Rahmenvertrag für Mietwäsche Service Referenznummer der Bekanntmachung: 11/23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Unter den Eichen 87
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12205
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bam.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für Mietwäsche Service
Rahmenvertrag für Mietwäsche Service
Aufstellungsorte mit 29 Lieferstellen befinden sich auf folgenden Liegenschaften der BAM:
Hauptlieferstellen:
BAM Stammgelände, Unter den Eichen 87, 12205 Berlin mit 14 Lieferstellen
BAM Zweiggelände Fabeckstraße, Unter den Eichen 44-46, 12203 Berlin mit 4 Lieferstellen
BAM Zweiggelände Adlershof, Richard-Willstätter-Str. 11, 12489 Berlin mit 11 Lieferstellen
Rahmenvertrag für Mietwäsche Service
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag für Mietwäsche Service
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.