Ausbau von fünf Mercedes-Benz Vito zum Kommandowagen für den Kampfmittelräumdienst der Feuerwehr Hamburg Referenznummer der Bekanntmachung: BIS 20232121429
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bruno-Georges-Platz 1
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22297
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Grönbeck, Philipp
E-Mail:
Telefon: +49 40
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.polizei.hamburg/ausschreibungen-552346
Abschnitt II: Gegenstand
Ausbau von fünf Mercedes-Benz Vito zum Kommandowagen für den Kampfmittelräumdienst der Feuerwehr Hamburg
Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Zentrale Vergabestelle der Behörde für Inneres und Sport, beabsichtigt im Auftrag für die Feuerwehr Hamburg den Abschluss eines Vertrages über den Ausbau von fünf Mercedes-Benz Vitos Mixto lang AWD zu Kommandowagen für den Kampfmittelräumdienst. Die Basismodelle von Mercedes-Benz werden beigestellt, müssen jedoch vom Auftragnehmer bei der Auftraggeberin abgeholt und nach erfolgtem Ausbau zurücktransportiert werden. Der ausgeschriebene Auftrag bezieht sich lediglich auf den Transport und den Ausbau der Fahrzeuge.
Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Zentrale Vergabestelle der Behörde für Inneres und Sport, beabsichtigt im Auftrag für die Feuerwehr Hamburg den Abschluss eines Vertrages über den Ausbau von fünf Mercedes-Benz Vitos Mixto lang AWD zu Kommandowagen für den Kampfmittelräumdienst. Die Basismodelle von Mercedes-Benz werden beigestellt, müssen jedoch vom Auftragnehmer bei der Auftraggeberin abgeholt und nach erfolgtem Ausbau zurücktransportiert werden. Der ausgeschriebene Auftrag bezieht sich lediglich auf den Transport und den Ausbau der Fahrzeuge.
• Firmenangaben und Lieferzeit
• Übersicht Servicestandorte
• Technisches Leistungsverzeichnis (Anlage 1)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Identifikationsnummer
• Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister
• Registergericht
• Erklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
• Umsatzzahlen
• Erklärung zu den vorhandenen personellen und technischen Mitteln
• Erklärung zu vergleichbaren Leistungen
• Referenzliste
• Falls zutreffend: Erklärungen bei Weitervergabe von Leistungen an Unter-auftragnehmer
• Falls zutreffend: Angaben des Unterauftragnehmers zur Eignung
• Falls zutreffend: Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer
• Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB
• Erklärung über das Nichtvorliegen von Verfehlungen (Gesetz zum Schutz fairen Wettbewerbs)
• Erklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes
• Erklärung zur sozialverträglichen Beschaffung (Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen)
• Erklärung zur umweltverträglichen Beschaffung
• Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen
• Erklärung zur EMV-Verträglichkeit
• Eigenerklärung „5. RUS-Sanktionspaket“
• Ggfs. Reaktionszeit mobiler Reparaturservice
Abschnitt IV: Verfahren
Hamburg
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Postfach 30 17 41
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 40428231690
Fax: +49 40427923080
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.