Ausschreibung eines erweiterten Poststellenservice Referenznummer der Bekanntmachung: Nr. 504/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Allee der Kosmonauten 29
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12681
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 305555482222
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/jobcenter-marzahn-hellersdorf/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung eines erweiterten Poststellenservice
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist das Betreiben von Poststellen und der Hauspostverteilung im Jobcenter Berlin Marzahn-Hellersdorf.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist das Betreiben von Poststellen und der Hauspostverteilung im Jobcenter Berlin Marzahn-Hellersdorf. Mit diesem Vergabeverfahren soll ein geeigneter Auftragnehmer für die Erbringung dieser Leistungen gefunden werden.
Die Einzelheiten zum Auftragsgegenstand ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
Der Auftraggeber kann den Vertrag zweimal um jeweils bis zu zwei Jahre verlängern. Die Verlängerungsoption ist spätestens drei Monate vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit durch Mitteilung an den Auftragnehmer in Textform auszuüben. Der Vertrag endet somit spätestens am 31.12.2029.
Der Auftraggeber kann den Vertrag zweimal um jeweils bis zu zwei Jahre verlängern. Die Verlängerungsoption ist spätestens drei Monate vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit durch Mitteilung an den Auftragnehmer in Textform auszuüben. Der Vertrag endet somit spätestens am 31.12.2029.
Genau Angaben zur Vertragslaufzeit enthalten die Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Anlage 8 vorzulegen.
2. Ferner ist mit dem Angebot die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 gemäß Anlage 13 vorzulegen.
3. Es gelten die Bestimmungen über den Ausschluss von Unternehmen in den §§ 123 bis 126 GWB. Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 WRegG verpflichtet ist, vor der Erteilung des Zuschlags eine Abfrage des Wettbewerbsregisters durchzuführen.
Mit dem Angebot eine Eigenerklärung über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit gemäß Anlage 9 einzureichen. Der Bieter hat darin Angaben zu in den vergangenen drei Kalenderjahren (im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis heute) ausgeführten Referenzaufträgen zu machen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und jeweils einen erweiterten Poststellenservice zum Gegenstand hatten. Der jeweilige Referenzauftrag muss noch nicht abgeschlossen sein.
Der Bieter muss in den vergangenen drei Kalenderjahren (im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis heute) mindestens drei Referenzaufträge erbracht haben, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und jeweils einen erweiterten Poststellenservice zum Gegenstand hatten. Der jeweilige Referenzauftrag muss noch nicht abgeschlossen sein. Dabei muss mindestens eine Leistung bei einem Auftraggeber der Sozialverwaltung ausgeführt worden sein bzw. ausgeführt werden.
Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Bietergemeinschaften sind zugelassen und Einzelbietern gleichgestellt. Soweit in den Vergabeunterlagen von Bietern die Rede ist, sind damit auch Bietergemeinschaften gemeint, soweit nicht etwas Gegenteiliges angegeben ist. Bietergemeinschaften haben im Zuschlagsfall eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder sichergestellt ist. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die Bietergemeinschaftserklärung nach Anlage 5 einzureichen. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 8) für jedes Mitglied gesondert abzugeben. Alle übrigen Angebotsbestandteile sind lediglich einmal für die Bietergemeinschaft als Ganzes einzureichen
2. Ein Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen. Will er von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, hat er mit dem Angebot die Eigenerklärung über den Einsatz von Drittunternehmen und Unterauftragnehmern (Anlage 6) einzureichen und die dort geforderten Angaben zu machen. Er hat ferner nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er für jedes vorgesehene Drittunternehmen eine Verpflichtungserklärung (Anlage 7) mit seinem Angebot vorlegt. Nimmt ein Bieter im Hinblick auf die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch, muss dieses Unternehmen die Leistung, für die die Kapazitäten benötigt werden, tatsächlich erbringen. Die Möglichkeit der Eignungsleihe besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber oder Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
3. Will ein Bieter Teile des Auftrags an Unterauftragnehmer vergeben, hat er dies mit dem Angebot mitzuteilen und hierfür die Eigenerklärung über den Einsatz von Drittunternehmen und Unterauftragnehmern (Anlage 6) zu verwenden. Die Namen der Unterauftragnehmer können bereits mit dem Angebot benannt werden. Werden sie nicht mit dem Angebot benannt, sind sie auf gesonderte Aufforderung der Auftraggeber zu benennen. Diese Verpflichtungen bestehen unabhängig davon, ob sich der Bieter gleichzeitig auf die Kapazitäten der Unterauftragnehmer zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft.
4. Dritte und Unterauftragnehmer müssen die Anforderungen an die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen erfüllen. Zum Nachweis dessen sind für Dritte und Unterauftragnehmer, die bereits mit dem Angebot benannt werden, in jedem Fall die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 8) vorzulegen. Die Eigenerklärung über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Anlage 9) ist insoweit für Dritte und Unterauftragnehmer vorzulegen, wie sich der Bieter auf ihre Eignung beruft oder sie einen jeweils entsprechenden Leistungsteil übernehmen sollen.
5. Vor Angebotsabgabe sind die Örtlichkeiten der Leistungserbringung durch den Bieter zu besichtigen.
6. Weitere Anforderungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut:
"§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dar-zulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 Form, Inhalt
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbe-reich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen."
Fernen wird auf die Frist gemäß § 135 Abs. 2 GWB hingewiesen. Hiernach kann die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) oder wegen einer Vergabe ohne vorheriger Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU nur in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.