Bergedorf Now - Citymanagement für den Bezirk Bergedorf (Hamburg) Referenznummer der Bekanntmachung: FHH/BABgd_GRG_01/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Wentorfer Straße 38a
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 21039
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
E-Mail:
Telefon: +49 40500360485
Fax: +49 40500360444
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.goerg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bergedorf Now - Citymanagement für den Bezirk Bergedorf (Hamburg)
Der Bezirk Bergedorf ist der südöstliche der sieben Bezirke der Freien und Hansestadt Hamburg ("FHH"). Im Vergleich zu den anderen Bezirken zählt er die wenigsten Einwohner auf größter Fläche und hat die umfangreichsten Grün- und Ackerflächen. Bergedorf ist gleichzeitig ein Stadtteil des gleichnamigen Bezirks. Der Stadtteil bildet das kulturelle und wirtschaftliche Zentrum des Bezirks. Im Rahmen des Projektes "Bergedorf NOW soll ein Citymanagement für die Bergedorfer Innenstadt installiert werden.
Im Rahmen des Bundesprogramms "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren", umgesetzt durch das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung, wurden der Auftraggeberin mit Zuwendungsbescheid Bundesmittel für die Förderung des Projektes "Bergedorf NOW" gewährt. Ziel des Projektes soll die Umgestaltung der Innenstadt des Bezirks Bergedorf sein, sodass diese gestärkt und zukunftsfest aufgestellt wird. Gegenstand dieser Ausschreibung sind sowohl bestimmte Projektsteuerungs- und Umsetzungsleistungen des Citymanagements als auch sieben weitere Leistungsmodule im Rahmen des Projektes "Bergedorf NOW".
Bezirksamt Bergedorf Wentorfer Straße 38a 21039 Hamburg
Infolge des Strukturwandels, der Digitalisierung und der COVID-19-Pandemie ist es erforderlich, die Innenstadt Bergedorfs nachhaltig zu stärken. Das Projekt "Bergedorf Now" soll einen Change-Management Prozess initiieren, der AkteurInnen der Bergedorfer Innenstadt (Gewerbetreibende, Einzelhandel, Gastronomie, Künstler, Tourismusbetriebe, Grundeigentümerschaft) in der derzeit schwierigen Phase stärkt, im Strukturwandel unterstützt und die Innenstadt von Bergedorf zukunftsfest aufstellt.
Die allgemeinen strukturellen Veränderungen des stationären Einzelhandels, die sich durch die COVID-19-Pandemie noch einmal verstärkt haben, zeigen auch in der Bergedorfer Innenstadt Auswirkungen. So leidet der Einzelhandel massiv unter der Zunahme des Online-Handels. Dies bekommen insbesondere die zahlreichen kleinen, inhabergeführten EinzelhändlerInnen in der Bergedorfer Innenstadt zu spüren.
Die Bergedorfer Innenstadt musste zahlreiche Geschäftsaufgaben und Leerstände verzeichnen. Insbesondere die Geschäftsaufgabe von Karstadt mit zwei großen Warenhäusern führt zu einem Image- und Attraktivitätsverlust der Innenstadt.
Die Revitalisierung der Bergedorfer Innenstadt und das Vermeiden struktureller und länger anhaltender Leerstände bedarf eines koordinierten und ganzheitlichen Ansatzes unter Einbindung der unterschiedlichen AkteurInnen vor Ort. Innovative Ansätze sollen - insbesondere nach mehr als zwei Jahren der Beeinträchtigung durch die COVID-19-Pandemie - eine Aufbruchstimmung erzeugen.
Aufgabe des Citymanagements ist es, das Bergedorfer Zentrum für die Zukunft aufzustellen und als attraktive und lebenswerte Innenstadt zu erhalten. Die zentralen vier Bausteine von "Bergedorf Now" sind dabei:
1. Stärkung des stationären Einzelhandels durch Förderung und Einsatz digitaler Technologien und individuellen Beratungsangeboten zu digitalen Trends;
2. Belebung der Innenstadt durch neue Nutzungen wie einem "Künstler-Handwerker-Haus";
3. Vernetzung der relevanten innerstädtischen AkteurInnen und Förderung des Austausches sowie durch
4. Marketing und Öffentlichkeitsarbeit, in Form von Maßnahmen zur Imagesteigerung und Sichtbarmachung der vorhandenen Potenziale.
Diese vier Bausteine werden federführend durch das Citymanagement umgesetzt und begleitet, immer in enger Abstimmung mit der Wirtschaftsförderung.
Leistungsbausteine, die vom Citymanagement umgesetzt werden sollen:
- Organisatorische und fachliche Unterstützung der Wirtschaftsförderung bei der Umsetzung des Projektes "Bergedorf Now" (Gesamtkoordination und Projektsteuerung),
- Begleitung der Erarbeitung eines Konzeptes für ein Künstler- und Handwerkerhaus,
- Durchführung eines Workshops im Rahmen der Konzepterarbeitung für das Künstler- und Handwerkerhaus,
- Durchführung eines Innenstadtforums,
- Durchführung von Fachworkshops,
- Durchführung von Workshops im Rahmen der Konzepterarbeitung "Gemeinsame Strategie" sowie
- Durchführung von Workshops zur Weiterführung des Citymanagements (Verstetigung nach Projektende).
Weitere Einzelheiten enthält die Leistungsbeschreibung.
Zu den Vertragsverlängerungsoptionen vgl. Ziff. II.2.7.
Die Beschaffung zusätzlicher Leistungen nach § 14 Abs. 4 Nr. 9 im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Abraham-Lincoln-Straße 44
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65189
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziff. II.1.7 und den Ziff. V.2.4: Der maßgebliche Schwellenwert in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR wurde erreicht. Der tatsächliche Auftragswert wird aus Gründen der Vertraulichkeit nicht veröffentlicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMG6V3M
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.