Fachplanerleistungen "Sicherheitsberatung" für den Neubau für ministerielle Nutzung sowie einen Wohnungsbau mit gewerblicher Nutzung auf dem Postblockareal-Süd, Berlin-Mitte - VOEK 132-23 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 132-23

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Postanschrift: Fasanenstraße 87
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30-31810
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundesimmobilien.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=535758
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=535758
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Immobilienverwaltung und -verwertung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Fachplanerleistungen "Sicherheitsberatung" für den Neubau für ministerielle Nutzung sowie einen Wohnungsbau mit gewerblicher Nutzung auf dem Postblockareal-Süd, Berlin-Mitte - VOEK 132-23

Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 132-23
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71500000 Dienstleistungen im Bauwesen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Leistungen zum auftragsgegenständlichen Leistungsbild "Sicherheitsberatung" für den Neubau für ministerielle Nutzung sowie einen Wohnungsbau mit gewerblicher Nutzung auf dem Postblockareal-Süd, Berlin-Mitte.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben („BImA“) beabsichtigt, auf dem Grundstück Postblock Süd einen Neubau für ministerielle Nutzung zu errichten. Am südlichen Rand des Grundstückes ist, vorbehaltlich der Erteilung des Beschaffungsauftrags, geplant, entsprechend der Ausweisung dieses Bereiches im B-Plan als Mischgebiet, ein Gebäude mit Gewerbeeinheiten im Erdgeschoss und Wohnungen in den Obergeschossen zu errichten. Die planungsrechtliche Grundlage für die Umsetzung der hier geplanten Entwicklungen bildet der festgesetzte Bebauungsplan I-216.

Das gesamte Grundstück ist 12.379 m² groß und umfasst das Flurstück 85 auf Flur 621. Nach dem gültigen Bebauungsplan I-216 ist bei dieser Grundstücksgröße und einer höchstzulässigen Geschossflächenzahl (GFZ) von 4,5 in nördlichen Bereich und 4,0 im südlichen Bereich an der Zimmerstraße eine maximale Bebauung mit 53.832 m² Geschossfläche insgesamt für Ministerial- und Wohnbau realisierbar.

Der Neubau des Ministeriums soll überwiegend auf der Sondergebietsfläche gemäß B-Plan zwischen Wilhelmstraße, der Bebauung des E-Werks und Charlie Living entstehen, während der Wohnungsbau, ergänzt um gewerbliche Nutzungen im Erdgeschoss, auf dem Mischgebietsteil des Wettbewerbsgebiets an der Zimmerstraße entstehen soll. Ministerialgebäude und Wohngebäude sollen als zwei voneinander unabhängige Gebäude konzipiert werden, die gemeinsam als eine Baumaßnahme realisiert werden, allerdings zeitlich gestaffelt. Nach derzeitigem Planungsstand soll mit dem Ministerialgebäude begonnen und zunächst die Fläche des Wohngebäudes für die Baustelleneinrichtung genutzt werden. Im nächsten Schritt soll das Wohngebäude errichtet werden, parallel zur Ausbauphase Ministerialgebäude. Die Fertigstellung könnte dann annähernd gleichzeitig sein. Die beiden Gebäude sollen im Betrieb unabhängig voneinander funktionieren. Eine spätere Realteilung der beiden Teilgrundstücke soll möglich sein. Eine vertikale Überlagerung der Nutzungen (zum Beispiel Tiefgarage, Haustechnik etc.) ist daher ausgeschlossen. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Fachplanerleistungen der Sicherheitsberatung. Der genaue Umfang der zu beschaffenden Leistungen ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualifikation und Erfahrung des angebotenen Projektteams / Gewichtung: 50
Qualitätskriterium - Name: Projektorganisationskonzept / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Konzept zur Leistungserbringung / Gewichtung: 10
Preis - Gewichtung: 30
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/05/2024
Ende: 22/09/2032
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Beauftragung erfolgt im Wege eines Stufenvertrages, d.h. stufenweise zum ausgeschriebenen Leistung wie folgt:

- Leistungsstufe 1: LPH 1

- Leistungsstufe 2: LPH 2 und 3

- Leistungsstufe 3: LPH 4 (optional)

- Leistungsstufe 4: LPH 5 (optional)

- Leistungsstufe 5: LPH 6 und 7 (optional)

- Leistungsstufe 6: LPH 8 (optional

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Sollte die Eignungsprüfung ergeben, dass mehr als 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften die geforderten Anforderungen erfüllen, so wird die AG, die zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Dies wird die AG anhand folgender Kriterien bewerten:

Umsatz mit vergleichbaren Leistungen, Mitarbeiterzahlen (vergleichbarer Tätigkeitsbereich) und Vergleichbarkeit der Referenzen (siehe Anlage_A-03_Wertung_Teilnahmeanträge).

