PolBln 414_23 EU Spezialzubehör für Motorola Funkgeräte Referenznummer der Bekanntmachung: PolBln 414_23 EU
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Platz der Luftbrücke 6
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 12101
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 304664-795510
Fax: +49 304664-83795599
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.berlin.de/polizei
Abschnitt II: Gegenstand
PolBln 414_23 EU Spezialzubehör für Motorola Funkgeräte
PolBln 414_23 EU Spezialzubehör für Motorola Funkgeräte
Berlin
Spezialzubehör für Motorola Funkgeräte
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
PolBln 356_22 EU Austausch Funkgeräte und Zubehör
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 309013-8316
Fax: +49 309013-7613
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzesgestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzesgestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschlussgeltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 309013-8316
Fax: +49 309013-7613
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Berlin
Spezialzubehör Funkgeräte Motorola
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Spezialzubehör Motorola Funkgeräte
Die Leistungen sollen vom bestehenden Vertragspartner, der Motorola Solutions Germany GmbH erbracht werden, da ein Wechsel des Auftragnehmers aus technischen und lizenzrechtlichen Gründen nicht erfolgen kann. Es handelt sich um zertifiziertes Spezialzubehör für die vorhandenen Funkgeräte der Firma Motorola.