Rahmenvertrag für Vermessungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 23-F-Ver-0004

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH
Postanschrift: Columbiadamm 10, A2
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12101
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle der Tempelhof Projekt GmbH
E-Mail:
Telefon: +49 302000374-520
Fax: +49 302000374-505
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/172909
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/172909
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/172909
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Land Berlin vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Management und Entwicklung des denkmalgeschützten Flughafengebäudes

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvertrag für Vermessungsleistungen

Referenznummer der Bekanntmachung: 23-F-Ver-0004
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71250000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie Vermessungsdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Abschluss eines Rahmenvertrags über verschiedene Vermessungsleistungen am Standort des Flughafen Tempelhof.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71355000 Vermessungsarbeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Flughafen Tempelhof (THF)

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Abschluss eines Rahmenvertrags über verschiedene Vermessungsleistungen am Standort des Flughafen Tempelhof.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftrag kann, wie im Rahmenvertrag, zweimal um jeweils zwölf Monate verlängert werden (max. Laufzeit 4 Jahre).

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Das maximale Abrufvolumen (Höchstwert) aus dem Rahmenvertrag beträgt [Betrag gelöscht] EUR ohne MwSt.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1) Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, zum AEntG, AufenthG, SchwarzArbG, MiLoG, LkSG - siehe Wirt-124 EU;

2) Erklärung zum Auszug aus dem Handelsregister oder eines vergleichbaren Registers oder zum Fehlen eines solchen; sowie Vorlage eines entsprechenden Auszugs (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes der Angebotsaufforderung nicht älter als 6 Monate sein) - siehe erweiterte Eigenerklärung zur Eignung;

3) Angaben zur Abfrage des Wettbewerbsregisters und der EU-Finanzsanktionslisten - siehe erweiterte Eigenerklärung zur Eignung;

4) Eigenerklärung zur öffentlichen Bestellung als Vermesser sowie Vorlage eines entsprechenden Nachweises - siehe erweiterte Eigenerklärung zur Eignung;

5) Eigenerklärung zum Russlandbezug, genauer Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betreffend Sanktionen gegen Russland.

Die vorgenannten Angaben und Erklärungen müssen sich grundsätzlich auf den Bieter oder im Falle des Vorliegens einer Bietergemeinschaft auf die Mitglieder der Bietergemeinschaft beziehen. Sofern auf Ressourcen Dritter / Nachunternehmer / konzernverbundene Unternehmen zurückgegriffen werden soll, sind die Nachweise / Erklärungen auch für den Dritten / Nachunternehmer / konzernverbundene Unternehmen vorzulegen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1) Erklärung zur Vorlage einer Bankauskunft auf besondere Anfrage - siehe erweiterte Eigenerklärung zur Eignung;

2) Eigenerklärung zum Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre - siehe erweiterte Eigenerklärung zur Eignung;

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1) Eigenerklärung zur Zahl der beschäftigten Arbeitskräfte der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre - siehe erweiterte Eigenerklärung zur Eignung;

2) Angabe von erbrachten Referenzprojekten - siehe erweiterte Eigenerklärung zur Eignung;

3) Angaben zur vorgesehenen Projektleitung und deren Stellvertretung (namentliche Benennung, Angabe der einschlägigen Berufserfahrung in Jahren, Angabe des höchsten Ausbildungsabschlusses, Angabe der deutschen Sprachkenntnisse, beruflicher Kurzlebenslauf) - siehe erweiterte Eigenerklärung zur Eignung;

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

zu 2)

- mindestens 2 Referenzen zur Erfassung und Verarbeitung von Daten zur Erstellung amtlicher Dokumente im Lagebezugssystem ETR89/DREF91 und dem Höhenbezugssystem DHHN2016 und

- mindestens 1 Referenz im 3D-Laserscanning und

- mindestens 1 Referenz zur Erfassung und Verarbeitung von Daten im DWG / DXF-Formaten als Grundlage der Bestandsaufnahme/-darstellung und

- mindestens 1 Referenz mit einem Leistungsumfang ≥ 100 000 qm BGF.

Eine Referenz kann mehrere bzw. alle der Anforderungen erfüllen. Die Anforderungen können auch durch jeweils einzelne Referenzen nachgewiesen werden.

Als erbracht gelten ausschließlich Leistungen, die in den Jahren 2018-2022 begonnen wurden.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge und Konzessionen nach dem 9.April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Hierzu ist das Formblatt "Eigenerklärung zum Russlandbezug" zu beachten.

Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen. Es wird hierbei insbesondere auf die Besonderen Vertragsbedingungen zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue – Teil A (Wirt-214) hingewiesen.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 04/10/2023
Ortszeit: 14:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 04/12/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 04/10/2023
Ortszeit: 14:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Die Öffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.

„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;

(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."

§ 135 GWB Unwirksamkeit.

„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:

1) gegen § 134 verstoßen hat ...“

§ 160 GWB Einleitung, Antrag.

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“

§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.

„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken;

(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...“

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/09/2023