Stromkreuzung Luetkensallee ALDI-neu
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stromnetz-hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stromkreuzung Luetkensallee ALDI-neu
Die Deutsche Bahn AG plant und baut eine S-Bahnverbindung zwischen Hamburg-Hasselbrook und Bad Oldesloe (Linie S4 Ost). Drei 110-kV-Kabeltrassen (Ltg. 34, FA2 und FC2) behindern den Neubau der Gleisanlagen und müssen in eine neue Bahnkreuzung umgelegt werden. Ferner beabsichtigt die Stromnetz Hamburg GmbH die Verlegung von ca. 530 m Hochspannungskabeln der Leitung FF1 vom Schaltfeld =E14 der Schaltanlage Jenfeld bis zur Muffengrube am Neumarkt.
Die Deutsche Bahn AG plant und baut eine S-Bahnverbindung zwischen Hamburg-Hasselbrook und Bad Oldesloe (Linie S4 Ost). Drei 110-kV-Kabeltrassen (Ltg. 34, FA2 und FC2) behindern den Neubau der Gleisanlagen und müssen in eine neue Bahnkreuzung umgelegt werden. Ferner beabsichtigt die Stromnetz Hamburg GmbH die Verlegung von ca. 530 m Hochspannungskabeln der Leitung FF1 vom Schaltfeld =E14 der Schaltanlage Jenfeld bis zur Muffengrube am Neumarkt.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige ex-ante-Transparenzbekanntmachung vor Vertragsschluss. Der ursprünglich geschätzte Auftragswert der Ausschreibung, welcher anhand vergleichbarer Projekte aus den Vorjahren kalkuliert wurde, lag mit rund einer Million Euro unterhalb des EU-Schwellenwertes für Bauleistungen. Daher wurde eine nationale Ausschreibung mit 7 Bietern durchgeführt. Zur Angebotsöffnung wurden vier Angebot eingereicht, welche über dem Schwellenwert lagen und im Verhandlungsverfahren verhandelt wurden. Nach der Verhandlung gab es weiterhin vier Angebote, wobei das gemäß Zuschlagskriterien wirtschaftlichste Angebot weiterhin knapp über dem Schwellenwert liegt. Auch nach sorgfältiger Prüfung der Kostenschätzung unter Heranziehung externer fachlicher Unterstützung war ein derartiger Preisanstieg gegenüber Vergleichsprojekten aus den Vorjahren nicht vorhersehbar. Die Stromnetz Hamburg GmbH beabsichtigt daher das Angebot des bestplatzierten Bieters oberhalb der EU-Schwelle zu beauftragen. Der Vertrag wird jedoch erst nach Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung geschlossen. Unter V.2.1) Tag der Zuschlagsentscheidung wurde das Datum 31/03/2023 eingetragen, der Zuschlag ist jedoch noch nicht erteilt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Bocholt
NUTS-Code: DEA34 Borken
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1, 2, 3 und 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
a) soweit der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wurde (§ 160
Abs. 3 Nr. 1 GWB)
b) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 Nr.2 GWB)
c) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung / Aufforderung zur Angebotsabgabe benannten Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 Nr.3 GWB)
d) soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs.3 Nr.4 GWB)