WKSP_MOF3 Rheydt-Odenkirchen Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI66370
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Europaplatz 1
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Jaquet, Katrin
E-Mail:
Telefon: +49 20330173179
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
WKSP_MOF3 Rheydt-Odenkirchen
Folgende Maßnahmen sind im Einzelnen geplant:
‐ Neubau des Mittelbahnsteigs auf eine Länge von 185 m und eine Nennhöhe von 76 cm ü.SO
- Herstellung der Barrierefreiheit mittels zwei Aufzügen
- Rückbau des Bahnsteigdachs und Neubau einer Treppeneinhausung am Mittelbahnsteig
- Neubau von zwei Wetterschutzhäusern
- Erneuerung des Bahnsteigbelags mit taktilen Leiteinrichtungen
- Anpassung der Bahnsteigausstattung mit entsprechender Wegeleitung
- Erneuerung der Beleuchtungsanlagen
- Sanierung der Personenunterführung
- Bau einer temporären bauzeitlichen Personenüberführung
Folgende Maßnahmen sind im Einzelnen geplant:
‐ Neubau des Mittelbahnsteigs auf eine Länge von 185 m und eine Nennhöhe von 76 cm ü.SO
- Herstellung der Barrierefreiheit mittels zwei Aufzügen
- Rückbau des Bahnsteigdachs und Neubau einer Treppeneinhausung am Mittelbahnsteig
- Neubau von zwei Wetterschutzhäusern
- Erneuerung des Bahnsteigbelags mit taktilen Leiteinrichtungen
- Anpassung der Bahnsteigausstattung mit entsprechender Wegeleitung
- Erneuerung der Beleuchtungsanlagen
- Sanierung der Personenunterführung
- Bau einer temporären bauzeitlichen Personenüberführung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
WKSP_MOF3 Rheydt-Odenkirchen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.