Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Unter-haltsreinigungsleistungen) für eine Dienstliegenschaft Stresemannstraße 90 / Anhalter Straße 20, 10963 Berlin, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Berlin (Vergabenummer VOEK 182-23) Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 182-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Fasanenstr. 87
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Unter-haltsreinigungsleistungen) für eine Dienstliegenschaft Stresemannstraße 90 / Anhalter Straße 20, 10963 Berlin, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Berlin (Vergabenummer VOEK 182-23)
Unterhalts- und Grundreinigung
Deutschlandhaus
Stresemannstraße 90 / Anhalter Straße 20
10963 Berlin
Die Reinigung umfasst Grundflache von 9.620,97 m² und eine jährliche Reinigungsfläche von 1.598.756,47 m² Fußbodenfläche.
Deutschlandhaus
Stresemannstraße 90 / Anhalter Straße 20
10963 Berlin
Die Reinigung umfasst Grundflache von 9.620,97 m² und eine jährliche Reinigungsfläche von 1.598.756,47 m² Fußbodenfläche.
Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin einer Fortsetzung nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Der Vertrag endet spätestens am 31.03.2031, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Bedarfsleistungen
Ortsbesichtigungen können nur im Zeitraum vom 25.09 bis 30.09.2023 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 27.09.2023 vereinbart werden.
Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt:
Sicherheitsüberprüfung des Personals
Das eingesetzte Personal des Auftragnehmers einschließlich der genehmigten Unterauftragnehmer muss grundsätzlich über eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) verfügen. Erforderlich ist sowohl grundsätzlich eine einfache Sicherheitsüberprüfung gem. § 8 Abs. 1 SÜG (sog. Ü1) als auch für spezielle sicherheitsempfindliche Stellen, die zu einem späteren Zeitpunkt definiert werden, eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SÜG (Ü2 Sabschutz). Zusätzlich gibt es Bereiche, die sicherheitsempfindliche Stellen im Sinne des § 1 Abs. 4 und 5 SÜG i.V.m. § 5a Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung (SÜFV) darstellen und für die eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung gem. § 9 Abs. 1 Nr. SÜG (Ü2 Sabotageschutz) erforderlich ist.
Weitere Hinweise finden Sie in der Anlage A 04 "Ausführungsbedingungen" der Ausschreibungsunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet. Die Zuschlagserteilung erfolgt auf elektronischem Weg.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Seit dem 09.04.2022 sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 verboten als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10 % des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter die Anlage B-03.1 „Ergänzende Bieterauskunft mit Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des Bieters zu Russland“ auszufüllen und vorzulegen.
Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden.
Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 13.10.2023 12:00 Uhr zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können.
Die Auftraggeberin wird den Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Solche Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.
Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234, E-Mail:
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB
zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht , die aus der Bekanntmachung
oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der
Angebotsfrist gem. Ziffer IV2.2 ) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach
Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
eingereicht werden (vlg. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift: Ellerstraße 56
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-377870
Fax: +49 228-37787200
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de