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

s. unter Ziff. 2.7.:

Leistungsstufe 3 (= LPH 4) optional

Leistungsstufe 4 (= LPH 5) optional

Leistungsstufe 5 (= LPH 6 und 7) optional

Leistungsstufe 6 (= LPH 8) optional

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister/Berufsregister oder eine Kopie desselben (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag nicht älter als 6 Monate sein).

2. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Erklärung 2, Anlage_B-02_Bewerberauskunft mit Eigenerklärungen).

3. Zuschlagsverbot bei Bezug eines Bewerbers/Bieters zu Russland: Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen, z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10 % des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bewerber/Bieter die Anlage_B-02.1 „Ergänzende Bewerberauskunft mit Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des Bewerbers zu Russland“ auszufüllen und zusammen mit den Teilnahmeunterlagen vor Ablauf der Teilnahmefrist über die e-Vergabe Plattform einzureichen.

4. Falls zutreffend: Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft: Dem Teilnahmeantrag einer Bewerbergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft einem bevollmächtigten Vertreter der Bewerbergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen. (Anlage B-03 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung)

5. Falls zutreffend: Erklärungen zu Unterauftragnehmerleistungen /Eignungsleihe (Anlage_B-04 Erklärungen_Unterauftragnehmer_Eignungsleihe)

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Erklärung zur Berufshaftpflicht-/Betriebshaftpflichtversicherung

2. Erklärung über den Umsatz: Erklärung über den Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart (Umsatz AHO-Leistungen „Baulogistik (AHO-Heft Nr. 25)“) in Euro (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, d. h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2020, 2021, 2022 abgeschlossen wurden, sofern das Unternehmen länger als 3 Jahre am Markt ist. Auf Verlangen sind geeignete Nachweise (z.B. Bilanzen und Jahresabschlüsse oder vergleichbare Dokumente) vorzulegen. (Erklärung 4 Anlage_B-02_Bewerberauskunft mit Eigenerklärungen).

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

zu 1.) Gefordert ist die Erklärung über das Bestehen einer Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssumme je Versicherungsfall [5 Mio. Euro für Personenschäden, 2 Mio. Euro für Sachschäden und 2 Mio. Euro für Vermögensschäden] mit Angabe des Versicherungsunternehmens, wobei die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres jeweils das Zweifache dieser Deckungssumme beträgt. Sollten die jeweiligen Deckungssummen schon erreicht sein, ist eine Kopie des Versicherungsnachweises dem Teilnahmeantrag beizulegen. Sollte die Versicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Versicherung abgeschlossen sein, so ist der Bewerber/Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den angegebenen Deckungssummen abzuschließen.(Erklärung 3 Anlage_B-02_Bewerberauskunft mit Eigenerklärungen).

zu 2.) Ein durchschnittlicher Jahresumsatz für die auftragsgegenständliche Leistung in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für die auftragsgegenständlichen Fachplanerleistungen "Sicherheitsberatung" von mind. [Betrag gelöscht] Euro (netto) ist Mindestanforderung.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Angaben zu Unternehmensgröße und -struktur: Erklärung über die Anzahl der Mitarbeiter mit Studienabschluss der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder Sicherheitstechnik, ggf. mit der Angabe etwaiger Zertifizierungen, mit Angabe Berufserfahrung in Jahren der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020, 2021 und 2022).

(Erklärung 5 Anlage_B-02_Bewerberauskunft mit Eigenerklärungen).

