Schornsteinfegerleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: OV 3723-07-2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Dircksenstr. 38
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3024713654
Fax: +49 3024713670
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Schornsteinfegerleistungen
Ausgeschrieben wird die Ausführung aller durch den Bezirksschornsteinfegermeister im Feuerstättenbescheid festgelegten Schornsteinfegerarbeiten und Tätigkeiten nach den Rechtsverordnungen gem. § 1 Abs. 1 Satz 2 und 3 Schornsteinfegerhandwerksgesetzes ( SchfHwG), nach der Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen (Kehr- und Überprüfungsordnung-KÜO), nach der Verordnung über die Bestimmung weiterer überprüfungspflichtiger Anlagen und der Überprüfungszeiträume (Überprüfungsverordnung-ÜV), nach der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BlmschV) und bestehenden landesrechtlichen Vorschriften vorgegebene Schornsteinfegerarbeiten (Reinigung und Überprüfung von kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen) in Wohnungen und Gewerbeeinheiten im Eigenbestand und im verwalteten Bestand der WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH.
Schornsteinfegerleistungen
Berlin
Ausgeschrieben wird die Ausführung aller durch den Bezirksschornsteinfegermeister im Feuerstättenbescheid festgelegten Schornsteinfegerarbeiten und Tätigkeiten nach den Rechtsverordnungen gem. § 1 Abs. 1 Satz 2 und 3 Schornsteinfegerhandwerksgesetzes ( SchfHwG), nach der Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen (Kehr- und Überprüfungsordnung-KÜO), nach der Verordnung über die Bestimmung weiterer überprüfungspflichtiger Anlagen und der Überprüfungszeiträume (Überprüfungsverordnung-ÜV), nach der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BlmschV) und bestehenden landesrechtlichen Vorschriften vorgegebene Schornsteinfegerarbeiten (Reinigung und Überprüfung von kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen) in Wohnungen und Gewerbeeinheiten im Eigenbestand und im verwalteten Bestand der WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht vorher mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit in Textform gekündigt wurde, längstens jedoch um zwei Jahre.
Für den Fall, dass das Vertragsverhältnis mit dem in diesem Vergabeverfahren beauftragten Bieter innerhalb eines Jahres aufgrund von Insolvenz, Kündigung oder anderer vergleichbarer Gründe (bspw. Vertragsaufhebung im gegenseitigen Einvernehmen) beendet wird, behält sich der Auftraggeber vor, die Leistungen unter Einhaltung der angebotenen Preise an einen anderen Bieter dieses Vergabeverfahrens zu vergeben, beginnend mit dem Bieter mit dem nächst-wirtschaftlicheren Angebot.
Schornsteinfegerleistungen
Berlin
Ausgeschrieben wird die Ausführung aller durch den Bezirksschornsteinfegermeister im Feuerstättenbescheid festgelegten Schornsteinfegerarbeiten und Tätigkeiten nach den Rechtsverordnungen gem. § 1 Abs. 1 Satz 2 und 3 Schornsteinfegerhandwerksgesetzes ( SchfHwG), nach der Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen (Kehr- und Überprüfungsordnung-KÜO), nach der Verordnung über die Bestimmung weiterer überprüfungspflichtiger Anlagen und der Überprüfungszeiträume (Überprüfungsverordnung-ÜV), nach der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BlmschV) und bestehenden landesrechtlichen Vorschriften vorgegebene Schornsteinfegerarbeiten (Reinigung und Überprüfung von kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen) in Wohnungen und Gewerbeeinheiten im Eigenbestand und im verwalteten Bestand der WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht vorher mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit in Textform gekündigt wurde, längstens jedoch um zwei Jahre.
Für den Fall, dass das Vertragsverhältnis mit dem in diesem Vergabeverfahren beauftragten Bieter innerhalb eines Jahres aufgrund von Insolvenz, Kündigung oder anderer vergleichbarer Gründe (bspw. Vertragsaufhebung im gegenseitigen Einvernehmen) beendet wird, behält sich der Auftraggeber vor, die Leistungen unter Einhaltung der angebotenen Preise an einen anderen Bieter dieses Vergabeverfahrens zu vergeben, beginnend mit dem Bieter mit dem nächst-wirtschaftlicheren Angebot.
