Deutsches Schauspielhaus - Theatertechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_SpriG_VS_DSH_Theatertechnik

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Sprinkenhof GmbH
Postanschrift: Burchardstraße 8
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 40339540
Fax: +49 40330754
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sprinkenhof.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/6f878614-9996-4b3d-a2a5-ed052c61ea81
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Städtische GmbH
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Projektentwicklung und Immobiliengesellschaft für die Freie und Hansestadt Hamburg

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Deutsches Schauspielhaus - Theatertechnik

Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_SpriG_VS_DSH_Theatertechnik
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Deutsche Schauspielhaus Hamburg galt seinerzeit mit 1.200 Plätzen als das größte Sprechtheater Deutschlands und blickt mittlerweile auf eine über 100-jährige bewegte Ge-schichte zurück. Entstanden nach den Plänen der Wiener Theater-Architekten Hellmer und Fellner, fand die feierliche Eröffnung am 15. September 1900 statt.

Der Haupteingang zum Schauspielhaus befindet sich an der Kirchenallee gegenüber vom Hauptbahnhof. Der Personal- und Bühneneingang erfolgt über die Elmenreichstraße.

Seit der Eröffnung im Jahre 1900 wurden bis heute zahlreiche Anbauten, Erweiterungen, Umbauten und Sanierungsmaßnahmen vorgenommen. Der Gesamtkomplex besteht momentan aus 12 Bauteilen / Baukörpern mit unterschiedlichen Nutzungen und Funktionen.

Die im weiteren beschriebenen Maßnahmen umfassen Planungsleistungen für die Baukörper

• BT 01 Borgesch Vorderhaus (Verwaltung)

• BT 02 Borgesch / Hinterhaus

• BT 03.2 Vorderhaus (Haupteingang/Foyer)

• BT 03.1 Haupthaus (Zuschauerraum)

• BT 04 Bühnenhaus

Nach umfassenden Bestandsuntersuchungen zur Einführung des Mieter-Vermieter Modell (MVM) und ersten Nutzerbedarfskonzepten, ist perspektivisch eine Gesamtsanierung des Deutschen Schauspielhaus angestrebt. Im Vorgriff hierauf sind nunmehr bauliche und spiel-betriebsrelevante Maßnahmen vorausgewählt und zur Umsetzung innerhalb der regulären, bzw. ggfls. zu verlängernden Sommerspielzeitpausen empfohlen.

Ein maßgeblicher Teil der nun bevorstehenden Planungen betrifft u.a. die Instandsetzung und Erneuerung der technischen Gebäudeausrüstung zum Erhalt der Betriebs-, und Spielbetriebssicherheit. Die zu erbringenden Leistungen umfassen die Bereiche der Bühnenmaschinerie und Bühnentechnik, der Bühnenbeleuchtung und Medientechnik.

Das Deutsche Schauspielhaus ist in die Denkmalliste der Hansestadt Hamburg eingetragen.

Die technische Ausrüstung des Deutschen Schauspielhaus ist den jeweiligen Ausbauabschnitten und Nutzungsanforderungen entsprechend in das Gebäude „hineingewachsen“. Überlagernde Installationen sind, insbesondere im Untergeschoß, regelhaft.

Um seiner Rolle als wichtiges, modernes und zukunftsweisendes Theater - und Produktionshaus auch perspektivisch nachkommen zu können und den sich entwickelnden Anforderungen des Spielbetriebs weiterhin gerecht zu werden, sollen mit dem Bewusstsein für die bauliche, künstlerische und architektonische Geschichte notwendige und zeitgemäße Modernisierungen- und Instandsetzungen im Deutschen Schauspielhaus geplant und umgesetzt werden.

Sämtliche Maßnahmen stehen hierbei unter dem Kontext eines Vorgriffes auf den Hauptsanierungsgedanken und sind mit entsprechender Planungstiefe und Planungskoordination zu führen.