2. Anforderungen an das Kernteam: Erklärung des Bewerbers, dass er im Falle seiner Aufforderung zur Angebotsabgabe in den Positionen des Kernteams, bestehend aus dem Projektleiter sowie dem stellvertretenden Projektleiter, Personal anbieten und im Projekt einsetzen wird, das geforderten Mindestanforderungen in Bezug auf deren persönliche Qualifikation und Erfahrung erfüllt. Die namentliche Benennung der für das Kernteam vorgesehenen Personen und die Vorlage von Nachweisen je zu deren beruflicher Qualifikation (Lebenslauf, Qualifikationsnachweise) und Erfahrung (anhand von mindestens zwei persönlichen Referenzen) wird von den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerbern mit der Einreichung der Angebote verlangt und werden für die Wertung der Angebote nach den Zuschlagskriterien gemäß Anlage A-04 Wertung Zuschlagskriterien relevant. Die Erklärung, dass der Bewerber im Falle seiner Aufforderung zur Angebotsabgabe Personal anbieten und im Projekt einsetzen wird, die Mindestanforderungen an das Kernteam Personal erfüllt, ist im Teilnahmewettbewerb Mindestanforderung. Bewerber, die diese Mindestanforderung nicht erfüllen, werden im weiteren Vergabeverfahren nicht berücksichtigt.

3. Referenzen: Angaben zu Unternehmensreferenzen, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Durch den Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft sind folgende nach ihrer Art und ihrem Umfang vergleichbare Leistungen nachzuweisen. Für die geforderten Referenzangaben stellt die Vergabestelle ein Formular zur Verfügung, das von den Bewerbern/Bewerber-/Bietergemeinschaften genutzt werden soll (Erklärung 7, Anlage_B-02_Bewerberauskunft mit Eigenerklärungen).

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

zu 1.) Eine jahresdurchschnittliche Anzahl von zwei Mitarbeitern mit Studienabschluss Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder Sicherheitstechnik mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung im Bereich der Fachplanerleistungen „Sicherheitsberatung“ aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren ist Mindestanforderung.

zu 2.) Das Kernteam, bestehend aus dem Projektleiter sowie dem stellvertretenden Projektleiter, hat folgende Mindestanforderungen zu erfüllen: Mindestanforderungen Projektleiter: akademischer Grad Dipl.-Ing. Architektur/Bauwesen (FH/Uni) oder M.Sc./M.Eng. oder M.A. oder B.A oder B.Sc./B.Eng. Architektur/Bauwesen oder Sicherheitstechnik; mind. 7 Jahre Berufserfahrung nach Erwerb des Ausbildungsabschlusses im Bereich der Fachplanerleistungen „Sicherheitsberatung“; Erfahrung mit mindestens zwei Projekten als Projektleiter aus dem Bereich der Fachplanerleistungen „Sicherheitsberatung“ für vergleichbare Objekte mit mindestens erhöhten Sicherheitsanforderungen. Zu den vergleichbaren Objekten zählen: Parlaments- oder Gerichtsgebäude, Botschaftsgebäude, Hotelprojekte, Gewerbeimmobilien, Infrastrukturprojekte (z. B. Flughäfen), Justizvollzugsanstalten, Kongresszentren; Die beiden persönlichen Referenzen für die spätere Zuschlagswertung müssen einen Leistungsbeginn ab dem 01.01.2018 ausweisen und das Projektvolumen

in der Kostengruppe 300 mindestens 20 Mio. EUR brutto und in der Kostengruppe 400 mindestens 7 Mio. EUR brutto nach DIN 276-1:2008-12 betragen; Die Referenzen müssen mindestens die Fachplanerleistungen „Sicherheitsberatung in den Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung) bis 3 (Entwurfsplanung) zum Leistungsbild „Sicherheitsberatung“ umfassen.

Mindestanforderungen Stv. Projektleiter: akademischer Grad Dipl.-Ing. Architektur/Bauwesen (FH/Uni) oder M.Sc./M.Eng. oder M.A. oder B.A oder B.Sc./B.Eng. Architektur/Bauwesen oder Sicherheitstechnik; mind. 5 Jahre Berufserfahrung nach Erwerb des Ausbildungsabschlusses im Bereich der Fachplanerleistungen „Sicherheitsberatung“; Erfahrung mit mindestens zwei Projekten als stv. Projektleiter aus dem Bereich der Fachplanerleistungen „Sicherheitsberatung“ für vergleichbare Objekte mit mindestens erhöhten Sicherheitsanforderungen. Zu den vergleichbaren Objekten zählen: Parlaments- oder Gerichtsgebäude, Botschaftsgebäude, Hotelprojekte, Gewerbeimmobilien, Infrastrukturprojekte (z. B. Flughäfen), Justizvollzugsanstalten, Kongresszentren; Die beiden persönlichen Referenzen für die spätere Zuschlagswertung müssen einen Leistungsbeginn ab dem 01.01.2018 ausweisen und das Projektvolumen

in der Kostengruppe 300 mindestens 20 Mio. EUR brutto und in der Kostengruppe 400 mindestens 7 Mio. EUR brutto nach DIN 276-1:2008-12 betragen; Die Referenzen müssen mindestens die Fachplanerleistungen „Sicherheitsberatung in den Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung) bis 3 (Entwurfsplanung) zum Leistungsbild „Sicherheitsberatung“ umfassen.