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Berlin
Ausgeschrieben wird die Ausführung aller durch den Bezirksschornsteinfegermeister im Feuerstättenbescheid festgelegten Schornsteinfegerarbeiten und Tätigkeiten nach den Rechtsverordnungen gem. § 1 Abs. 1 Satz 2 und 3 Schornsteinfegerhandwerksgesetzes ( SchfHwG), nach der Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen (Kehr- und Überprüfungsordnung-KÜO), nach der Verordnung über die Bestimmung weiterer überprüfungspflichtiger Anlagen und der Überprüfungszeiträume (Überprüfungsverordnung-ÜV), nach der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BlmschV) und bestehenden landesrechtlichen Vorschriften vorgegebene Schornsteinfegerarbeiten (Reinigung und Überprüfung von kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen) in Wohnungen und Gewerbeeinheiten im Eigenbestand und im verwalteten Bestand der WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht vorher mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit in Textform gekündigt wurde, längstens jedoch um zwei Jahre.
Für den Fall, dass das Vertragsverhältnis mit dem in diesem Vergabeverfahren beauftragten Bieter innerhalb eines Jahres aufgrund von Insolvenz, Kündigung oder anderer vergleichbarer Gründe (bspw. Vertragsaufhebung im gegenseitigen Einvernehmen) beendet wird, behält sich der Auftraggeber vor, die Leistungen unter Einhaltung der angebotenen Preise an einen anderen Bieter dieses Vergabeverfahrens zu vergeben, beginnend mit dem Bieter mit dem nächst-wirtschaftlicheren Angebot.
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Berlin
Ausgeschrieben wird die Ausführung aller durch den Bezirksschornsteinfegermeister im Feuerstättenbescheid festgelegten Schornsteinfegerarbeiten und Tätigkeiten nach den Rechtsverordnungen gem. § 1 Abs. 1 Satz 2 und 3 Schornsteinfegerhandwerksgesetzes ( SchfHwG), nach der Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen (Kehr- und Überprüfungsordnung-KÜO), nach der Verordnung über die Bestimmung weiterer überprüfungspflichtiger Anlagen und der Überprüfungszeiträume (Überprüfungsverordnung-ÜV), nach der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BlmschV) und bestehenden landesrechtlichen Vorschriften vorgegebene Schornsteinfegerarbeiten (Reinigung und Überprüfung von kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen) in Wohnungen und Gewerbeeinheiten im Eigenbestand und im verwalteten Bestand der WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht vorher mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit in Textform gekündigt wurde, längstens jedoch um zwei Jahre.
Für den Fall, dass das Vertragsverhältnis mit dem in diesem Vergabeverfahren beauftragten Bieter innerhalb eines Jahres aufgrund von Insolvenz, Kündigung oder anderer vergleichbarer Gründe (bspw. Vertragsaufhebung im gegenseitigen Einvernehmen) beendet wird, behält sich der Auftraggeber vor, die Leistungen unter Einhaltung der angebotenen Preise an einen anderen Bieter dieses Vergabeverfahrens zu vergeben, beginnend mit dem Bieter mit dem nächst-wirtschaftlicheren Angebot.
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Berlin
Ausgeschrieben wird die Ausführung aller durch den Bezirksschornsteinfegermeister im Feuerstättenbescheid festgelegten Schornsteinfegerarbeiten und Tätigkeiten nach den Rechtsverordnungen gem. § 1 Abs. 1 Satz 2 und 3 Schornsteinfegerhandwerksgesetzes ( SchfHwG), nach der Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen (Kehr- und Überprüfungsordnung-KÜO), nach der Verordnung über die Bestimmung weiterer überprüfungspflichtiger Anlagen und der Überprüfungszeiträume (Überprüfungsverordnung-ÜV), nach der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BlmschV) und bestehenden landesrechtlichen Vorschriften vorgegebene Schornsteinfegerarbeiten (Reinigung und Überprüfung von kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen) in Wohnungen und Gewerbeeinheiten im Eigenbestand und im verwalteten Bestand der WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht vorher mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit in Textform gekündigt wurde, längstens jedoch um zwei Jahre.
