Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrags Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 im Open-House-Verfahren der Niederlassung Nord, veröffentlicht 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: OH-NL-N 2023-01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Heidenkampsweg 96-98
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrags Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 im Open-House-Verfahren der Niederlassung Nord, veröffentlicht 2023
Gegenstand des Rahmenvertrages sind Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung.
Die Bauwerksprüfungen werden in die folgenden Leistungsbereiche aufgeteilt:
- Leistungsbereich 01: Hauptprüfung, 1. und 2.Hauptprüfung nach DIN 1076.
- Leistungsbereich 02: Einfache Prüfung nach DIN 1076
- Leistungsbereich 03: Sonderprüfung nach DIN 1076
Die Leistungsbereiche werden aufgrund der Vorgabe von Begrifflichkeiten in diesem Bekanntmachungsformular nachfolgend auch als "Lose" bezeichnet.
Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in den Leistungsbeschreibungen (Anlage 1-3 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren". (hierzu näheres unter Abschnitt VI.3 sowie im Anschreiben, dass über die unter Abschnitt I.3 angegebene elektronische Adresse abrufbar ist).
Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in den Leistungsbeschreibungen (Anlage 1 und 2 zum Rahmenvertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden.
Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde.
Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 31.12.2024 und kann zwei Mal um je 1 Jahr verlängert werden. Zulassungsanträge und somit auch der Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen.
Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Interessenten in Kraft und endet vorbehaltlich Verlängerungsoption am 31.12.2024. Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open-House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 31.21.2025 bzw. 31.12.2026 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag.
Hauptprüfung, 1. und 2.Hauptprüfung nach DIN 1076
Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen
Gegenstand des Loses / Leistungsbereichs 1 sind Hauptprüfungen nach DIN 1076.
Die Einzelheiten ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen.
Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open-House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 31.12.2025 bzw. 31.12.2026 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag.
Einfache Prüfung nach DIN 1076
Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen
Gegenstand des Loses / Leistungsbereichs 2 sind Einfache Prüfungen nach DIN 1076
Die Einzelheiten ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen.
Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open-House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 31.12.2025 bzw. 31.12.2026 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag.
Sonderprüfung nach DIN 1076
Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen
Gegenstand des Loses / Leistungsbereichs 3 sind Sonderprüfungen nach DIN 1076
Die Einzelheiten ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen.
Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open-House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 31.12.2025 bzw. 31.12.2026 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: (1) Kein zwingender oder fakultativer Ausschluss unter entsprechender Anwendung der §§ 123, 124 GWB sowie entsprechender Berücksichtigung von §§ 125, 126 GWB. Zur Prüfung wird eine Eigenerklärung gemäß Vordruck im Zulassungsformular gefordert.
(2) Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung der Leistung. Hierzu wird eine Eigenerklärung gemäß Vordruck im Zulassungsformular gefordert.
(3) Nichtvorliegen einer Geldbuße nach § 21 MiLoG von wenigstens EUR 2.500,00 (vgl. § 19 Abs. 3 MiLoG). Hierzu wird eine Eigenerklärung gemäß Vordruck im Zulassungsformular gefordert sowie Angaben, die eine Überprüfung im Wettbewerbsregister ermöglichen.
(4) Eintragung im einschlägigen Handels- oder Berufsregister. Hierzu ist eine aktuelle Kopie des Eintragungsnachweises beizufügen oder ein Nachweis, dass keine Eintragungspflicht in einem Register besteht. Der Eintragungsnachweis ist aktuell, wenn er den Stand der letzten Änderung an der Eintragung wiedergibt.
(5) Nichtvorliegen von Gründen, die gemäß Artikel 5k Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren vom 31. Juli 2014, geändert durch Verordnung (EU) 2022/576 vom 8. April 2022 einem Vertragsabschluss oder einer Vertragserfüllung entgegenstehen. Hierzu wird eine Eigenerklärung gemäß Vordruck im Zulassungsformular gefordert.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: (1) Bestehen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung und Erklärung, dass diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Hierzu wird eine Eigenerklärung mit Angabe der Deckungssummen gemäß Vordruck im Zulassungsformular gefordert, aufgrund der sich die Erfüllung der nachfolgend genannten Mindeststandards prüfen lässt.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen müssen mindestens abdeckt werden:
• Für Personen- und Sachschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR pauschal je Schadensfall zweifach maximiert pro Jahr
• Für Vermögensschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall zweifach maximiert pro Jahr
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: (1) Vorlage von nachfolgend aufgeführten Anerkennungen je Leistungsbereich, für die eine Zulassung beantragt wird.
Leistungsbereich 01:
Eigenerklärung und Nachweis über die Zertifizierung gem. VFIB für mindestens 3 Personen, die im Auftragsfall die Bauwerksprüfungen durchführen werden.
Der Nachweis erfolgt per VFIB-Zertifikat - Lehrgang Bauwerksprüfung des Vereins zur Fortbildung der Qualitätssicherung und Zertifizierung der Aus- und Fortbildung von Ingenieuren/-innen der Bauwerksprüfung.
Eigenerklärung und Nachweis über mindestens 1 Verantwortlichen für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen während der Bauwerksprüfung.
Der Nachweis erfolgt per Qualifikationsnachweis über einen Lehrgang für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen nach MVAS 99 / RSA 21.
Eigenerklärung und Nachweis über mindestens 1 Verantwortlichen für Erste-Hilfe-Maßnahmen während der Bauwerksprüfung.
