Reinigung der Doppelböden in den Hallenflächen
Vorinformation
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Messedamm 22
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 14055
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3030382497
Fax: +49 3030382468
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.messe-berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigung der Doppelböden in den Hallenflächen
Die Messe Berlin GmbH schreibt planmäßig die temporäre, veranstaltungsunabhängige Reinigung der Doppelböden in den Hallenflächen
der Messehallen als vertragliche Dienstleistung zum 01.01.2024 aus.
Die Messe Berlin GmbH schreibt planmäßig die temporäre, veranstaltungsunabhängige Reinigung der Doppelböden in den Hallenflächen
der Messehallen als vertragliche Dienstleistung zum 01.01.2024 aus.
Die Messe Berlin GmbH (Muttergesellschaft) ist Pächterin und Betreiberin des Messegeländes Berlin ExpoCenter City in Berlin-Charlottenburg, an dem auch die Service-Tochtergesellschaften MB Capital Services GmbH, Capital Catering GmbH und Capital Facility GmbH ihren Sitz haben.
Die Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen erfolgt im Zuge einer Rahmenvertragsvereinbarung für einen längerfristigen Zeitraum von 3 Jahren, inkl. einer einmaligen Verlängerung um 12 Monate.
Auf dem gesamten Messegelände befindet sich in allen Hallen 1-26 ein aufgeständerter Doppelboden, des Weiteren haben die Hallen 9, 25 und HUB 27 sowie der City Cube Kanalabdeckungsflächen. Dieser Doppelboden, sowie die Kanäle müssen alle 3 Jahre einer Reinigung unterzogen werden. Das heißt, der Doppelboden/Kanäle müssen von Unrat, sowie entstandenen Verschmutzungen und Staub gründlich gereinigt werden. Nicht benutzte Leitungen und Kabel werden von Drittfirmen zeitgleich entfernt. Kabelstücke, die nicht mehr genutzt werden, sollten mit entsorgt werden.
Jährlich sollen, nach zeitlicher und örtlicher Vorgabe, ca. 45.000 m² Doppelböden und ca. 3.000 m² Kanäle gereinigt werden. Die Angaben sind Richtwerte und stehen in Abhängigkeit des Veranstaltungskalenders.
Alle Vorgaben, wie z.B. der zeitliche Rahmen und die ausgewählten Hallen, werden durch den AG vorgegeben. Es besteht auch die Möglichkeit, dass Hallen in dem vorgegebenen 3-Jahresrhytmus zweimal gereinigt werden.
Der Zeitrahmen wird zu Beginn des laufenden Jahres festgelegt und mit dem DL abgestimmt.
einmalige Verlängerungsoption für weitere 12 Monate.
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers (AG) gegenüber dem Auftragnehmer (AN) einmalig einseitig um 1 Veranstaltung verlängert werden. Die Verlängerung muss bis spätestens 4 Wochen vor dem
ursprünglichen Vertragsende schriftlich erfolgen. Der AN hat keinen Anspruch auf Verlängerung der Vertragslaufzeit. Im Falle einer nicht erfolgten Verlängerung kann der AN hieraus keinerlei Ansprüche (insbesondere auf Schadensersatz oder Vergütung) herleiten.
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen.
1. Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens durch Vorlage eines Registerauszuges (nicht älter als 6 Monate); bei Unternehmen in der Rechtsform der GmbH & Co. KG zusätzlich auch für die GmbH (Komplementär).
2. Vorlage einer rechtsverbindlich unterschriebenen Eigenerklärung des Bieters:
— dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
— dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Integrität des Unternehmens in Frage stellt, wie z. B,
— wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StGB), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO) oder,
— rechtskräftige Verurteilung innerhalb der letzten 2 Jahre von Mitarbeitern mit Leitungsaufgaben wegen Betrugs (§ 263 StGB), Subventionsbetrugs (§ 267 StGB), Untreue(§266 StGB), Diebstahls (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), wettbewerbsbeschränkender Absprachen (298 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§333 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB),Gewässer-und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB) und wegen unerlaubter Umgangs mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB),
— dass in den letzten 2 Jahren keine Freiheitsstrafen von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafen von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR wegen Verstößen gegen das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und auch keine Bußgelder von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR wegen Verstößen gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz verhängt worden sind,
— dass wegen der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten weder eine rechtskräftige Verurteilung einer Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, vorliegt noch gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30O WiG rechtskräftig festgesetzt worden ist,
— dass die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurden,
— dass das Unternehmen sich darüber bewusst ist, dass wissentlich falsche Angaben in Bezug auf die Ausschlussgründe, die Fachkunde und Leistungsfähigkeit den Ausschluss aus der Lieferantenliste der Messe Berlin und die Meldung an das Korruptionsregister Berlin zur Folge haben kann.