zu 3.) Bewerber haben mindestens zwei Referenzen aus dem Bereich der Fachplanerleistungen "Sicherheitsberatung" nachzuweisen, die die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen, ansonsten erfolgt der Ausschluss aus dem Verfahren: Fachplanerleistungen „Sicherheitsberatung“ für vergleichbare Objekte mit mindestens erhöhten

Sicherheitsanforderungen. Zu den vergleichbaren Objekten zählen: Parlaments- oder Gerichtsgebäude, Botschaftsgebäude, Hotelprojekte, Gewerbeimmobilien, Infrastrukturprojekte (z. B. Flughäfen), Justizvollzugsanstalten, Kongresszentren; Leistungsbeginn ab dem 01.01.2018; Projektvolumen in der Kostengruppe 300 mindestens 20 Mio. EUR brutto und in der Kostengruppe 400 mindestens 7 Mio. EUR brutto nach DIN 276-1:2008-12; Die Referenzen müssen mindestens die Fachplanerleistungen „Sicherheitsberatung in den Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung) bis 3 (Entwurfsplanung) zum Leistungsbild „Sicherheitsberatung“ umfassen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Zugelassen sind alle Bewerber, die nach § 75 Abs. 1 und 2 VgV berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Ingenieur" zu tragen und über die erforderlichen Nachweise verfügen. Für juristische Personen gilt § 75 Abs. 3 VgV. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen diese Voraussetzungen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs- bzw. Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 13/10/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 16/11/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 06/05/2024

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes ( http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden.

--

Für den Zugang zur Auftragsbekanntmachung und zu den Vergabeunterlagen ist keine Registrierung erforderlich. Vor Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten ist jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Die Registrierung ist kostenlos. Ein elektronisches Signaturzertifikat ist nicht notwendig. Interessierten Unternehmen wird allerdings empfohlen, sich frühzeitig auf der Vergabeplattform zu registrieren und die Teilnahme am hiesigen Vergabeverfahren zu aktivieren, um automatisch über Informationen zum Vergabeverfahren eine gesonderte Benachrichtigung zu erhalten. Ungeachtet dessen sind die Bewerber/Bieter verpflichtet, sich während des gesamten Vergabeverfahrens regelmäßig und eigenverantwortlich über den aktuellen Sachstand (z. B. neue Bieterinformationen und/oder neue Unterlagen) der Ausschreibung zu informieren. Sie haben selbstständig regelmäßig zu überprüfen, ob neue Mitteilungen an der bezeichneten Stelle hinterlegt wurden. Eine separate Information der Bewerber/Bieter durch die Auftraggeberin erfolgt nicht. Die Mitteilungen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind bei der Ausarbeitung der Teilnahmeanträge und Angebote zugrunde zu legen.

--

Die bereitgestellten Vergabeunterlagen sind vom Bewerber/Bieter unverzüglich eingehend zu prüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten oder sind die Vergabeunterlagen unvollständig, so hat der Bewerber/Bieter die Auftraggeberin hierauf unverzüglich in Textform über die Vergabeplattform hinzuweisen.

Es wird auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, nach der ein Bewerber/Bieter, der einen entsprechenden Hinweis unterlässt, die Berufung auf diesen Umstand zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr möglich ist (Präklusion).

--

Teilnehmerfragen:

Fragen zu den Teilnahmeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (https://www.evergabe-online.de) bis spätestens zum 29.09.2023 einzureichen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.

