RV Rahmenvereinbarung Planungsleistungen TK und spez. Leistungen BÜ TK Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI67125
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Potsdamer Platz 2
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur Region Südost, Salomonstraße 21, D-04103 Leipzig
E-Mail:
Telefon: +49 3412342292
Fax: +49 3412342399
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift: Ammonstraße 8
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 001069
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur, Einkauf Bauleistungen Region Südost (FE.EI-SO-B), Ammonstraße 8, D-01069 Dresden (1B6)
E-Mail:
Telefon: +49 35146125396
Fax: +49 3412342399
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
RV Rahmenvereinbarung Planungsleistungen TK und spez. Leistungen BÜ TK
Rahmenvereinbarung für Planungsleistungen Telekommunikation für Einzelabrufe bis 250 TEUR Netto-Honorar und für spezifische Bauüberwachungsleistungen für Maßnahmen im Zusammenhang mit der TK-Planung für Einzelabrufe bis 100 TEUR Netto-Honorar in 8 Losen zur Deckung zukünftiger externer Bedarfe mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Los 1 - Planungsleistungen TK Region Nord
Regionalbereich Nord der DB Netz AG
Los 1 - Planungsleistungen TK Region Nord
Verlängerung um maximal 2 Jahre optional möglich (siehe II.2.11)
2-malige Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr bis längstens 31.01.2028
EU Mittel möglich, jedoch noch nicht bekannt
II.2.5) Zuschlagskriterien - Zuschlagskriterium 100 % Preis
Es werden Rahmenverträge nur mit denjenigen Büros abgeschlossen, deren Angebotspreis das 1,5 fache des Durchschnittswertes der Angebotspreise aller eingegangenen wertbaren Angebote nicht überschreitet.
Los 2 - Planungsleistungen TK Region Ost
Regionalbereich Ost der DB Netz AG
Los 2 - Planungsleistungen TK Region Ost
Verlängerung um maximal 2 Jahre optional möglich (siehe II.2.11)
2-malige Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr bis längstens 31.01.2028
EU Mittel möglich, jedoch noch nicht bekannt
II.2.5) Zuschlagskriterien - Zuschlagskriterium 100 % Preis
Es werden Rahmenverträge nur mit denjenigen Büros abgeschlossen, deren Angebotspreis das 1,5 fache des Durchschnittswertes der Angebotspreise aller eingegangenen wertbaren Angebote nicht überschreitet.
Los 3 - Planungsleistungen TK Region Südost
Regionalbereich Südost der DB Netz AG
Los 3 - Planungsleistungen TK Region Südost
Verlängerung um maximal 2 Jahre optional möglich (siehe II.2.11)
2-malige Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr bis längstens 31.01.2028
EU Mittel möglich, jedoch noch nicht bekannt
II.2.5) Zuschlagskriterien - Zuschlagskriterium 100 % Preis
Es werden Rahmenverträge nur mit denjenigen Büros abgeschlossen, deren Angebotspreis das 1,5 fache des Durchschnittswertes der Angebotspreise aller eingegangenen wertbaren Angebote nicht überschreitet.
Los 4 - Planungsleistungen TK Region Süd
Regionalbereich Süd der DB Netz AG
Los 4 - Planungsleistungen TK Region Süd
Verlängerung um maximal 2 Jahre optional möglich (siehe II.2.11)
2-malige Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr bis längstens 31.01.2028
EU Mittel möglich, jedoch noch nicht bekannt
II.2.5) Zuschlagskriterien - Zuschlagskriterium 100 % Preis
Es werden Rahmenverträge nur mit denjenigen Büros abgeschlossen, deren Angebotspreis das 1,5 fache des Durchschnittswertes der Angebotspreise aller eingegangenen wertbaren Angebote nicht überschreitet.
Los 5 - Planungsleistungen TK Region Südwest
Regionalbereich Südwest der DB Netz AG
Los 5 - Planungsleistungen TK Region Südwest
Verlängerung um maximal 2 Jahre optional möglich (siehe II.2.11)
2-malige Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr bis längstens 31.01.2028
EU Mittel möglich, jedoch noch nicht bekannt
II.2.5) Zuschlagskriterien - Zuschlagskriterium 100 % Preis
Es werden Rahmenverträge nur mit denjenigen Büros abgeschlossen, deren Angebotspreis das 1,5 fache des Durchschnittswertes der Angebotspreise aller eingegangenen wertbaren Angebote nicht überschreitet.
Los 6 - Planungsleistungen TK Region Mitte
Regionalbereich Mitte der DB Netz AG
Los 6 - Planungsleistungen TK Region Mitte
Verlängerung um maximal 2 Jahre optional möglich (siehe II.2.11)
2-malige Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr bis längstens 31.01.2028
EU Mittel möglich, jedoch noch nicht bekannt
II.2.5) Zuschlagskriterien - Zuschlagskriterium 100 % Preis
Es werden Rahmenverträge nur mit denjenigen Büros abgeschlossen, deren Angebotspreis das 1,5 fache des Durchschnittswertes der Angebotspreise aller eingegangenen wertbaren Angebote nicht überschreitet.
Los 7 - Planungsleistungen TK Region West
Los 7 - Planungsleistungen TK Region West
Verlängerung um maximal 2 Jahre optional möglich (siehe II.2.11)
2-malige Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr bis längstens 31.01.2028
EU Mittel möglich, jedoch noch nicht bekannt
II.2.5) Zuschlagskriterien - Zuschlagskriterium 100 % Preis
Es werden Rahmenverträge nur mit denjenigen Büros abgeschlossen, deren Angebotspreis das 1,5 fache des Durchschnittswertes der Angebotspreise aller eingegangenen wertbaren Angebote nicht überschreitet.