Maßgabe ist hierbei die Bündelung von Maßnahmenpaketen zur baulichen Umsetzung in den üblichen, bzw. nach Erfordernis zu erweiternden Sommerspielzeitpausen, bis voraussichtlich in das Jahr 2027. Die Priorisierung und planungsübergreifende Bündelung von Maßnahmen, hinsichtlich Ausführungszeiten und spielbetriebsrelevanten Abhängigkeiten, ist wesentlich für die zu empfehlenden Sanierungsabschnitte. Bestandteil der Planungsaufgabe ist überdies die übergreifende Koordination mit den Maßnahmen aus Hochbau und technischer Gebäudeausrüstung. In diesen Disziplinen werden über die nächsten Spielzeitpausen Maßnahmen in einer Größenordnung von ca. 12,0 mio. umgesetzt. Insbesondere ist mit Beginn der Sommerspielzeitpause, also im Zeitraum der Bauausführung, von einem erhöhten Koordinierungsaufwand auszugehen. Gleichfalls ist das Fördermittelmanagement für die beplanten Anlagengruppen entsprechend vollumfänglich mit zu berücksichtigen und zu bearbeiten.

Im Ergebnis dient jede Spielzeitpause als wichtiger Baustein und messbarer Vorgriff zur Erreichung des Hauptsanierungsziels.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Deutsche Schauspielhaus Hamburg galt seinerzeit mit 1.200 Plätzen als das größte Sprechtheater Deutschlands und blickt mittlerweile auf eine über 100-jährige bewegte Geschichte zurück. Entstanden nach den Plänen der Wiener Theater-Architekten Hellmer und Fellner, fand die feierliche Eröffnung am 15. September 1900 statt.

Der Haupteingang zum Schauspielhaus befindet sich an der Kirchenallee gegenüber vom Hauptbahnhof. Der Personal- und Bühneneingang erfolgt über die Elmenreichstraße.

Seit der Eröffnung im Jahre 1900 wurden bis heute zahlreiche Anbauten, Erweiterungen, Um-bauten und Sanierungsmaßnahmen vorgenommen. Der Gesamtkomplex besteht momentan aus 12 Bauteilen / Baukörpern mit unterschiedlichen Nutzungen und Funktionen.

Die im weiteren beschriebenen Maßnahmen umfassen Planungsleistungen für die Baukörper

- BT 01 Borgesch Vorderhaus (Verwaltung)

- BT 02 Borgesch / Hinterhaus

- BT 03.2 Vorderhaus (Haupteingang/Foyer)

- BT 03.1 Haupthaus (Zuschauerraum)

- BT 04 Bühnenhaus

Nach umfassenden Bestandsuntersuchungen zur Einführung des Mieter-Vermieter Modell (MVM) und ersten Nutzerbedarfskonzepten, ist perspektivisch eine Gesamtsanierung des Deutschen Schauspielhaus angestrebt. Im Vorgriff hierauf sind nunmehr bauliche und spielbetriebs-relevante Maßnahmen vorausgewählt und zur Umsetzung innerhalb der regulären, bzw. ggfls. zu verlängernden Sommerspielzeitpausen empfohlen.

Ein maßgeblicher Teil der nun bevorstehenden Planungen betrifft u.a. die Instandsetzung und Erneuerung der technischen Gebäudeausrüstung zum Erhalt der Betriebs-, und Spielbetriebssicherheit. Die zu erbringenden Leistungen umfassen die Bereiche der Bühnenmaschinerie und Bühnentechnik, der Bühnenbeleuchtung und Medientechnik.

Das Deutsche Schauspielhaus ist in die Denkmalliste der Hansestadt Hamburg eingetragen.

Allgemein

Die technische Ausrüstung des Deutschen Schauspielhaus ist den jeweiligen Ausbauabschnitten und Nutzungsanforderungen entsprechend in das Gebäude „hineingewachsen“. Überlagernde Installationen sind, insbesondere im Untergeschoß, regelhaft.

