KKE A32603 Fenster Außentüren 3 Holz - Instandsetzung Neubau-ab 2.OG-WF, KBW, QfW, MBW Referenznummer der Bekanntmachung: BA3_23O326003
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Invalidenstraße 43
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 308891408566
Fax: +49 308891408631
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
KKE A32603 Fenster Außentüren 3 Holz - Instandsetzung Neubau-ab 2.OG-WF, KBW, QfW, MBW
Die Baumaßnahme beinhaltet die Sanierung und Modernisierung (Grundsanierung) des 3.Bauabschnitts für Naturkunde. Das Baufeld 3.BA unterteilt sich in die Gebäudeteile der Villa (1007 m2 BGF), Westflügel (2364 m2 BGF), Kopfbau West (1684 m2 BGF), Querflügel West (2246 m2 BGF) und Mittelbau West (3947 m2 BGF)
Berlin
43 St Fenster, mehrteilig instandsetzen, im wesentlichen Kastenfenster
26 St Fenster, mehrteilig als Nachbau nach historischem Vorbild, im wesentlichen Kastenfenster
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter/Bietergemeinschaft (nachfolgend nur Bieter) hat zum Nachweis seiner Eignung Angaben gemäß VOB/A §§ 6EU, 6a EU - 6f EU zu machen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (V 124. H F, liegt den Vergabeunterlagen bei),
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
vorzulegen:
- Eintragung im Berufs-/Handelsregister oder Handwerksrolle (V 124. H F): Eigenerklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister, bei der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes.
-Mitglied Berufsgenossenschaft (V 124. H F): Eigenerklärung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft.
Die Auftraggeberin behält sich vor, die Richtigkeit der Eigenerklärung von Bietern, die in die engere Wahl kommen, durch Einholung einer Bescheinigung (Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer) gem. §6b EU Abs. 2 VOB/A zu überprüfen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einem Präqualifikationsverzeichnis Amtlicher Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist mit dem Angebot nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Dafür ist mit dem Angebotsschreiben V 213.H F der Name des Verzeichnisses sowie die PQ-Nummer anzugeben.
Die Auftraggeberin behält sich vor:
- bei Eintragung in einem ULV den erforderlichen Zugangscode zum Zweck der Sichtung der Referenzen im nicht öffentlichen Bereich nachzufordern,
- im ULV oder PQ-Verzeichnis nicht hinterlegte Nachweise gesondert nachzufordern.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind bei vorgesehenem Einsatz von anderen Unternehmen/Nachunternehmen auf gesondertes Verlangen die genannten Eigenerklärungen/Angaben bzw. Nachweise auch für diese Unternehmen vorzulegen.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung Angaben gemäß VOB/A §§ 6EU, 6a EU - 6f EU zu machen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (V 124. H F, liegt den Vergabeunterlagen bei),
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
vorzulegen:
- Ausschlussgründe(V 124. H F): Eigenerklärung des Bieters, dass keiner der Ausschlussgründe des § 6e EU VOB/A vorliegt.
- Gesamtjahresumsatz (V 124. H F): Eigenerklärung über den Gesamtjahresumsatz vergleichbarer Bauleistungen jeweils für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
- Arbeitskräfte (V 124. H F): Eigenerklärung über die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zu verfügen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, die Richtigkeit der Eigenerklärung von Bietern, die in die engere Wahl kommen, durch Einholung einer Bescheinigung gem. § 6b EU Abs. 2 VOB/A zu überprüfen, insbesondere durch:
- Vorlage entsprechender Bankerklärungen,
- den Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung,
- Vorlage von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist,
- testierte Umsatzbetätigung der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (durch Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater)
- selbst gefertigte Auflistung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal (für jedes der drei abgeschlossenen Kalenderjahre),
- eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des/der zuständigen Versicherungsträger(s) mit Angabe der Lohnsummen,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit Betrieb beitragspflichtig ist),
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen,
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG,
- ggfs. rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag im ULV oder im Präqualifikationsverzeichnis und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist mit dem Angebot nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Die Auftraggeberin behält sich vor:
- bei Eintragung in einem ULV den erforderlichen Zugangscode zum Zweck der Sichtung der Referenzen im nicht öffentlichen Bereich nachzufordern,
- im ULV oder PQ-Verzeichnis nicht hinterlegte Nachweise gesondert nachzufordern.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind bei vorgesehenem Einsatz von anderen Unternehmen/Nachunternehmen auf gesondertes Verlangen die genannten Eigenerklärungen/Angaben bzw. Nachweise auch für diese Unternehmen vorzulegen.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung Angaben gemäß VOB/A §§ 6EU, 6a EU - 6f EU zu machen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (V 124. H F, liegt den Vergabeunterlagen bei), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise
- Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
vorzulegen:
- Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft, in den letzten fünf Kalenderjahren – bzw. dem in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Zeitraum, vergleichbare Bauleistungen ausgeführt zu haben (V 124. H F).
Die Auftraggeberin behält sich vor, die Richtigkeit der Eigenerklärung von Bietern, die in die engere Wahl kommen, durch Einholung einer Bescheinigung gem. §§ 6a Nr.3, 6b EU Abs. 2 VOB/A zu überprüfen, insbesondere durch:
- drei Referenznachweise über eine vergleichbare Bauleistung mit mindestens folgenden Angaben:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschließlich Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer)
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag im ULV oder im Präqualifikationsverzeichnis und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unterauftragnehmern ist mit dem Angebot nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Die Auftraggeberin behält sich vor:
- bei Eintragung in einem ULV den erforderlichen Zugangscode zum Zweck der Sichtung der Referenzen im nicht öffentlichen Bereich nachzufordern,
- im ULV oder PQ-Verzeichnis nicht hinterlegte Nachweise gesondert nachzufordern, mit Ausnahme von Referenznachweisen, die die genannten inhaltlichen Anforderungen nicht erfüllen. Nutzer/Verwender des PQ-Verzeichnisses sowie eines ULV müssen das Verzeichnis selbstständig pflegen und tragen dafür Sorge, insbesondere Referenznachweise bereit zu halten, aus denen sich die Anforderung für die Eignung des hiesigen Auftragsgegenstandes ergeben.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind bei vorgesehenem Einsatz von anderen Unternehmen/Nachunternehmen auf gesondertes Verlangen die genannten Eigenerklärungen/Angaben bzw. Nachweise auch für diese Unternehmen vorzulegen.
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), insbesondere im Hinblick auf die Abgabe von Erklärungen.
Geforderte Sicherheiten:
- Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer ohne Nachträge);
- Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3 Prozent der Summe der Abschlagszahlungen inkl. Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Abnahme.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angaben über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §6e EU VOB/A:
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Angabe, dass nachweilsich keine schwere Verfehlung begangen wurd, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt,
-Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
-Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
bzw. die Durchführung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 6f EU VOB/A
VI.3.2)
- Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister biem Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigunen ihres Herkunftlandes vorzulegen.
- Der Auftraggeber wird für dem Bieter, der den Zusahlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt abfragen.
Der Auftraggger wird auf der Grundlage der EU-Sanktiuonsverordnungen zur Bekämpfung des Terrosrismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.05.2002, 753/2011 vom 01.08.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www. finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen.
- Die Hinweise zur Einhaltung restriktiver Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, sind zu beachten, siehe Vergabeunterlagen Wirt-124.1
Postanschrift: Martin-Luther- Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gelten die Vorschriften nach §§ 160 GWB folgende sowie § 135 GWB.
Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Gemäß §160 (3) GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Martin-Luther- Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613