Für den Fall, dass das Vertragsverhältnis mit dem in diesem Vergabeverfahren beauftragten Bieter innerhalb eines Jahres aufgrund von Insolvenz, Kündigung oder anderer vergleichbarer Gründe (bspw. Vertragsaufhebung im gegenseitigen Einvernehmen) beendet wird, behält sich der Auftraggeber vor, die Leistungen unter Einhaltung der angebotenen Preise an einen anderen Bieter dieses Vergabeverfahrens zu vergeben, beginnend mit dem Bieter mit dem nächst-wirtschaftlicheren Angebot.
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Berlin
Ausgeschrieben wird die Ausführung aller durch den Bezirksschornsteinfegermeister im Feuerstättenbescheid festgelegten Schornsteinfegerarbeiten und Tätigkeiten nach den Rechtsverordnungen gem. § 1 Abs. 1 Satz 2 und 3 Schornsteinfegerhandwerksgesetzes ( SchfHwG), nach der Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen (Kehr- und Überprüfungsordnung-KÜO), nach der Verordnung über die Bestimmung weiterer überprüfungspflichtiger Anlagen und der Überprüfungszeiträume (Überprüfungsverordnung-ÜV), nach der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BlmschV) und bestehenden landesrechtlichen Vorschriften vorgegebene Schornsteinfegerarbeiten (Reinigung und Überprüfung von kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen) in Wohnungen und Gewerbeeinheiten im Eigenbestand und im verwalteten Bestand der WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht vorher mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit in Textform gekündigt wurde, längstens jedoch um zwei Jahre.
Für den Fall, dass das Vertragsverhältnis mit dem in diesem Vergabeverfahren beauftragten Bieter innerhalb eines Jahres aufgrund von Insolvenz, Kündigung oder anderer vergleichbarer Gründe (bspw. Vertragsaufhebung im gegenseitigen Einvernehmen) beendet wird, behält sich der Auftraggeber vor, die Leistungen unter Einhaltung der angebotenen Preise an einen anderen Bieter dieses Vergabeverfahrens zu vergeben, beginnend mit dem Bieter mit dem nächst-wirtschaftlicheren Angebot.
Schornsteinfegerleistungen
Berlin
Ausgeschrieben wird die Ausführung aller durch den Bezirksschornsteinfegermeister im Feuerstättenbescheid festgelegten Schornsteinfegerarbeiten und Tätigkeiten nach den Rechtsverordnungen gem. § 1 Abs. 1 Satz 2 und 3 Schornsteinfegerhandwerksgesetzes ( SchfHwG), nach der Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen (Kehr- und Überprüfungsordnung-KÜO), nach der Verordnung über die Bestimmung weiterer überprüfungspflichtiger Anlagen und der Überprüfungszeiträume (Überprüfungsverordnung-ÜV), nach der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BlmschV) und bestehenden landesrechtlichen Vorschriften vorgegebene Schornsteinfegerarbeiten (Reinigung und Überprüfung von kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen) in Wohnungen und Gewerbeeinheiten im Eigenbestand und im verwalteten Bestand der WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht vorher mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit in Textform gekündigt wurde, längstens jedoch um zwei Jahre.
Für den Fall, dass das Vertragsverhältnis mit dem in diesem Vergabeverfahren beauftragten Bieter innerhalb eines Jahres aufgrund von Insolvenz, Kündigung oder anderer vergleichbarer Gründe (bspw. Vertragsaufhebung im gegenseitigen Einvernehmen) beendet wird, behält sich der Auftraggeber vor, die Leistungen unter Einhaltung der angebotenen Preise an einen anderen Bieter dieses Vergabeverfahrens zu vergeben, beginnend mit dem Bieter mit dem nächst-wirtschaftlicheren Angebot.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Erklärung, dass eine gültige ULV-Eintragung bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin bzw. Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis vorliegt. Sofern keine gültige ULV-Eintragung bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin bzw. Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis vorliegt, ist die Eintragung in das Berufs-/Handelsregister (Handwerkskammer bzw. IHK) nachzuweisen.
Nachweis der aktuellen Listung im Schornsteinfegerregister beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (gemäß § 3 SchfHwG)
Schornsteinfeger
Im Auftragsfall ist der Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und Sachschäden 2-fach maximiert sowie [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden, sowie die Mitversicherung von Bearbeitungsschäden mit einer Mindestdeckungssumme von [Betrag gelöscht] EUR und der Versicherungsschutz nach dem Umweltschadensgesetz jährlich nachzuweisen.