Zielsetzung

Um seiner Rolle als wichtiges, modernes und zukunftsweisendes Theater - und Produktionshaus auch perspektivisch nachkommen zu können und den sich entwickelnden Anforderungen des Spielbetriebs weiterhin gerecht zu werden, sollen mit dem Bewusstsein für die bauliche, künstlerische und architektonische Geschichte notwendige und zeitgemäße Modernisierungen- und Instandsetzungen im Deutschen Schauspielhaus geplant und umgesetzt werden.

Sämtliche Maßnahmen stehen hierbei unter dem Kontext eines Vorgriffes auf den Hauptsanierungsgedanken und sind mit entsprechender Planungstiefe und Planungskoordination zu führen.

Maßgabe ist hierbei die Bündelung von Maßnahmenpaketen zur baulichen Umsetzung in den üblichen, bzw. nach Erfordernis zu erweiternden Sommerspielzeitpausen, bis voraussichtlich in das Jahr 2027. Die Priorisierung und planungsübergreifende Bündelung von Maßnahmen, hinsichtlich Ausführungszeiten und spielbetriebsrelevanten Abhängigkeiten, ist wesentlich für die zu empfehlenden Sanierungsabschnitte. Bestandteil der Planungsaufgabe ist überdies die übergreifende Koordination mit den Maßnahmen aus Hochbau und technischer Gebäudeausrüstung. In diesen Disziplinen werden über die nächsten Spielzeitpausen Maßnahmen in einer Größenordnung von ca. 12,0 mio. umgesetzt. Insbesondere ist mit Beginn der Sommerspielzeitpause, also im Zeitraum der Bauausführung, von einem erhöhten Koordinierungsaufwand auszugehen. Gleichfalls ist das Fördermittelmanagement für die beplanten Anlagen-gruppen entsprechend vollumfänglich mit zu berücksichtigen und zu bearbeiten.

Im Ergebnis dient jede Spielzeitpause als wichtiger Baustein und messbarer Vorgriff zur Erreichung des Hauptsanierungsziels.

Leistungsbeschreibung

In diesem Verfahren werden die Planungsleistungen für die technische Gebäudeausrüstung (Theater-/ Bühnentechnische Planung) LPH 1-3, bzw. in den Stufen aufbauend und jeweils zu beauftragenden, LP 4-6, LP 7-8, LP 9 im Hinblick auf die beschriebenen Anlagengruppen 1-8 ausgeschrieben.

Der Leistungsumfang (sogl.), ermittelt aus der durchgeführten Gebäudebestandsanalyse, bzw. dem erstellten Nutzerbedarfskonzept, umfasst diverse Erneuerungs- Modernisierungs-, und Instandsetzungsarbeiten auf Grundlage der bewerteten Dringlichkeit.

Bühnenmaschinerie, Bühnentechnik

- Instandsetzung der Drehbühne (Erneuerung der Untermaschinerie, Personenversenkung

- Erneuerung der Lager und Antriebe der Drehscheibe

- Erneuerung Drehübertrager

- Erneuerung der Steuerungsanlage Bühnenmaschinerie mit Pulten, Servern, Achsrechner, Frequenzumrichter usw.

- Komplettierung der Züge im Bühnenturm (14 Prospektzüge)

- Mobiles Zugsystem

- Alterbedingte Erneuerung des Bühnenbodens

- Erneuerung und akustische Entkopplung des Bodens der Hinterbühne

- Seitliche Sicherung der Portalbrücke (Optimierung Arbeitsschutz)

- Erneuerung der Leitern der Portaltürme (Optimierung Arbeitsschutz)

