Grundlagenuntersuchung für eine Straßenbahnneubaustrecke im Korridor Potsdamer Platz – Schöneweide Referenznummer der Bekanntmachung: IV_A_2_058
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Köllnischen Park 3
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3090251649
Fax: +49 3090251675
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Grundlagenuntersuchung für eine Straßenbahnneubaustrecke im Korridor Potsdamer Platz – Schöneweide
Die Grundlagenuntersuchung von Straßenbahnstrecken besteht aus den Modulen Verkehrsmittelvergleich, Trassenvergleich und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. Im Verkehrsmittelvergleich wird nachgewiesen, welches Verkehrsmittel unter den in Berlin etablierten Verkehrsmitteln tatsächlich die beste Eignung für den zu untersuchenden Korridor aufweist. Daran anschließend wird für den Fall, dass sich die Straßenbahn als das bestgeeignetste Verkehrsmittel herausstellt, ein Trassenvergleich für alle sich aufdrängenden Trassen durchgeführt. Die ermittelte planerisch zu bevorzugende Trassenvariante wird daraufhin der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung unterzogen. Die Nutzen-Kosten-Untersuchung wird gemäß Standardisierter Bewertung des BMDV als Voraussetzung für GVFG-Förderung und der Senatsvorlage zur Beschlussfassung weiterer Planungen durchgeführt.
Die Grundlagenuntersuchung von Straßenbahnstrecken besteht aus den Modulen Verkehrsmittelvergleich, Trassenvergleich und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. Im Verkehrsmittelvergleich wird nachgewiesen, welches Verkehrsmittel unter den in Berlin etablierten Verkehrsmitteln tatsächlich die beste Eignung für den zu untersuchenden Korridor aufweist. Daran anschließend wird für den Fall, dass sich die Straßenbahn als das bestgeeignetste Verkehrsmittel herausstellt, ein Trassenvergleich für alle sich aufdrängenden Trassen durchgeführt. Die ermittelte planerisch zu bevorzugende Trassenvariante wird daraufhin der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung unterzogen. Die Nutzen-Kosten-Untersuchung wird gemäß Standardisierter Bewertung des BMDV als Voraussetzung für GVFG-Förderung und der Senatsvorlage zur Beschlussfassung weiterer Planungen durchgeführt.
Optionale Leistung 2a: Kalkulieren und Darstellen einer weiteren Iteration für die Erstellung der Lagepläne und Querschnitte in der zweiten Stufe
Optionale Leistung 3a: Durchführung von zwei weiteren Nutzen-Kosten-Untersuchungen
Optionale Leistung 3b: Durchführung einer Sensitivitätsanalyse
Optionale Leistung 5a: Durchführung einer weiteren PAK-Sitzung
Optionale Leistung 5b: Durchführung einer Bürgerwerkstatt
Optionale Leistung 5c: Vorstellung der Ergebnisse vor politischen Gremien (Vorbereitung & Teilnahme)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen, insbesondere die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung erfüllt werden.
Details siehe Auftragsunterlagen.
- Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote und Verlesung der Angebote sind nur Vertreter des Auftraggebers zulässig, Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu I.3) Kommunikation:
Die Kommunikation erfolgt über die Vergabeplattform (siehe Link von I.3).
Um Anfragen über diese Plattform zu stellen und automatisch Informationen zum laufenden Vergabeverfahren zu erhalten ist zunächst eine einmalige kostenlose Registrierung auf der Internetseite https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, falls der Bieter noch nicht dort registriert ist. Anschließend muss der Bieter sich unter "Einstellungen - FIRMA - Vergabeplattformen" mit der Vergabeplattform Berlin verknüpfen. Nach erfolgreicher Registrierung und Verknüpfung kann mit dem selbst vergebenen Benutzer-Login die sofortige Nutzung der Funktionen erfolgen. Neben der Registrierung ist nach dem Aufrufen der unter I.3) der EU-Bekanntmachung bezeichneten Internetseite auch der Button "Bewerben" rechts im Menü anzuklicken und den weiteren Hinweisen zu folgen. Bewerber/ Bieter müssen eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z.B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieteranfragen durch selbständige Einsicht unter dem Link von I.3) verfolgen.
Die Vergabestelle behält sich vor, mit Bewerbern und Bietern auch in anderer Form zu kommunizieren.
Schlusstermin für Anfragen:
Zu III.1) Teilnahmebedingungen:
Beim Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, wird der Auftraggeber einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Absatz 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) bei der Registerbehörde abfordern und eine Abfrage in der Finanz-Sanktionsliste veranlassen. Die dafür erforderlichen Daten hat der Bieter für sich und seine Unterauftragnehmer auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Bescheinigungen und Einzelnachweise, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift: Am Köllnischen Park 3
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland