Wartungsarbeiten von technischen Anlagen und Brandschutzbauteilen und Dokumentation Referenznummer der Bekanntmachung: H 11132 OV 2023 VgV
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Frankfurter Allee 35/37
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10247
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin, Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 03902984621
Fax: +49 0390298714621
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Wartungsarbeiten von technischen Anlagen und Brandschutzbauteilen und Dokumentation
Wartungsarbeiten von technischen Anlagen und Brandschutzbauteilen und Dokumentation
Wartung von Schwing-, Brandschutzschiebe-, Rolltoren und Trennwandanlagen sowie Brandschutztrennvorhängen. Wartung von Türfeststellanlagen mit Rauchmeldern, Rauchabschlusstüren und Brandschutztüren, Schiebetüren. Diese Liste ist nicht abschließend.
Die beabsichtigte Vergabe umfasst Arbeitsvorgänge im Bereich Instandhaltung, Wartung, Datenfortschreibung sowie teilweise Datenerfassung von 60 Liegenschaften des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin. Die Liegenschaften beinhalten lediglich Schulen sowie dessen funktionserweiterende Nebengebäude. Ziel der vorgesehenen Vergabe ist, die Wartungsarbeiten jahreszyklisch parallel zur Datenerfassung, bzw. Datenfortschreibung (Excel 2010, xlsx-Dateiformat) durchzuführen.
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Wartungsarbeiten von technischen Anlagen und Brandschutzbauteilen und Dokumentation
Die beabsichtigte Vergabe umfasst Arbeitsvorgänge im Bereich Instandhaltung, Wartung, Datenfortschreibung sowie teilweise Datenerfassung von 60 Liegenschaften des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin. Die Liegenschaften beinhalten lediglich Schulen sowie dessen funktionserweiterende Nebengebäude. Ziel der vorgesehenen Vergabe ist, die Wartungsarbeiten jahreszyklisch parallel zur Datenerfassung, bzw. Datenfortschreibung (Excel 2010, xlsx-Dateiformat) durchzuführen.
Alle Leistungen verstehen sich, sofern im folgenden Leistungsverzeichnis nicht gesondert erwähnt, einschließlich der Bereitstellung und Vorhaltung der erforderlichen Prüfmaterialien, Geräte und Hilfsmittel (wie z.B. Leitern und Rüstungen bis 3,00m Arbeitshöhe) und persönlichen Schutzausrüstungen (wie z.B. Augen- und Gesichtsschutz, Schutzhelm, Gehörschutz, Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, Sicherheitsschuhe) entsprechend der Gefährdungsanalyse, Sicherheitsausrüstungen, wie Absturzsicherungen, etc., in vollständiger Ausführung, und unter Einhaltung der dafür geltenden aktuellen Gesetze und Vorschriften. Der Auftragnehmer verpflichtet sich ebenfalls die geltenden aktuellen Gesetze und Vorschriften, die DIN- Normen, Herstellerrichtlinien, statischen, brandschutztechnischen Nachweise der Richtlinie für automatische Türen in Rettungswegen sowie unter Beachtung der Vorschriften zur Unfallverhütung, die Arbeitsstättenverordnung und den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan anzuwenden. Insbesondere sichert der Auftragnehmer zu, auch die Bauordnung Berlin, das Arbeitsschutzgesetz und die Gefahrenstoffverordnung einzuhalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für alle Leistungen, die der Auftragnehmer und dessen Mitarbeiter an rauchschutztechnischen Anlagen und brandschutztechnischen Anlagen durchführt, ist ein gültiger Fach- und Sachkundenachweis mit dem Angebot vorzulegen. Dieser Nachweis, ausgestellt
durch ein anerkanntes Prüfinstitut, hat unter anderem die grundlegenden Kenntnisse, in der
Planung und Projektierung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen und deren Steuerung mit den
aktuellen Vorschriften der Wartung und Instandhaltung des Auszuführenden, zu bestätigen.
Für alle Leistungen, die der Auftragnehmer und dessen Mitarbeiter an kraftbetätigten Anlagen durchführt, ist ein gültiger Fach- und Sachkundenachweis für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore mit dem Angebot vorzulegen. Dieser Nachweis, ausgestellt durch ein
anerkanntes Prüfinstitut, hat die grundlegenden Kenntnisse, im Arbeitsschutzrecht für den
sicheren Umgang mit Türen und Toren, Sicherheitsanforderungen und Sicherheitseinwirkungen, für
die Prüfung und deren Steuerung mit den aktuellen Vorschriften der Wartung und der
Instandhaltung des Auszuführenden, zu bestätigen.
Fach - und Sachkundenachweise durch anerkannte Prüfinstitute
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und
Vergabegesetz (BerlAVG), insbesondere im Hinblick auf die Abgabe von Erklärungen.
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30.000 € für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister (Bundeskartellamt) durchführen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vorlage einer gültigen Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für öffentliche
Aufträge(ULV) oder in eine Präqualifizierungsdatenbank (PQ) Falls hier keine Eintragungen
vorhanden sind, müssen folgende Einzelnachweise auf Verlangen des Auftraggebers eingereicht
werden:
• Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen
beitragspflichtig ist
• Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls
das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
• Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
Versicherungsträgers
• Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug
Postanschrift: Martin-Luther Straße 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 0390138316
Fax: +49 0390137613
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines
geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift: Martin-Luther Straße 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 03902984621