- Erneuerung von Kettenzügen auf der Hinterbühne

- Erneuerung des Kronleuchterzug

Bühnenbeleuchtung

- Erneuerung der Dimmeranlagen der szen. Beleuchtung inkl. der Unterverteilungen

- Höhersetzung der Kabelzughilfen der Bühnenbeleuchtung

- Neue Federtrommeln für die Vorbühnenzüge

- Erneuerung des Arbeitslichtes auf der Hinterbühne

Medientechnik

- Erneuerung der mobilen Projektoren

- Festinstallation Motorleinwand und Beamer

- Projektierung PTZ Domkamera

- Erneuerung Intercom

- Erneuerung ELA Anlage, Mithör- und Mitsehanlage

- Inspizientenanlage (Großes Haus)

- Mischpulte zzgl. Audiozubehör

- Sanierung Infrastruktur Video-Netzwerk, Anschlußkästen

- Multinormversätze, Multinormkreuzschienen

- Blaulicht in den Arbeitsbereichen, Galerien

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/12/2023
Ende: 31/12/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Nachweis von mindestens 2 Projektreferenzen, die die folgenden Mindestanforderungen jeweils erfüllen:

a.) Vergleichbare Planungsleistungen, wie z. B. an vorbeschriebenen technischen Anlagen im Theater- und Veranstaltungstechnischen Bereich in staatlichen oder privaten Gebäuden.

b.) Abgeschlossene Leistungsphasen: 2-3, 5-8

c.) Projektabschluss: nicht vor dem 01.01.2013

d.) Mindestbausumme von EUR 3.000.000 (KG 300-600) netto

e.) Planung einer Bühnenmaschinerie,

f.) Planung der technischen Gebäudeausrüstung im denkmalgeschützten Bestand

Hinweis: Die Auftraggeberin behält sich vor, im Einzelfall eine Überprüfung der Referenzen bei dem Referenzgeber vorzunehmen.

Wenn mehr als 3 Teilnahmeanträge gemäß Ziffer 3.4 geeigneter Bewerber vorliegen („Grundeignung“), werden für das weitere Verfahren die besten 3 Bewerber ausgewählt („Auswahleignung“). Die Auswahl erfolgt anhand der für den Leistungsbereich Theaterplanung einzureichenden Referenzprojekte. Es werden die vom Bewerber benannten 2 besten Referenzen in der vom Bewerber selbst bestimmten Reihenfolge bewertet. Die jeweilige Referenz muss vom Bewerber eine deutlich sichtbare Nummerierung erhalten (z.B. Referenz 1, Referenz 2, etc.), deren Reihenfolge Ausdruck des Stellenwertes dieser Referenz für den Bewerber ist.

Hinweis: Sollte die Nummerierung nicht durch den Bewerbenden angegeben worden sein, so führt dies grundsätzlich nicht zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Die fehlende Nummerierung der Referenzen ergibt sich in diesem Fall aus der Reihenfolge der eingereichten Formblätter Referenzen (Anlage TNW 5) über das eVergabe Portal.

Für die Wertung werden die Referenzen in der numerischen Reihenfolge aufsteigend, so wie vom Bewerber selbst nummeriert, bewertet. Kriterium der Auswahleignung ist der Grad der Vergleichbarkeit der besten 2 eingereichten Referenzen mit dem anstehenden Projekt, wie es in der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen beschrieben ist. Dabei erreichen Projektreferenzen einen höheren Grad der Vergleichbarkeit, wenn Erfahrungen mit der Bühnentechnik, der Bühnenbeleuchtung und der Medientechnik bestehen. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Die AG behält sich vor, weitere Merkmale im Rahmen der vergleichenden Prüfung hinzuzuziehen. Ergibt sich hinsichtlich dieses Kriteriums - Projektangaben kein klares Bild, werden die Teilnahmeanträge anhand der Anzahl der vorgelegten vergleichbaren Referenzen bewertet. Im Zweifel entscheidet unter den verbliebenen gleichwertigen Teilnahmeanträgen das Los.