Als Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag stellt der Auftragnehmer im Auftragsfall innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsschluss eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Gesamtnettoauftragssumme pro Jahr.
Die Urkalkulation wird auf Anforderung des Auftraggebers durch den Auftragnehmer vor der beabsichtigten Zuschlagserteilung übergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Berlin
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabeunterlagen für das Offene Verfahren stehen auf der Vergabeplattform Berlin barrierefrei zur Verfügung (siehe Punkt I.3 der Bekanntmachung). Um die Vergabeunterlagen in bearbeitbarer Form zu downloaden, Informationen über Fragen/Antworten und Änderungen an den Vergabeunterlagen zu erhalten und Angebote elektronisch einzureichen, ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform Berlin erforderlich. Die Registrierung ist kostenfrei. Im Zuge der flächendeckenden Einführung der E-Vergabe werden bei Ausschreibungen des WBM Konzerns nur noch elektronische Angebote zugelassen.
2. Fragen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 25.09.2023, 10:00 Uhr, ausschließlich über die Vergabeplattform Berlin beim Auftraggeber eingehen. Der Auftraggeber informiert die Teilnehmer über eingegangene Fragen und dazu abgegebene Erklärungen über die Vergabeplattform Berlin. Die Vergabestelle empfiehlt allen Interessenten, täglich folgenden Link zum Abruf von aktuellen Informationen der Vergabestelle sowie von Antworten auf Interessentenfragen zu nutzen:
https://www.wbm.de/unternehmen/ausschreibungen/rss-feed/
3. Der Bewerber nutzt für sämtliche Angaben zwingend den Bewerberbogen und die weiteren Vordrucke. Dies dient der besseren Vergleichbarkeit und soll dem Auftraggeber die Auswahl erleichtern. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht sachgerecht in den Rubriken enthaltene Angaben nicht zu würdigen. Geforderte Nachweise sind auch von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft ein zureichen. Dies gilt auch für Unterauftragnehmer, wenn sich der Bewerber/Bieter zum Nachweis der Eignung des Unterauftragnehmers bedient. In diesem Fall ist mit dem Angebot eine Erklärung des Unterauftragnehmers einzureichen, dass er dem Bewerber/Bieter im Auftragsfall seine Ressourcen zur Verfügung stellen wird.
Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind spätestens zur Angebotsabgabe einzureichen.
4. Die Vergabestelle behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise Dritter von den Bietern, die nach der Wertung in der engeren Wahl sind, belegen zu lassen. Die Vergabestelle behält sich außerdem vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene oder fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bieter nachzufordern. Darüber hinaus behält sich die Vergabestelle vor, weitergehende Nachweise, insbesondere zur Eignung der Bieter oder der Unterauftragnehmer nachzufordern, sofern sie Hinweise auf eine fehlende Eignung hat.
5. Bewerber, die ihren Sitz nicht in Deutschland haben, können die abgeforderten Nachweise, Erklärungen und Qualifikationen für natürliche und juristische Personen in vergleichbarer Form nach den Erfordernissen ihres Herkunftslandes nachweisen. Der Nachweis hat in deutscher Sprache zu erfolgen, ggf. sind Dokumente zu übersetzen. Die Übersetzung ist zu beglaubigen.
6. Eine Änderung der Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaft ist dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Die Bewerber-/Bietergemeinschaft muss nachweisen, dass durch den Austausch von Unternehmen die nachgewiesene Eignung der Bewerber-/Bietergemeinschaft nicht nachteilig geändert wurde. Die vorgenannten Ausführungen gelten entsprechend im Hinblick auf benannte Drittunternehmen, wie Unterauftragnehmer, verbundene Unternehmen und sonstige Dritte, auf die sich der Bewerber im Rahmen seines Teilnahmeantrages zum Nachweis seiner Eignung berufen hat.
7. Die Angaben zu Umsatz und Personal von Bewerbern bzw. Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft und von Unterauftragnehmern mit Eignungsleihe können addiert werden.
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Fax: +49 3090137613
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der Vergabestelle innerhalb von einer Frist von 10 Kalendertagen nach erkennen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1, 2 und 3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. g. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder per E-Mail) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 2 GWB).
Postanschrift: Dircksenstr. 38
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
Telefon: +49 3024713654
Fax: +49 3024713670