Los 8 - Spezifische Bauüberwachungsleistungen TK (bundesweit) für Maßnahmen im Zusam-menhang mit den Planungslosen 1-7
Los 8 - Spezifische Bauüberwachungsleistungen TK (bundesweit) für Maßnahmen im Zusam-menhang mit den Planungslosen 1-7
Verlängerung um maximal 2 Jahre optional möglich (siehe II.2.11)
2-malige Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr bis längstens 31.01.2028
EU Mittel möglich, jedoch noch nicht bekannt
II.2.5) Zuschlagskriterien - Zuschlagskriterium 100 % Preis
Es werden Rahmenverträge nur mit denjenigen Büros abgeschlossen, deren Angebotspreis das 1,5 fache des Durchschnittswertes der Angebotspreise aller eingegangenen wertbaren Angebote nicht überschreitet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3
Für den Nachweis hat der AG ein Formular zur Verfügung gestellt, dass auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG: https://bieterportal.noncd.db.de/portalherunterladen werden kann
-Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Form der geforderten Erklärungen
Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o.g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe VI.3 .
Für den Nachweis hat der AG ein Formular zur Verfügung gestellt, dass auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG: https://bieterportal.noncd.db.de/portalherunterladen werden kann.
- Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
nur für Lose 1 - 7
- Nachweis von Referenzen des Unternehmens für nachfolgende Fachgebiete (wobei mindestens 1 Fachgebiet erfüllt sein muss):
Glasfaserausbau, Bau vom LWL-Kabelanlagen
Bahnbetriebliche IP-Netze
Ablösung analoger Funktechniken durch Neubau von GSM-R oder FRMCS
Ablösung GSM-R durch Nachfolgetechnik FRMCS
Digitaler Behörden- und Objektfunk
Erneuerung der Übertragungstechniken und Neubau von Übertragungswegen und -systemen
Begleitung der überregionaler Korridorprojekte mit Neu- und Umbau von TK-Anlagen
Nachweis Planung von mind. 2 Referenzprojekten in den Leistungsphasen der HOAI von Eisenbahninfrastrukturmaßnahmen für Neu- oder Umbauarbeiten von Telekommunikationsanlagen (einschl. Planung, Organisation und Koordination).
Nachweis in Tabellenform: Projektbezeichnung, Kurzbeschreibung der Planungsleistung sowie Auftraggeber / Ansprechpartner / Telefon
nur für Los 8 Bauüberwachung TK
Für die Erbringung der werkvertraglich geschuldeten Leistung hält der AG einen Mindestpersonaleinsatz gemäß den nachfolgenden Angaben je Gewerk für erforderlich. Diese Bauüberwacher müssen in der genannten Anzahl im Besitz eines gültigen Befähigungsausweises nach DB Richtlinie 809.1000 für das genannte Gewerk sein.
Erklärung des Bewerbers, dass für das o.g. Verfahren im Auftragsfall folgendes qualifiziertes Personal in der genannten Mindestanzahl einsetzen wird:
- mindestens 2 Bauüberwacher Bahn Telekommunikation (BÜB)
Nachweis durch Benennung Name und Nummer des BÜB-Ausweises.
Erklärung des Unternehmens, dass auf Grund der einschlägigen Vorschriften die BÜB durch den Auftraggeber bevollmächtigt werden müssen bekannt ist und das das Unternehmen für den Fall, dass das oben genannte Personal im Auftragsfall keine Bevollmächtigung durch den AG erhalten kann, dieses gegen entsprechendes bevollmächtungsfähiges Personal austauscht.
alle Lose
Für die erforderlichen Nachweise hat der AG ein Formular zur Verfügung gestellt, dass auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG: https://bieterportal.noncd.db.de/portal heruntergeladen werden kann.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3
keine
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Los 1 - 7: Der Jahresumsatz des Bewerbers muss mindestens 3 Mio € betragen. Dies ist durch den Bewerber zu bestätigen.
Los 8:
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.-leistungen zu entnehmen:
--Bauüberwacher bahntechnische Ausrüstung (Leit- und Sicherungstechnik, Elektrotechnik, Telekommunikation)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Durch den Bewerber ist nachfolgende Erklärung erforderlich:
Einhaltung von Sanktionen und Embargos:
a) Wir versichern nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der für uns national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder UN-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Wir versichern auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Wir versichern außerdem, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt.
b) Wir versichern, den Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen.
c) Wir versichern,
- dass wir keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche Person sind bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist,
- dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält,
- dass wir bzw. unser Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt.
d) Wir versichern, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 Sekt-VO.
Hinweis: Vertreter von Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die oben genannten Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates ab, in dem das Unternehmen ansässig ist.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
- Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://
www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 ) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt,
einhalten wird.
- Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
- Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
- Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies
versucht hat
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus.
Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf die eingegangenen Angebote innerhalb des Zuschlagskriteriums den Zuschlag zu erteilen.
Schätz- und Höchstwerte:
Bei den unter der jeweiligen II.1.5+II.2.6 (Geschätzter Wert) aufgeführten Werten handelt es sich um reine Schätzwerte und nicht um verbindliche Angaben. Diese wurde auf der Grundlage von Erfahrungswerten und Prognosen erstellt. Es besteht in Hinblick auf diese Werte kein Anspruch auf Beauftragung bzw. Vergütung.
Der Höchstwerte betragen:
Los 1 - 28.800.000,00 €, Los 2 - 24.600.000,00 €, Los 3 - 25.100.000,00 €, Los 4 - 31.300.000,00 €, Los 5 - 32.600.000,00 €, Los 6 - 30.400.000,00, Los 7 - 29.500.000,00 € und Los 8 - 39.700.000,00 €
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.