3. Nachweis einer Versicherungsgesellschaft, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung besteht.
4. Nachweis über die Zahlung von Abgaben an die Sozialversicherungsträger (Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen) - nicht älter als sechs Monate
5. Nachweis über die Zahlung von Steuern (Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt) - nicht älter als sechs Monate
6. Schriftliche Zusicherung über die Einhaltung der EUDatenschutz-
Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere der Vorgaben für Auftragsverarbeiter und Nennung eines Datenschutzbeauftragten
7. evtl. Erklärung der Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaft (ErklARGE)
8. evtl. Nachunternehmerverzeichnis (NUNVerz) / Nachunternehmerverpflichtungserklärung (NUNVErkl)
9. Vertraulichkeitserklärung
Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen. Werden die o.g. Erklärungen nicht eingereicht, kann ein Ausschluss des Angebots wegen fehlender Eignung erfolgen.
Die nachstehenden Angaben / Erklärungen / Nachweise sind von den Bewerbern (bzw. jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen NU vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen / Angebote ist nicht ausreichend. Erklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens zur vergebenden Leistung in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Die Umsatzangaben sind für jedes Jahr separat anzugeben
Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als auch allen Mitgliedern einer BewGe zu tätigen. Die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe sind für die Erfüllung der Mindestanforderung zu addieren. Sofern der Bewerber/die BewGe zur Erfüllung der Mindestanforderungen auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen verweisen will (Eignungsleihe), sind die obigen Angaben/Nachweise/Erklärungen auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen (Verpflichtungserklärung).
Angabe des Umsatzes des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Für den Fall, dass der Bieter in die engere Wahl kommt, sind auf Verlangen der Messe Berlin GmbH eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorzulegen. Ferner sind Angaben zur wirtschaftlichen Entwicklung im laufenden Geschäftsjahr und der Personalentwicklung in den 3 vergangenen und im laufenden Geschäftsjahr zu machen.
Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
Der Bewerber hat in seinen Angaben zur Leistungsfähigkeit Hinweise zu liefern, dass er mit dem vorhandenen Personal eine termingerechte Ausführung der Leistungen mit entsprechend qualifiziertem Personal erbringen kann:
- Angaben von Referenzen (mind. 3 in vergleichbarer Größenordnung)
- Sprachnachweis von Deutschkenntnisse für Leitungspersonal und Vorarbeiter oder vergleichbare Nachweise
- ISO 9001 Zertifizierung
- Nachweis eines Datenschutzbeauftragten
- Tariftreueerklärung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unternehmen können ihr grundsätzliches Interesse an der
Ausführung des beschriebenen Auftrags bis zum 02.10.2023,
12:00 Uhr formlos per E-Mail an die bekunden. Bitte beziehen Sie sich im Betreff der E-Mail auf : CP1-2023-0030 Reinigung der Doppelböden in den Hallenflächen. Jeder Interessent erhält ein Dokument Interessensbekundung, dieses ist dann auszufüllen und an die o.g. E-Mail ( )zum genannten Schlusstermin einzureichen.
Diese Bekanntmachung dient dem Aufruf zum Wettbewerb. Die Unternehmen, die fristgerecht eine Interessensbekundung eingereicht haben, werden in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbwerb zu einer Angebotsabgabe aufgefordert. Erst in diesem Zuge werden die Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt und müssen zum Ende der Angebotsfrist über die elektronische Vergabeplattform eingereicht werden. In diesem Verfahren erfolgt im ersten Schritt durch die Messe Berlin GmbH die Eignungsprüfung, anschließend die Angebotsprüfung.
Postanschrift: Martin- Luther-Straße 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 3090137613
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.