazin BfR2GO
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10967
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angaben unter II.1.7) und V.2.4) erfolgen aus rein technischen Gründen und geben nicht die tatsächliche Auftragssumme, die nicht veröffentlicht wird, wieder.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://[gelöscht]
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit i. S. v. § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.