Zur Abgabe eines Erstangebotes aufgeforderte Bewerber*innen werden dringend gebeten, die AG unverzüglich zu informieren, sollten Sie sich gegen eine Angebotsabgabe entscheiden. Die AG behält sich vor, in diesem Fall die/den nach Maßgabe dieser Ziffer nächstbesten Bewerber*in nachrücken zu lassen, also als Bieter*in zuzulassen. Die/der nachrückende Bewerber*in erwirbt hierdurch keinen Anspruch auf Verlängerung der Erstangebotsfrist.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es ist vorgesehen, die Leistungen in 4 Stufen zu beauftragen:

Stufe 1 beinhaltet die Leistungen der Grundlagenermittlung, der Vorplanung (Projekt und Planungsvorbereitung) sowie die Leistungen der Entwurfsplanung (Leistungsphasen 1 - 3).

Stufe 2 beinhaltet die Leistungen der Genehmigungsplanung, der Ausführungsplanung sowie die Leistungen der Vorbereitung der Vergabe (Leistungsphase 4 - 6)

Stufe 3 beinhaltet die Leistungen der Mitwirkung bei der Vergabe sowie die Leistungen der

Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation (Leistungsphase 7 - 8)

Stufe 4 beinhaltet die Leistungen der Objektbetreuung (Leistungsphase 9).

Mit Zuschlagserteilung wird die Stufe 1 beauftragt. Die Beauftragung der weiteren Stufen erfolgt optional.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Für die Bewertung des Zuschlagskriteriums „Qualität“ ist beabsichtigt, ein beratendes Auswahlgremium einzusetzen. Die Zusammensetzung des Gremiums wird Ihnen mit der Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebotes mitgeteilt.

Dieser Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Im Hinblick auf § 10 Abs. 2 HmbTG vereinbaren die Parteien: Dieser Vertrag wird erst einen Monat nach seiner Veröffentlichung im Informationsregister wirksam. Die AG kann binnen dieses Monats nach Veröffentlichung des Vertrags im Informationsregister vom Vertrag zurücktreten, wenn der AG nach der Veröffentlichung des Vertrages von ihr nicht zu vertretende Tatsachen bekannt werden, die sie, wären sie schon zuvor bekannt gewesen, dazu veranlasst hätten, einen solchen Vertrag nicht zu schließen, und ein Festhalten am Vertrag für die AG unzumutbar ist. Die dem Auftragnehmer zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits entstandenen Aufwendungen werden ihm durch die AG auf Nachweis erstattet. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Nachweis der Berufsqualifikation gem. § 75 II VgV (Hochschulabschluss als Ingenieur)

Falls sich mehrere Unternehmen als Bewerber-/ Bietergemeinschaft bewerben wollen, sind die vorgenannten Unterlagen von allen Mitgliedern einzureichen. Falls sich der Bewerber oder die Bewerber-/ Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf Unternehmer stützen möchte, sind auch von diesen Unternehmen die erforderlichen Angaben zu machen. Die Unterlagen für die Bewerber-/ Bietergemeinschaft und die Eignungsleiher sind auf dem eVergabe-Portal unter „Anlagen“ hinterlegt und können dort heruntergeladen werden.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Durchschnittlicher Jahresumsatz für die Jahre 2020, 2021, 2022 in Höhe von EUR 500.000.

Nachweis einer aktuellen Berufshaftpflichtversicherung in Höhe der folgenden Deckungssummen oder Abgabe einer Eigenerklärung, die bestätigt, dass die Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall auf die geforderten Höhen angehoben oder eine objektbezogene Versicherung abgeschlossen wird:

- für Personenschäden EUR 5.000.000

- für sonstige Vermögensschäden EUR 5.000.000

Alle Summen sind zweifach maximiert pro Jahr.

