Haltepunkt Rimbach, Neu- und barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation, Planungsleistungen (BIM-Methodik) Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI40279
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Europaplatz 1
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Sven Kulawik, Frank Roeder
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Haltepunkt Rimbach, Neu- und barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation, Planungsleistungen (BIM-Methodik)
Haltepunkt Rimbach, Neu- und barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation, Planungsleistungen (BIM-Methodik)
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Haltepunkt Rimbach, Neu- und barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation, Planungsleistungen (BIM-Methodik)
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Haltepunkt Rimbach, Neu- und barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation, Planungsleistungen (BIM-Methodik)
Haltepunkt Rimbach, Neu- und barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation, Planungsleistungen (BIM-Methodik)
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Land: Deutschland
NT03:
Pos 1) Zusatzleistungen im Rahmen der Genehmigungsplanung
Pos 2) Fortschreibung der Kostenberechnung
Pos 3) Zusätzliche Überarbeitung der bereits abgestimmten Austattungsplanung
Die Leistungsänderungen unter Pos 1), Pos 2) und Pos 3) waren zum Vertragsabschluss nicht vorhersehbar.
Pos 1) und Pos 2) wurden im wesentlichen durch die Corona-Pandemie bzw. die Ukraine-Krise verursacht, Pos 3) durch nicht vorhersehbare Anforderungsänderungen auf Seiten des Bahnhofsmanagements im Zusammenhang mit der Ausstattungsplanung