Friesenstraße 16_Abbruch- und Rückbauarbeiten_Entkernung, Schadstoff, Entsorgung Referenznummer der Bekanntmachung: U18011-30195000-001-394-01
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Alexanderstraße 3
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3090166
Fax: +49 30901661668
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Friesenstraße 16_Abbruch- und Rückbauarbeiten_Entkernung, Schadstoff, Entsorgung
Schadstoffsanierung und Entkernung eines Bestandsgebäudes sowie Entsorgung von anfallenden gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen.
Friesenstraße 16 in 10965 Berlin
Durchführung von Schadstoffsanierungen inkl. der erforderlichen Baustelleneinrichtung sowie Feinreinigung von Sanierungsbereichen. Geplant sind u.a. die folgenden Schadstoffsanierungen: KMF-haltige Akustikdeckenplatten, KMF-haltige Rohleitungen und Auflagen, KMF-haltige Anlagenteile (Lüftungsanlage), KMF-haltige Dämmung in Trockenbauwänden, KMF-haltiger Trittschalldämmung, asbesthaltiger Wandputze/Wandanstriche, asbesthaltiger Brandschutztüren, asbesthaltige Rohrummantelungen, asbesthaltige Fußbodenbeläge und Sperrschichten, teerhaltiger Gussasphalt, bleihaltiger Wandanstriche und weitere. Entkernung eines Bestandsgebäudes inkl. der Herstellung von nicht statischen Wand- und Deckendurchbrüchen, Rückbau und Stilllegung von Haustechnik (Heizung, Elektro, Wasser, Telekommunikation), Entfernen von Bodenbelägen (z.B. Linoleum, Parkett, Fliesen) und Einbauten (z.B. Einbaumöbel, Schaltertresen, Sanitäreinrichtung), Beförderung und Entsorgung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen aus Abbruch- bzw. Sanierungsarbeiten. Die durchgeführten Arbeiten sind in einer Bestandsdokumentation sowie gemäß den Vorgaben der GewAbfV festzuhalten.
Der Unternehmer verpflichtet sich, spätestens innerhalb einer Woche nach Auftragserteilung, sämtliche für das Bauvorhaben mit ausreichenden Ersatz vorgesehene Mitarbeiter unentgeltlich einer Zuverlässigkeitsprüfung durch das Landeskriminalamt (LKA) zu unterziehen sowie die einzusetzenden KFZ anzumelden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragungen im Berufs- oder Handelsregister, in der Handwerksrolle oder bei der IHK Industrie- und Handelskammer, soweit der Bieter/Bewerber eintragungspflichtig ist und Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bei fehlender Präqualifizierung. Der Nachweis erfolgt durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V., einen Eintrag in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten Eintragung im ULV oder in anderen vergleichbaren zertifizierten Stellen, Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder durch die ausgefüllte Selbstauskunft (Eigenerklärung) gem. den Vergabeunterlagen. Auf Verlangen sind die Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung, Erklärung über den Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit es Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind.
Der Nachweis erfolgt durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V., einen Eintrag in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten Eintragung im ULV oder in anderen vergleichbaren zertifizierten Stellen, Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder durch die ausgefüllte Selbstauskunft (Eigenerklärung) gem. den Vergabeunterlagen. Auf Verlangen sind die Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Erklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal.
Der Nachweis erfolgt durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V., einen Eintrag in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten Eintragung im ULV oder in anderen vergleichbaren zertifizierten Stellen, Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder durch die ausgefüllte Selbstauskunft (Eigenerklärung) gem. den Vergabeunterlagen. Auf Verlangen sind die Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
- Sachkundenachweis TRGS 519 und 521; DGUV 101-004
- Die Eigenschaft als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb ist ein Eignungskriterium. Mit dem Angebot ist ein gültiger Zertifizierungsnachweis als Entsorgungsfachbetrieb für laut Formblatt 1 vorgesehenen Transporteur und Verwerter/ Beseitiger der Abfälle mit gefährlichen Stoffen für die im Formblatt 1 angekreuzten Abfallschlüssel vorzulegen. Die Vorlagepflicht entfällt, wenn die Vergabestelle entweder den Zertifizierungsnachweis direkt über eine gebührenfreie nationale Datenbank in einem Mitgliedstaat erhalten kann oder bereits im Besitz dieses Nachweises ist. Eine Ausnahme von der Vorlagepflicht ist nur dann möglich, wenn zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe mitgeteilt wird, über welche Datenbank entsprechende Zertifizierungsnachweise abrufbar sind oder im Rahmen welcher Vergabeverfahren (einschließlich der Angabe der Vergabenummer) Zertifizierungsnachweise bereits vorgelegt worden sind.
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Es dürfen keine Personen bei der Submission anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Pkt I): Wir weisen darauf hin, dass die BIM - Berliner Immobilienmanagement GmbH auch geschäftsbesorgend für andere Auftraggeber des Landes Berlin tätig wird.
Zu Pkt I.3): Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter http://www.vergabeplattform.berlin.de bereitgestellt. Es werden für diese Vergabe keine Vergabeunterlagen mehr in Papier versendet. Um sich bewerben zu können, ist eine einmalige Registrierung auf der Vergabeplattform des Landes Berlin unter http://www.vergabeplattform.berlin.de notwendig. Nach der erfolgreichen Registrierung kann die sofortige Bewerbung mit dem selbst vergebenen Benutzer-Login erfolgen. Die Registrierung sowie die Vergabe-/Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: URL siehe I.3). Die Abgabe der Angebote kann ebenfalls ausschließlich über der Vergabeplattform des Landes Berlin erfolgen. Es werden nur Angebote zur Wertung zugelassen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist auf der Vergabeplattform des Landes Berlin hochgeladen wurden. Bei der elektronischen Abgabe in Textform ist die zu erklärende Person zu benennen. Angebote, die in Papierform vorliegen, gelten als nicht formgerecht abgegeben und werden ausgeschlossen.
Zu Pkt IV): Fragen zum Verfahren sind spätestens bis zum 19.09.2023 um 12:00 Uhr unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform des Landes Berlin einzustellen. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Übersicht zu den Bieterfragen und den entsprechenden Antworten lediglich unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform des Landes Berlin einzusehen ist.
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 3090138316
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 1 GWB).
Ort: Berlin
Land: Deutschland