PolBln 373_23 Virtual Reality-Testsystem Referenznummer der Bekanntmachung: PolBln 373_23 EU
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: PolBln 373_23 EU
Postanschrift: Platz der Luftbrücke 6
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12101
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Polizei Berlin, Direktion Zentraler Service, Abteilung Finanzen, Dir ZS Fin 5, Platz der Luftbrücke 6, 12101 Berlin
E-Mail:
Telefon: +49 304664-795510
Fax: +49 304664-82299021
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.polizei.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
PolBln 373_23 Virtual Reality-Testsystem
Lieferung und Inbetriebnahme eines Virtual Reality-Testsystem inklusive Einweisung und Systemservice
Lieferung und Inbetriebnahme eines Virtual Reality-Testsystem inklusive Einweisung und Systemservice
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Für Trainings- und Ausbildungszwecke beabsichtigt die Polizei Berlin die Anschaffung eines Virtual Reality (VR) Trainings- und Simulationssystems.
Das benötigte System soll im Rahmen dieses Vergabeverfahrens gemäß § 14 Abs. 4 Ziff. 2 lit. b) VgV von der Firma HOLOGATE GmbH beschafft werden.
Der Beschaffung ging eine umfangreiche Marktschau sowie Erprobung verschiedener Systeme im Rahmen des EU-Projektes ShotPros voraus. Im Ergebnis erfüllt lediglich das System der Firma HOLOGATE GmbH bestimmte notwendige Erfordernisse, die eine Alleinstellung des Systems begründen.
Im Einzelnen:
• Einbindung von verschiedenen FX-Simulationswaffen, um die Waffenhandhabung sowohl im Training als auch in der Realität in gleicher Art und Weise zu trainieren
• Einbindung von Unreal als Software Engine als Open Source Technologie und die Möglichkeit der Einbindung weiterer Anwendungen
• mobiles Trainings- und Simulationssystem
• schnelle Einsatzbereitschaft des Systems und Benutzung ohne eine durch Nutzende mitzuführende Computing Box
• Ganzkörpertracking inkl. hochpräziser Darstellung von Gestik und Mimik
• Bereitstellung eines Szenarien Editors
• Einbindung und die zeitgleiche Nutzung von mind. vier verschiedenen Einsatzmitteln sowie die Möglichkeit der sukzessiven Erweiterung um weitere Einsatzmittel
Vergleichbare Systeme erfüllen diese Anforderungen nicht und können zeitnah aus tatsächlichen bzw. lizenzrechtlichen Gründen nicht um diese Funktionalitäten erweitert werden. Insofern ist für die Umsetzung des Vorhabens keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gegeben.
Die Firma HOLOGATE GmbH ist der einzige Hersteller und Vertreiber des geforderten Virtual Reality (VR) Trainings- und Simulationssystems, so dass eine Wettbewerbssituation nicht gegeben ist. Aufgrund der Alleinstellung soll der Auftrag an die Firma HOLOGATE GmbH vergeben werden.
Es ist beabsichtigt, den Vertrag mit der Firma frühestens am 15.September 2023 zu schließen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
PolBln 373_23 Virtual Reality-Testsystem
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 309013-8316
Fax: +49 309013-7613
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber
gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung
im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er
die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes
gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 309013-8316
Fax: +49 309013-7613