Rahmenvertrag Errichtung Photovoltaikanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: Rahmenvertrag Errichtung Photovoltaikanlagen
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Werbellinstraße 12
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12053
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 3068926009
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Postanschrift: Werbellinstraße 12
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12053
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Postanschrift: Werbellinstraße 12
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12053
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Postanschrift: Werbellinstraße 12
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12053
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Errichtung Photovoltaikanlagen
Nach dem Solargesetz Berlin ist die STADT UND LAND verpflichtet, bei wesentlichen Umbauten des Daches eine PV-Anlage auf dem Dach zu errichten.
Dafür wird auf den Dachflächen voraussichtlich eine PV-Anlage (bestehend aus einzelnen Modulen) gemäß den Anforderungen des Solargesetz Berlin installiert.
Dabei sollen min. 1225m2 Dachfläche in dem Bestand der STADT UND LAND Berücksichtigung finden.
Rahmenvertrag Errichtung Photovoltaikanlagen
Nach dem Solargesetz Berlin ist die STADT UND LAND verpflichtet, bei wesentlichen Umbauten des Daches eine PV-Anlage auf dem Dach zu errichten.
Dafür wird auf den Dachflächen voraussichtlich eine PV-Anlage (bestehend aus einzelnen Modulen) gemäß den Anforderungen des Solargesetz Berlin installiert.
Dabei sollen min. 1225m2 Dachfläche in dem Bestand der STADT UND LAND Berücksichtigung finden.
• Erste Vertragsverlängerung bis zum 31.12.2026
• Zweite Vertragsverlängerung bis zum 31.12.2027
Als Höchstabnahmewert werden 2,9 Mio. EUR netto für Los 1 festlegen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, mittelständische Interessen zu berücksichtigen. Dabei ist die
Leistung in der Menge aufgeteilt (Teillos) und getrennt nach Art und Fachgebiet (Fachlos) zu
vergeben (§ 97 Abs. 4 GWB). Weiter siehe Punkt II.2.14 (2)
Rahmenvertrag Errichtung Photovoltaikanlagen
Nach dem Solargesetz Berlin ist die STADT UND LAND verpflichtet, bei wesentlichen Umbauten des Daches eine PV-Anlage auf dem Dach zu errichten.
Dafür wird auf den Dachflächen voraussichtlich eine PV-Anlage (bestehend aus einzelnen Modulen) gemäß den Anforderungen des Solargesetz Berlin installiert.
Dabei sollen min. 1225m2 Dachfläche in dem Bestand der STADT UND LAND Berücksichtigung finden.
• Erste Vertragsverlängerung bis zum 31.12.2026
• Zweite Vertragsverlängerung bis zum 31.12.2027
Als Höchstabnahmewert werden 2,9 Mio. EUR netto für Los 2 festlegen.
Im gegenständlichen Vergabeverfahren ist eine Losaufteilung
gemäß den bestandsbetreuenden Service-Büros (regionale Bestandszuordnung, Teillos)
vorgesehen. Die vorgesehenen Losgrößen lassen den Schluss auf eine ausreichende Anzahl
von Marktteilnehmern zu. Weiter unter Punkt VI.3
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eintrag im ULV Berlin oder PQ
Sofern keine gültige ULV-Eintragung bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin bzw. Eintragung im
Präqualifikationsverzeichnis vorliegt, sind nachfolgende Erklärungen einzureichen:
• Gewerbeanmeldung
• Eintragung in das Berufsregister (Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer oder ein Auszug aus der
Handwerksrolle)
• Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
• Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
• qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
1. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
2. Erklärung über die Zahl der in den letzten drei Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich
beschäftigten Arbeitskräfte und aktuell
3. Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung.
zu 1. Mindestanforderung: Als Mindestanforderung gilt ein mittlerer Jahresumsatz (netto) aus den letzten drei Geschäftsjahren des Bieters / der Bietergemeinschaft für vergleichbare Leistungen in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR.
zu 2. Mindestanforderung: 2022 müssen mindestens 7 gewerbliche Mitarbeiter im Unternehmen tätigt gewesen sein.
zu 3. Der AN hat eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen und nachzuweisen bis spätestens zu Beginn der Leistungserbringung. Der Versicherungsschutz muss bis zur Abnahme bestehen. Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen für Personen, Sach- und sonstige Vermögensschäden pro Schadensfall mindestens: Personenschäden 5.000.000 €, Sachschäden 2.500.000 € und
Vermögensschäden 500.000 €.Die Radiusklausel ist ausgeschlossen. Der Versicherungsschutz muss bis zur Abnahme bestehen.
