Projektträgerschaft für die "Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF)" des BMWK Referenznummer der Bekanntmachung: 17104/005-23#007

Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Postanschrift: Scharnhorststr. 34 - 37
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Z-FV-VG Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmwk.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Projektträgerschaft für die "Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF)" des BMWK

Referenznummer der Bekanntmachung: 17104/005-23#007
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75130000 Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das BMWK beabsichtigt, einen Projektträger mit der Übernahme und Durchführung von Projektträgeraufgaben für die "Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF)" zu beauftragen.

Mit dem themenoffenen BMWK-Förderprogramm „Industrielle Gemeinschaftsforschung“ (IGF) werden vorwettbewerbliche Forschungsvorhaben gefördert. Insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die sich keine eigene Forschung leisten können, soll durch die IGF ein erleichterter Zugang zu praxisorientierter Forschung verschafft werden.

Die Ergebnisse der IGF-Forschungsvorhaben müssen veröffentlicht werden und stehen allen interessierten Unternehmen branchenübergreifend zur Verfügung.

Die IGF ist themen-, branchen- und technologieoffen. Somit kann sie flexibel als Trendbeschleuniger wirken und zur Bewältigung aktueller Herausforderungen auf zukunftsträchtigen Technologiefeldern beitragen. Ideengeber für die durch die IGF geförderten Forschungsvorhaben können KMU, Forschungseinrichtungen oder Forschungsvereinigungen (FV) sein.

Die Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen „Otto von Guericke“ e.V. (AiF) administriert das Förderprogramm zurzeit aufgrund eines zwischen BMWK und dem AiF e.V. geschlossenen Vertrages, der vom BMWK mit Wirkung zum 31.12.2023 gekündigt wurde.

Zurzeit sind 101 gemeinnützige, industrielle Forschungsvereinigungen, die Mitglieder der AiF e.V. sein müssen und verschiedene Branchen repräsentieren, in der IGF antrags- und zuwendungsberechtigt. Der Kreis der Antragsberechtigten für IGF-Fördermittel wird ab 1. Januar 2024 geöffnet, so dass sich über die derzeit Antragsberechtigten hinaus auch andere wirtschaftsgetragene Forschungsvereinigungen für das Förderprogramm autorisieren lassen können. Hierzu müssen sie die in der Anlage zur Förderrichtlinie konkret beschriebenen Qualitätsstandards erfüllen, ebenso wie die bisher antragsberechtigten Forschungsvereinigungen bis 1. Januar 2026 auch.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
79421000 Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten
79416200 Beratung im Bereich Öffentlichkeitsarbeit
79421100 Projektüberwachung, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Geschäftssitz des Auftragnehmers

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die zu vergebende Projektträgerschaft soll durch eine sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kontrolle einen effizienten Einsatz der Fördermittel gewährleisten und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) von Aufgaben nichtministerieller Art entlasten.

Der Projektträger übernimmt insbesondere folgende Aufgaben:

Fachliche und administrative Abwicklung der Förderfälle, Berichterstattung, Unterstützung der BMWK-Öffentlichkeitsarbeit zum Förderprogramm, Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Förderprogramms und sonstige fachspezifische Unterstützung. Der Projektträger soll gemäß § 44 Abs. 3 BHO beliehen und zugleich gemäß § 44 Abs. 2 BHO mit der treuhänderischen Verwaltung der ihm vom AG zur Verfügung gestellten Mittel beauftragt werden. Auch im Falle einer späteren Beleihung untersteht der AN der Rechts- und Fachaufsicht des BMWK.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Grundlaufzeit ist für den 01.09.2023 geplant und endet am 31.12.2026. Es besteht die Option der einmaligen Verlängerung um 1 Jahr bis zum 31.12.2027.

Der unter Ziffer II.1.5 und II.2.6 angegebene geschätzte Auftragswert umfasst die Grundlaufzeit sowie den optionalen Verlängerungszeitraum von einem Jahr.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.10)Identifizierung der geltenden nationalen Vorschriften für das Verfahren:
IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:

Der Projektträger übernimmt die Kernaufgaben und weitere begleitende Aufgaben zur Umsetzung der Förderrichtlinie. Der Projektträger wird zugleich gemäß § 44 Abs. 2 BHO mit der treuhänderischen Verwaltung der ihm vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Mittel beauftragt und gemäß § 44 Abs. 3 BHO beliehen werden. Hauptmerkmale sind daher die Erfüllung der Voraussetzungen für eine spätere treuhänderische Verwaltung von Bundesmitteln gem. § 44 Abs. 2 BHO sowie die Etablierung und Verwaltung eines geeigneten Datenbank- bzw. Datenverarbeitungssystems, das den Anforderungen der BHO und des Förderprogramms (Kapazität, Sicherheit, Kompatibilität) entspricht. Der AN untersteht der Rechts- und Fachaufsicht des BMWK.

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 097-304101
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 17104/005-23#007
Bezeichnung des Auftrags:

Projektträgerschaft für die "Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF)" des BMWK

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
28/08/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: DLR Projektträger
Postanschrift: Heinrich-Konen-Straße 1
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen die eVergabeApp, der Angebots-Assistent (AnA-Web) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.

Hinweis:

Bieter müssen im Rahmen der elektronisch geführten Vergabeverfahren unter Berücksichtigung aller Sorgfaltspflichten das Zumutbare tun, um eine rechtzeitige Übermittlung von Angebotsdateien zu gewährleisten. Dazu gehört insbesondere ein ausreichender zeitlicher Puffer für typische Übermittlungsrisiken!

Bei größerem Datenumfang ist daher darauf zu achten, dass die Angebotsabgabe rechtzeitig begonnen wird.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/08/2023