Neubau München Hbf, Projektsteuerung der Genehmigungsverfahren
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur, Einkauf Architekten-/Ingenieurleistungen, bauaffine Dienstleistungen (FE.EI-S-A), Richelstraße 3, 80634 München
E-Mail:
Telefon: +49 89130872593
Fax: +49 69260913730
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau München Hbf, Projektsteuerung der Genehmigungsverfahren
Neubau München Hbf, Projektsteuerung der Genehmigungsverfahren
Projektsteuerung der Genehmigungsverfahren für die Projekte Neubau München Hbf – Empfangsgebäude und Starnberger Flügelbahnhof.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Neubau München Hbf, Projektsteuerung der Genehmigungsverfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden.
Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Projektsteuerung der Genehmigungsverfahren für die Projekte Neubau München Hbf – Empfangsgebäude und Starnberger Flügelbahnhof.
LÄ05
Das Leistungsbild des AN beinhaltet im Wesentlichen die koordinativen und organisatorischen Leistungen, sowie die terminliche Überwachung und Durchführung von Arbeitskreisen und Besprechungsserien.
Dabei ist der AN für die Positionen der Grundlagenermittlung / Umfeldanalyse der Planergebnisse, Organisation und Zeitmanagement der Gesamtprojektstruktur und Struktur der Arbeitsgruppen, Einrichtung eines Projektkommunikationssystems, die Erstellung von Organisations- und Terminplänen, die Kommunikation der Projektbeteiligten unter Einbindung Externer, die Koordination des Genehmigungsmanagements sowie das Aufbereiten von Terminen zu Beratergremien zuständig.
Die angefragte Leistung bezieht sich hierbei nur auf die Ziffer 3.3 „Genehmigungsmanagement des Leistungsbildes, bestehend aus Koordinierung der zeitlichen Abfolge bei Einreichung von Unterlagen durch den AG sowie das Planen und Durchführen von Prozessen zum Genehmigungsregime“.
Punkt 3.3 des hauptvertraglichen Leistungsbildes (Genehmigungsmanagement) erfordert von hierzu folgende, zusätzliche Leistungen:
- Überprüfung auf zusätzliche Schnittstellen zu den anderen Planfeststellungsverfahren
- Inhaltliche Mitwirkung bei der Verfassung des Erwiderungsschriftsatzes sowie der Erörterungen mit den Trägern öffentlicher Belange
- Fachliche Unterstützungsleistungen bei anstehenden Tekturen und Planänderungen
Die Vertragsänderung ist somit bedingt durch die zusätzlich erforderliche, inhaltliche Qualitätsüberwachung, Mitwirkung bei der Erwiderungsbearbeitung und der verfahrenstechnischen Begleitung im PFA 2 NEG zum Erreichen eines erfolgreichen Planfeststellungsbeschlusses des PFA 2 NEG.
Das vertragliche Leistungsbild bildet über die verschiedenen Leistungsbereiche hinweg eine untrennbare Einheit und zielt auf eine gesamthafte Koordination des Genehmigungsmanagements für den PFA 2 NEG ab. Durch Beitrag des vom AN gebundenen Nachunternehmers ist eine über die verschiedenen Bauabschnitte sowie Planfeststellungsabschnitte einheitliche konsequente Qualitätssicherung notwendig. Ohne diese Qualitätssicherung könnte nicht garantiert werden, dass alle Schnittstellen inhaltlicher Art zu anderen Bauabschnitten rechtzeitig erkannt werden bzw. die Unterlagen einer behördlichen Durchsicht im Detail standhalten. Die Leistungen waren zum Vergabezeitpunkt nicht absehbar, da sich die Antragsunterlagen im Laufe der letzten Jahre durch umfangreiche bauliche Änderungen im Umfang weitaus vergrößert haben und eine inhaltliche fachliche Mitwirkung, auch in Abgrenzung zu anderen Verfahren erforderlich geworden ist.