Erstellung komplexer Publikationen - Bekanntgabe vergebener Auftrag Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-350
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bundesallee 210
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10719
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ibb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung komplexer Publikationen - Bekanntgabe vergebener Auftrag
Der Auftragnehmer übernimmt unterschiedliche Aufgaben im Bereich Publikationserstellung von Redaktion über die Gestaltung von Diagrammen, Tabellen und Schaubildern, Satz, Layout, Korrekturen und Druck inklusive Verteilung für zwei bestehende und eventuell hinzukommende Publikationen.
Investitionsbank Berlin Bundesallee 210 10719 Berlin
Die vom Auftragnehmer nach Maßgabe gesonderter Einzelaufträge geschuldeten Leistungen umfassen insbesondere die folgenden Leistungsspektren:
(1) Technische und inhaltliche Erstellung der Förderfibel 2024/2025 (ff.)
(2) Technische Erstellung Wohnungsmarktbericht 2023 (ff.) und Wohnungsmarktbarometer 2024 (ff.)
(3) Komplexe weitere Publikationen nach Bedarf
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag Erstellung komplexer Publikationen
Postanschrift: Linienstraße 214
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10119
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: http://runze-casper.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Angebote sowie Verfahrenskorrespondenz sind ausschließlich in deutscher Sprache zulässig.
(2) Die Verfahrenskommunikation wird ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich des Deutschen Vergabeportals abgewickelt.
(3) Zur Ausschreibung sind ergänzende Informationen und Formulare (Vergabeunterlagen) vorhanden. Diese sind bei der Erstellung der Teilnahmeanträge und Angebote unbedingt zu beachten bzw. zu verwenden. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf dem Deutschen Vergabeportal zum Download bereit. Für die Bieterkommunikation sowie für die Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten ist die kostenfreie Registrierung auf dem Deutschen Vergabeportal (https://www.dtvp.de/Center/) unter Angabe des korrekten Unternehmensnamens erforderlich. Es ist sicherzustellen, dass Posteingänge über die angegebene Emailadresse regelmäßig abgerufen bzw. überwacht werden.
(4) Die zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen sind vertraulich zu behandeln. Deren Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne Genehmigung der Vergabestelle unzulässig.
(5) Die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen sind durch die Interessenten umgehend auf Vollständigkeit, Widerspruchsfreiheit und eventuelle Unklarheiten hin zu prüfen. Fragen und Anmerkungen von interessierten Unternehmen sind unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 17.07.2023 und ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Deutschen Vergabeportals zu stellen (durch Hinterlassen von Nachrichten im Projektraum).
Die Vergabestelle wird die Fragen und die Antworten darauf in anonymisierter Form allen Interessenten zur Verfügung stellen (ebenfalls über den Kommunikationsbereich des Deutschen Vergabeportals als Nachrichten der Vergabestelle). Die Interessenten werden über das Einstellen neuer Nachrichten der IBB im Projektraum per E-Mail informiert. Die von der Vergabestelle derart bereitgestellten Antworten werden Bestandteil der Vergabeunterlagen. Auf Beantwortung verspätet eingegangener Fragen besteht kein Anspruch.
(6) Die Beteiligung am Verfahren (u. a. Erstellung von Angeboten) erfolgt auf Kosten der interessierten Unternehmen.
Aufwendungen für die Erstellung von Angeboten, die geeigneten Bietern entstehen, welche vollständige, wertungsfähige Unterlagen eingereicht haben, werden bis zu einem Betrag in Höhe von insgesamt [Betrag gelöscht] EUR brutto nach Rechnungsstellung erstattet. Aufwendungen des Zuschlagsempfängers werden im Rahmen der vertraglich geschuldeten Leistung angerechnet.
(7) Die Angebote sind spätestens bis zum 24.07.2023, 10:00 Uhr, elektronisch über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte beachten Sie, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen ausgefüllt im Projektraum hochladen. Es ist sicherzustellen, dass nur gängige Dateiformate (xls, doc bzw. pdf, GAEB) verwendet werden.
Achtung: Eine elektronische Einreichung von Angeboten ist nur möglich, wenn sich das Unternehmen vor dem Ende der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung registriert hat!
(8) Bei Interesse bitten wir Sie, Ihr Angebot ausschließlich über die Vergabeplattform des DTVP (entweder in der Rubrik Angebote oder über das Cosinex-Bietertool) einzureichen. Die Übermittlung per E-Mail, per Post oder über die Rubrik "Kommunikation" auf dem Deutschen Vergabeportal ist nicht zulässig und kann zum Ausschluss des Angebots führen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRX6VSC
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer
Auf § 160 Absatz 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird hiermit hingewiesen. Der Nachprüfungsantrag ist danach unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.