Die Auftraggeberin wird rechtzeitig eingehende Fragen sowie ergänzende und berichtigende Angaben spätestens sechs Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist/Angebotsfrist in Form eines Fragen- und Antwortkataloges auf der oben genannten Vergabeplattform veröffentlichen. Die Auftraggeberin ist auch um die Beantwortung nicht rechtzeitig eingehender Fragen bemüht, kann deren Beantwortung allerdings nicht mehr zusichern. Sofern sich an den Vergabeunterlagen aufgrund der Beantwortung von Fragen Änderungen ergeben sollten, behält sich die Auftraggenerin vor, entsprechende aktualisierte Fassungen der jeweiligen Dokumente auf der Vergabeplattform der Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen.

Wie bereits oben erwähnt haben sich die Bewerber/Bieter zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Bewerber/Bieter werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann ggf. zum Ausschluss des Teilnahmeantrages und Angebotes führen.

--

Die den Bewerbern/Bietern übermittelten anonymisierten Fragen und Antworten werden verbindlicher Teil der Vergabeunterlagen und sind im Rahmen der Erstellung der Teilnahmeanträge sowie Erstellung der Angebote zu berücksichtigen. Dies gilt auch für die während der Phase der Verhandlungen und der finalen Angebote beantworteten Fragen.

--

Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:

Telefon: +49 (0) 22899-610-1234

E-Mail:

Geschäftszeiten:

Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr

Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr

--

Übermittlung der Teilnahmeanträge und Angebote:

Die Teilnahmeanträge sowie Angebote sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) bis zum Ende der Teilnahmefrist/Angebotsfrist abzugeben. Auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge und Angebote außerhalb der e-Vergabeplattform des Bundes, wie beispielsweise durch Telefax, Telegramm, Telex oder E-Mail, sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Schriftlich eingereichte Teilnahmeanträge und Angebote sind nicht zu gelassen und führen ebenfalls zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass verspätet eingetroffene Teilnahmeanträge und Angebote nach § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV nicht mehr berücksichtigt werden dürfen, sondern vom Verfahren auszuschließen sind. Hat der Bewerber/Bieter die Verspätung nicht zu vertreten, so ist er diesbezüglich beweispflichtig.

--

Die vorgegebenen Vordrucke in den Bewerbungsunterlagen sind zu verwenden. Der Vordruck "Teilnahmeantrag" (Anlage B-01.1) und der spätere Vordruck "Angebotsschreiben" (Anlage B-01.2, 2. Stufe) muss mit dem Namen der erklärenden Person versehen (Textform) bzw. elektronisch signiert sein. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag/das Angebot entweder von allen Mitgliedern der Bewerber-/Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter in Textform bzw. elektronisch signiert einzureichen.

--

In den Vergabeunterlagen vorgenommene Änderungen und Ergänzungen, einschließlich der Bezugnahme auf Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bewerbers /Bieters, sind unzulässig und führen zum Ausschluss. Soweit die eigenen Eintragungen geändert sind, muss dies zweifelsfrei erkennbar sein. Soweit weitergehende Erläuterungen zur Beurteilung des Teilnahmeantrags und späteren Angebotes erforderlich scheinen, können sie auf einer besonderen Anlage dem Teilnahmeantrag/Angebot beigefügt werden.

--

Die Bewerber/Bieter haben diejenigen Teile ihres Teilnahmeantrages/Angebots deutlich zu kennzeichnen, die Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten und/oder nach ihrer Auffassung aus anderen wichtigen Gründen dem Geheimschutz unterliegen. Auf das den Beteiligten eines etwaigen Nachprüfungsverfahrens gemäß § 165 Abs. 1 GWB zustehende Akteneinsichtsrecht wird ebenso hingewiesen wie darauf, dass die Vergabekammer von der Zustimmung der Beteiligten zur Akteneinsicht ausgehen kann, wenn eine Kennzeichnung nicht erfolgt ist (§ 165 Abs. 3 Satz 2 GWB).

--

Diese Vergabeunterlagen sind vom Bewerber/Bieter und dessen Personal vertraulich zu behandeln, dürfen nur zur Erstellung eines einzelnen Angebots verwendet und zudem nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.

--

Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf betroffene Unternehmen entfallen). Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bewerber/Bieter sowie ggf. von jedem Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft die Anlage B-02.1 "Eigenerklärung zu den Russland-Sanktionen", zu einem etwaigen Bezug des Bewerbers zu Russland, auszufüllen und zusammen mit den Teilnahmeunterlagen vor Ablauf der Teilnahmefrist über die e-Vergabe Plattform einzureichen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Postanschrift: Ellerstraße 56
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/09/2023