Betriebsunterstützung Konfigurationsmanagementumgebung Referenznummer der Bekanntmachung: ZR5-1133-2023-118-13-IT1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Platz der Republik 1
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 11011
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30-227-33234
Fax: +49 30-227-30374
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bundestag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betriebsunterstützung Konfigurationsmanagementumgebung
Betriebsunterstützung für die Konfigurationsmanagementumgebung
Deutscher Bundestag, Referat ZR 5, Vergaben
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Vertragsgegenstand ist die Betriebsunterstützung für die Konfigurationsmanagementumgebung. Die Auftraggeberin betreibt ein auf den Produkten "scVenus" und "SaltStack" basierendes Konfigurationsmanagement zur Installation und Konfiguration für eine stetig steigende Anzahl an Servern.
Hierfür sind unter Anderem folgende Leistungen zu erbringen:
- projektbezogene Integration weiterer Clients (Server + Anwendungen) insbesondere in das eingesetzte Werkzeug "SaltStack" für das Konfigurationsmanagement
- Integration neuer Betriebssystemversionen und -varianten sowie von neuen Standard- und Anwendungskonfigurationen in das Werkzeug für das Konfigurationsmanagement
- Unterstützung bei der Fehlersuche und -beseitigung im Konfigurationsmanagement und dessen Anwendung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Betriebsunterstützung Konfigurationsmanagementumgebung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.