Neubau München Hbf, Projektsteuerung der Genehmigungsverfahren

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB Station&Service AG
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur, Einkauf Architekten-/Ingenieurleistungen, bauaffine Dienstleistungen (FE.EI-S-A), Richelstraße 3, 80634 München
E-Mail:
Telefon: +49 89130872593
Fax: +49 69260913730
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Neubau München Hbf, Projektsteuerung der Genehmigungsverfahren

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71242000 Entwurf und Gestaltung, Kostenschätzung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Neubau München Hbf, Projektsteuerung der Genehmigungsverfahren

II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Projektsteuerung der Genehmigungsverfahren für die Projekte Neubau München Hbf – Empfangsgebäude und Starnberger Flügelbahnhof.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 03/04/2017
Ende: 31/10/2019
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2017/S 071-135569

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 16FEI24565
Bezeichnung des Auftrags:

Neubau München Hbf, Projektsteuerung der Genehmigungsverfahren

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
28/03/2017
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden.

Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.

Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/08/2023

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
71242000 Entwurf und Gestaltung, Kostenschätzung
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Projektsteuerung der Genehmigungsverfahren für die Projekte Neubau München Hbf – Empfangsgebäude und Starnberger Flügelbahnhof.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 28/03/2017
Ende: 30/04/2021
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

LÄ05

Das Leistungsbild des AN beinhaltet im Wesentlichen die koordinativen und organisatorischen Leistungen, sowie die terminliche Überwachung und Durchführung von Arbeitskreisen und Besprechungsserien.

Dabei ist der AN für die Positionen der Grundlagenermittlung / Umfeldanalyse der Planergebnisse, Organisation und Zeitmanagement der Gesamtprojektstruktur und Struktur der Arbeitsgruppen, Einrichtung eines Projektkommunikationssystems, die Erstellung von Organisations- und Terminplänen, die Kommunikation der Projektbeteiligten unter Einbindung Externer, die Koordination des Genehmigungsmanagements sowie das Aufbereiten von Terminen zu Beratergremien zuständig.

Die angefragte Leistung bezieht sich hierbei nur auf die Ziffer 3.3 „Genehmigungsmanagement des Leistungsbildes, bestehend aus Koordinierung der zeitlichen Abfolge bei Einreichung von Unterlagen durch den AG sowie das Planen und Durchführen von Prozessen zum Genehmigungsregime“.

Punkt 3.3 des hauptvertraglichen Leistungsbildes (Genehmigungsmanagement) erfordert von hierzu folgende, zusätzliche Leistungen:

- Überprüfung auf zusätzliche Schnittstellen zu den anderen Planfeststellungsverfahren

- Inhaltliche Mitwirkung bei der Verfassung des Erwiderungsschriftsatzes sowie der Erörterungen mit den Trägern öffentlicher Belange

- Fachliche Unterstützungsleistungen bei anstehenden Tekturen und Planänderungen

Die Vertragsänderung ist somit bedingt durch die zusätzlich erforderliche, inhaltliche Qualitätsüberwachung, Mitwirkung bei der Erwiderungsbearbeitung und der verfahrenstechnischen Begleitung im PFA 2 NEG zum Erreichen eines erfolgreichen Planfeststellungsbeschlusses des PFA 2 NEG.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Das vertragliche Leistungsbild bildet über die verschiedenen Leistungsbereiche hinweg eine untrennbare Einheit und zielt auf eine gesamthafte Koordination des Genehmigungsmanagements für den PFA 2 NEG ab. Durch Beitrag des vom AN gebundenen Nachunternehmers ist eine über die verschiedenen Bauabschnitte sowie Planfeststellungsabschnitte einheitliche konsequente Qualitätssicherung notwendig. Ohne diese Qualitätssicherung könnte nicht garantiert werden, dass alle Schnittstellen inhaltlicher Art zu anderen Bauabschnitten rechtzeitig erkannt werden bzw. die Unterlagen einer behördlichen Durchsicht im Detail standhalten. Die Leistungen waren zum Vergabezeitpunkt nicht absehbar, da sich die Antragsunterlagen im Laufe der letzten Jahre durch umfangreiche bauliche Änderungen im Umfang weitaus vergrößert haben und eine inhaltliche fachliche Mitwirkung, auch in Abgrenzung zu anderen Verfahren erforderlich geworden ist.

VII.2.3)Preiserhöhung