Rahmenvertrag für Vermessungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 23-F-Ver-0004
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Columbiadamm 10, A2
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12101
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle der Tempelhof Projekt GmbH
E-Mail:
Telefon: +49 302000374-520
Fax: +49 302000374-505
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für Vermessungsleistungen
Abschluss eines Rahmenvertrags über verschiedene Vermessungsleistungen am Standort des Flughafen Tempelhof.
Flughafen Tempelhof (THF)
Abschluss eines Rahmenvertrags über verschiedene Vermessungsleistungen am Standort des Flughafen Tempelhof.
Der Auftrag kann, wie im Rahmenvertrag, zweimal um jeweils zwölf Monate verlängert werden (max. Laufzeit 4 Jahre).
Das maximale Abrufvolumen (Höchstwert) aus dem Rahmenvertrag beträgt [Betrag gelöscht] EUR ohne MwSt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, zum AEntG, AufenthG, SchwarzArbG, MiLoG, LkSG - siehe Wirt-124 EU;
2) Erklärung zum Auszug aus dem Handelsregister oder eines vergleichbaren Registers oder zum Fehlen eines solchen; sowie Vorlage eines entsprechenden Auszugs (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes der Angebotsaufforderung nicht älter als 6 Monate sein) - siehe erweiterte Eigenerklärung zur Eignung;
3) Angaben zur Abfrage des Wettbewerbsregisters und der EU-Finanzsanktionslisten - siehe erweiterte Eigenerklärung zur Eignung;
4) Eigenerklärung zur öffentlichen Bestellung als Vermesser sowie Vorlage eines entsprechenden Nachweises - siehe erweiterte Eigenerklärung zur Eignung;
5) Eigenerklärung zum Russlandbezug, genauer Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betreffend Sanktionen gegen Russland.
Die vorgenannten Angaben und Erklärungen müssen sich grundsätzlich auf den Bieter oder im Falle des Vorliegens einer Bietergemeinschaft auf die Mitglieder der Bietergemeinschaft beziehen. Sofern auf Ressourcen Dritter / Nachunternehmer / konzernverbundene Unternehmen zurückgegriffen werden soll, sind die Nachweise / Erklärungen auch für den Dritten / Nachunternehmer / konzernverbundene Unternehmen vorzulegen.
1) Erklärung zur Vorlage einer Bankauskunft auf besondere Anfrage - siehe erweiterte Eigenerklärung zur Eignung;
2) Eigenerklärung zum Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre - siehe erweiterte Eigenerklärung zur Eignung;
1) Eigenerklärung zur Zahl der beschäftigten Arbeitskräfte der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre - siehe erweiterte Eigenerklärung zur Eignung;
2) Angabe von erbrachten Referenzprojekten - siehe erweiterte Eigenerklärung zur Eignung;
3) Angaben zur vorgesehenen Projektleitung und deren Stellvertretung (namentliche Benennung, Angabe der einschlägigen Berufserfahrung in Jahren, Angabe des höchsten Ausbildungsabschlusses, Angabe der deutschen Sprachkenntnisse, beruflicher Kurzlebenslauf) - siehe erweiterte Eigenerklärung zur Eignung;
zu 2)
- mindestens 2 Referenzen zur Erfassung und Verarbeitung von Daten zur Erstellung amtlicher Dokumente im Lagebezugssystem ETR89/DREF91 und dem Höhenbezugssystem DHHN2016 und
- mindestens 1 Referenz im 3D-Laserscanning und
- mindestens 1 Referenz zur Erfassung und Verarbeitung von Daten im DWG / DXF-Formaten als Grundlage der Bestandsaufnahme/-darstellung und
- mindestens 1 Referenz mit einem Leistungsumfang ≥ 100 000 qm BGF.
Eine Referenz kann mehrere bzw. alle der Anforderungen erfüllen. Die Anforderungen können auch durch jeweils einzelne Referenzen nachgewiesen werden.
Als erbracht gelten ausschließlich Leistungen, die in den Jahren 2018-2022 begonnen wurden.
öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge und Konzessionen nach dem 9.April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Hierzu ist das Formblatt "Eigenerklärung zum Russlandbezug" zu beachten.
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen. Es wird hierbei insbesondere auf die Besonderen Vertragsbedingungen zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue – Teil A (Wirt-214) hingewiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat ...“
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken;
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...“
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/