Projektträgerschaft für die "Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF)" des BMWK Referenznummer der Bekanntmachung: 17104/005-23#007
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Scharnhorststr. 34 - 37
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Z-FV-VG Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmwk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektträgerschaft für die "Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF)" des BMWK
Das BMWK beabsichtigt, einen Projektträger mit der Übernahme und Durchführung von Projektträgeraufgaben für die "Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF)" zu beauftragen.
Mit dem themenoffenen BMWK-Förderprogramm „Industrielle Gemeinschaftsforschung“ (IGF) werden vorwettbewerbliche Forschungsvorhaben gefördert. Insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die sich keine eigene Forschung leisten können, soll durch die IGF ein erleichterter Zugang zu praxisorientierter Forschung verschafft werden.
Die Ergebnisse der IGF-Forschungsvorhaben müssen veröffentlicht werden und stehen allen interessierten Unternehmen branchenübergreifend zur Verfügung.
Die IGF ist themen-, branchen- und technologieoffen. Somit kann sie flexibel als Trendbeschleuniger wirken und zur Bewältigung aktueller Herausforderungen auf zukunftsträchtigen Technologiefeldern beitragen. Ideengeber für die durch die IGF geförderten Forschungsvorhaben können KMU, Forschungseinrichtungen oder Forschungsvereinigungen (FV) sein.
Die Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen „Otto von Guericke“ e.V. (AiF) administriert das Förderprogramm zurzeit aufgrund eines zwischen BMWK und dem AiF e.V. geschlossenen Vertrages, der vom BMWK mit Wirkung zum 31.12.2023 gekündigt wurde.
Zurzeit sind 101 gemeinnützige, industrielle Forschungsvereinigungen, die Mitglieder der AiF e.V. sein müssen und verschiedene Branchen repräsentieren, in der IGF antrags- und zuwendungsberechtigt. Der Kreis der Antragsberechtigten für IGF-Fördermittel wird ab 1. Januar 2024 geöffnet, so dass sich über die derzeit Antragsberechtigten hinaus auch andere wirtschaftsgetragene Forschungsvereinigungen für das Förderprogramm autorisieren lassen können. Hierzu müssen sie die in der Anlage zur Förderrichtlinie konkret beschriebenen Qualitätsstandards erfüllen, ebenso wie die bisher antragsberechtigten Forschungsvereinigungen bis 1. Januar 2026 auch.
Geschäftssitz des Auftragnehmers
Die zu vergebende Projektträgerschaft soll durch eine sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kontrolle einen effizienten Einsatz der Fördermittel gewährleisten und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) von Aufgaben nichtministerieller Art entlasten.
Der Projektträger übernimmt insbesondere folgende Aufgaben:
Fachliche und administrative Abwicklung der Förderfälle, Berichterstattung, Unterstützung der BMWK-Öffentlichkeitsarbeit zum Förderprogramm, Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Förderprogramms und sonstige fachspezifische Unterstützung. Der Projektträger soll gemäß § 44 Abs. 3 BHO beliehen und zugleich gemäß § 44 Abs. 2 BHO mit der treuhänderischen Verwaltung der ihm vom AG zur Verfügung gestellten Mittel beauftragt werden. Auch im Falle einer späteren Beleihung untersteht der AN der Rechts- und Fachaufsicht des BMWK.
Die Grundlaufzeit ist für den 01.09.2023 geplant und endet am 31.12.2026. Es besteht die Option der einmaligen Verlängerung um 1 Jahr bis zum 31.12.2027.
Der unter Ziffer II.1.5 und II.2.6 angegebene geschätzte Auftragswert umfasst die Grundlaufzeit sowie den optionalen Verlängerungszeitraum von einem Jahr.
Abschnitt IV: Verfahren
Der Projektträger übernimmt die Kernaufgaben und weitere begleitende Aufgaben zur Umsetzung der Förderrichtlinie. Der Projektträger wird zugleich gemäß § 44 Abs. 2 BHO mit der treuhänderischen Verwaltung der ihm vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Mittel beauftragt und gemäß § 44 Abs. 3 BHO beliehen werden. Hauptmerkmale sind daher die Erfüllung der Voraussetzungen für eine spätere treuhänderische Verwaltung von Bundesmitteln gem. § 44 Abs. 2 BHO sowie die Etablierung und Verwaltung eines geeigneten Datenbank- bzw. Datenverarbeitungssystems, das den Anforderungen der BHO und des Förderprogramms (Kapazität, Sicherheit, Kompatibilität) entspricht. Der AN untersteht der Rechts- und Fachaufsicht des BMWK.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Projektträgerschaft für die "Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF)" des BMWK
Postanschrift: Heinrich-Konen-Straße 1
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen die eVergabeApp, der Angebots-Assistent (AnA-Web) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Hinweis:
Bieter müssen im Rahmen der elektronisch geführten Vergabeverfahren unter Berücksichtigung aller Sorgfaltspflichten das Zumutbare tun, um eine rechtzeitige Übermittlung von Angebotsdateien zu gewährleisten. Dazu gehört insbesondere ein ausreichender zeitlicher Puffer für typische Übermittlungsrisiken!
Bei größerem Datenumfang ist daher darauf zu achten, dass die Angebotsabgabe rechtzeitig begonnen wird.