Falls sich der Bewerbende/die Bewerber-/ Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf Unternehmer stützen möchte, sind auch von diesen Unternehmern die erforderlichen Angaben zu machen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Nachweis von mindestens 2 Projektreferenzen, die die folgenden Mindestanforderun-gen jeweils erfüllen:

a.) Vergleichbare Planungsleistungen, wie z. B. an vorbeschriebenen technischen Anlagen im Theater- und Veranstaltungstechnischen Bereich in staatlichen oder privaten Gebäuden.

b.) Abgeschlossene Leistungsphasen: 2-3, 5-8

c.) Projektabschluss: nicht vor dem 01.01.2013

d.) Mindestbausumme von EUR 3.000.000 (KG 300-600) netto

e.) Planung einer Bühnenmaschinerie,

f.) Planung der technischen Gebäudeausrüstung im denkmalgeschützten Bestand

Hinweis: Die Auftraggeberin behält sich vor, im Einzelfall eine Überprüfung der Refe-renzen bei dem Referenzgeber vorzunehmen.

2. Fest angestellte Ingenieure im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Leistungen der technischen Gebäudeausrüstung): 4 Ingenieure

Falls sich der Bewerber oder die Bewerber-/ Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf Unternehmer stützen möchte, sind auch von diesen Unternehmen die erforderlichen Angaben zu machen. Die Unterlagen für die Bewerber-/ Bietergemeinschaft und die Eignungsleiher sind auf dem eVergabe-Portal unter „Anlagen“ hinterlegt und können dort heruntergeladen werden.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Nachweis der Berufsqualifikation gem. § 75 II VgV (Hochschulabschluss als Ingenieur)

Falls sich mehrere Unternehmen als Bewerber-/ Bietergemeinschaft bewerben wollen, sind die vorgenannten Unterlagen von allen Mitgliedern einzureichen. Falls sich der Bewerber oder die Bewerber-/ Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf Unternehmer stützen möchte, sind auch von diesen Unternehmen die erforderlichen Angaben zu machen. Die Unterlagen für die Bewerber-/ Bietergemeinschaft und die Eignungsleiher sind auf dem eVergabe-Portal unter „Anlagen“ hinterlegt und können dort heruntergeladen werden.

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Folgende Unterlagen sind elektronisch mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:

1. Formblatt Bewerbungsbogen (Anlage TNW 1)

2. Ggf. Formblatt Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung (Anlage TNW 2)

3. Ggf. Formblatt Unteraufträge / Eignungsleihe (Anlage TNW 3) sowie Formblatt Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Anlage TNW 3a)

4. Formblatt Eigenerklärung Russland-Sanktionen (Anlage TNW 4)

5. Formblatt Referenzen (Anlage TNW 5)

6. Bewerbererklärung Lean (Anlage TNW 6)

7. Nachweis der Berufsqualifikation gem. § 75 Abs. 2 VgV (z.B. Hochschulabschluss als Ingenieur)

8. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit aktueller Gültigkeit oder Eigenerklärung.

Nachfolgend aufgeführte Erklärungen sind dem eVergabe-Portal unter „Eignung“ hinterlegt und dort durch Ankreuzen abzugeben:

1. Eigenerklärung Tariftreue gem. § 3 HmbVgG,

2. Compliance-Erklärung,

3. Einwilligung Datenschutz.

F

alls sich mehrere Unternehmen als Bewerber-/ Bietergemeinschaft bewerben wollen, sind die vorgenannten Unterlagen von allen Mitgliedern einzureichen. Falls sich der Bewerbenden oder die Bewerber-/ Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf Unternehmer stützen möchte, sind auch von diesen Unternehmen die erforderlichen Angaben zu machen. Die Unterlagen für die Bewerber-/ Bietergemeinschaft und die Eignungsleiher sind auf dem eVergabe-Portal unter „Anlagen“ hinterlegt und können dort heruntergeladen werden.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 02/10/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Siehe detaillierte Angaben im Verfahrensbrief und den Anlagen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 40428403230
Fax: +49 40427940997
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Das deutsche Vergaberecht enthält Rügeobliegenheiten der Bewerber*innen, deren Verletzung zur Unzulässigkeit von Nachprüfungsanträgen führt. In § 160 Abs. 3 GWB heißt es:

"(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
31/08/2023