1. Erklärung über geeignete Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren
(Ausführung der Leistung innerhalb der letzten fünf Jahre, gerechnet ab dem Tag der Angebotsabgabe), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Auftraggebers und einem Ansprechpartner, des Wertes und des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes (Leistungszeitraum).
2. Eigenerklärung: Bestätigung, dass ein deutschsprachiger Projektleiter vor Ort ist, der während der üblichen
Arbeitszeiten stets telefonisch erreichbar ist.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
zu 1. Mindestanforderung: Nachweis von mindestens 3 Referenzenobjekten mit jeweils einem Auftragsvolumen von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto. Eine Referenz ist dabei ein Auftrag bzw. ein Einzelabruf aus einer Rahmenvereinbarung.
a) Besondere Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen
b) Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung
c) Eigenerklärung gemäß § 123 und §124 GWB
d) Besondere Vertragsbedingungen zur Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes
e) Vorlage der Freistellungsbescheinigung gemäß § 48 b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) die noch mindestens 3 Monate gültig ist.
f) Eigenerklärung nach Art 5k Abs 1 EU-SanktionsVO nF
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eine weitere Unterteilung in Fachlose ist nicht vorgesehen, da der gegenständliche Leistungsumfang
grundsätzlich von einem Unternehmen ausgeführt wird.
Zur Sicherstellung einer durchgreifenden Berücksichtigung mittelständischer Interessen und zur
Absicherung einer fortlaufenden Leistungserbringung im Bestand des Auftraggebers gegen
Insolvenz- und Ausfallrisiken auf Auftragnehmerseite (Versorgungssicherheit) ist vorgesehen,
dass von den insgesamt zur Vergabe anstehenden Losen (zwei) ein Bieter maximal ein Lose
erhalten kann (Zuschlagslimitierung). Auf die Loslimitierung wird in der Bekanntmachung
hingewiesen. Die Bieter können auf sämtliche Lose ein Angebot abgeben. Der Zuschlag kann
jedoch auch für den Fall, dass ein Bieter in allen Losen der Wirtschaftlichste ist, grundsätzlich
nur max. auf ein Los erfolgen. Die Bewertung der Zuschlagskriterien erfolgt losweise. Auf Grund
des Ergebnisses aus dieser Bewertung ergibt sich je Los eine Rangfolge.
Wenn ein Bieter im Ergebnis der Bewertung der Angebote je Los nach den bekannt gemachten
Zuschlagskriterien hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit in mehr als einem Los das
wirtschaftlichste Angebot eingereicht hat, erfolgt die Bestimmung des Loses, in dem der Bieter
tatsächlich für den Zuschlag ausgewählt wird, nachfolgendem Prozedere:
• Die Losbestimmung erfolgt danach, in welcher Konstellation für den Aufraggeber über alle
Lose das wirtschaftlichste Gesamtergebnis unter Berücksichtigung aller eingegangenen
Angebote und deren Bewertung nach den bekannt gemachten Zuschlagskriterien zu erreichen
ist.
• Dabei wird der Auftraggeber – unter Berücksichtigung der Vergabegrundsätze – seine
Beschaffungsziele einer Gesamtbedarfsdeckung (z.B. für den Fall, dass in einzelnen Losen nur
ein Angebot eingeht), an der benötigten Versorgungssicherheit und der damit verbundenen
notwendigen Leistungsfähigkeit der Bieter (z.B. für den Fall, dass ein Bieter nicht für alle von
ihm angebotene Lose die notwendige Leistungsfähigkeit besitzt) und an einer insgesamt
wirtschaftlichen Beschaffung (z.B. für den Fall, dass in einem Los unwirtschaftliche Ergebnisse entstehen) berücksichtigen.
Für den Fall, dass das Vertragsverhältnis mit dem in diesem Vergabeverfahren beauftragen Bieter innerhalb eines Jahres aufgrund von Insolvenz, Kündigung oder anderer vergleichbarer Gründe (bspw. Vertragsaufhebung im gegenseitigem Einvernehmen) beendet wird, behält sich der Auftraggeber vor, die Leistungen unter Einhaltung der angebotenen Preise an einen anderen Bieter dieses Vergabeverfahrens zu vergeben, beginnend mit dem Bieter mit dem nächst-wirtschaftlicheren Angebot.
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 3090137613
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 03090137613
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).
Postanschrift: Werbellinstraße 12
Ort: Berlin
Postleitzahl: 12053
Land: Deutschland
Fax: +49 3068926467