Der Nachweis erfolgt per Teilnahmebescheinigung einer Erste-Hilfe-Ausbildung/Fortbildung zum betrieblichen Ersthelfenden einer für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe durch die VBG ermächtigten Stelle.
Eigenerklärung und Nachweis über mindestens 1 Internationalen Schweißfachingenieur oder vergleichbar qualifizierte Person.
Der Nachweis erfolgt per Zertifikat Internationaler Schweißfachingenieur (SFI) DVS-IIW/EWF1170 oder einem vergleichbaren Nachweis
Leistungsbereich 02:
Eigenerklärung und Nachweis über die Zertifizierung gem. VFIB für mindestens 3 Personen, die im Auftragsfall die Bauwerksprüfungen durchführen werden.
Der Nachweis erfolgt per VFIB-Zertifikat - Lehrgang Bauwerksprüfung des Vereins zur Fortbildung der Qualitätssicherung und Zertifizierung der Aus- und Fortbildung von Ingenieuren/-innen der Bauwerksprüfung.
Eigenerklärung und Nachweis über mindestens 1 Verantwortlichen für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen während der Bauwerksprüfung.
Der Nachweis erfolgt per Qualifikationsnachweis über einen Lehrgang für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen nach MVAS 99 / RSA 21.
Eigenerklärung und Nachweis über mindestens 1 Verantwortlichen für Erste-Hilfe-Maßnahmen während der Bauwerksprüfung.
Der Nachweis erfolgt per Teilnahmebescheinigung einer Erste-Hilfe-Ausbildung/Fortbildung zum betrieblichen Ersthelfenden einer für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe durch die VBG ermächtigten Stelle.
Leistungsbereich 03:
Eigenerklärung und Nachweis über die Zertifizierung gem. VFIB für mindestens 3 Personen, die im Auftragsfall die Bauwerksprüfungen durchführen werden.
Der Nachweis erfolgt per VFIB-Zertifikat - Lehrgang Bauwerksprüfung des Vereins zur Fortbildung der Qualitätssicherung und Zertifizierung der Aus- und Fortbildung von Ingenieuren/-innen der Bauwerksprüfung.
Eigenerklärung und Nachweis über mindestens 1 Verantwortlichen für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen während der Bauwerksprüfung.
Der Nachweis erfolgt per Qualifikationsnachweis über einen Lehrgang für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen nach MVAS 99 / RSA 21.
Eigenerklärung und Nachweis über mindestens 1 Verantwortlichen für Erste-Hilfe-Maßnahmen während der Bauwerksprüfung.
Der Nachweis erfolgt per Teilnahmebescheinigung einer Erste-Hilfe-Ausbildung/Fortbildung zum betrieblichen Ersthelfenden einer für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe durch die VBG ermächtigten Stelle.
Eigenerklärung und Nachweis über mindestens 1 Internationalen Schweißfachingenieur oder vergleichbar qualifizierte Person.
Der Nachweis erfolgt per Zertifikat Internationaler Schweißfachingenieur (SFI) DVS-IIW/EWF1170 oder einem vergleichbaren Nachweis.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Mindestanforderungen in Bezug auf ausgeführte Referenzaufträge je Leistungsbereich:
Leistungsbereiche 1-3:
Unabhängig, für welche und wie viele Leistungsbereiche die Zulassung beantragt wird, sind Eigenerklärungen über die Ausführung von insgesamt mindestens 3 Referenzaufträgen von mindestens 2 verschiedenen Auftraggebern erforderlich. Die Referenzen müssen die ordnungsgemäße Ausführung von Hauptprüfungen gemäß DIN 1076 von Brückenbauwerken mit Überbauten mindestens einmal in Spannbeton, einmal in Stahlbeton und einmal in Stahl zum Gegenstand haben. Für die Eigenerklärung sind die Formularvordrucke zu verwenden.
Für die Eigenerklärungen ist zwingend das über die elektronische Adresse unter Abschnitt I.3 zur Verfügung gestellte Zulassungsformular zu verwenden.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen und Hinweise zu den Zulassungsunterlagen sind auf elektronischem Wege ausschließlich per Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform unter dem Verfahren "Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrages für Bauwerksprüfungen nach DIN 1076" der Niederlassung Nord an die Vergabestelle zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren.
Die Zulassungsunterlagen einschließlich des erforderlichen Zulassungsformulars werden über die unter Ziffer I.3 bezeichnete elektronische Adresse zur Verfügung gestellt.
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich NICHT um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren" und die o. g. Verfahrensfristen, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Damit die Bekanntmachung über die Vertragslaufzeit online bleibt, war der letzte Tag einer möglichen Zulassung als Angebotsfrist einzutragen. Da der Beitritt während der gesamten Laufzeit möglich ist, werden die eingereichten Unterlagen nach Eingang überprüft. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
Eine Auswahlentscheidung wird nicht getroffen. Jedes Unternehmen, das die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, kann dem Rahmenvertrag in Bezug auf den/die Leistungsbereich(e) beitreten, für die es die Erfüllung der Zulassungsanforderungen nachgewiesen hat. Die Nennung von Zuschlagskriterien innerhalb dieses Formulars erfolgt auch in Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars.
Voraussetzungen für den Abschluss, bzw. den späteren Beitritt zu dem Rahmenvertrag ist der Nachweis der Zulassungsvoraussetzungen durch Einreichung eines Zulassungsantrags, für den zwingend das zur Verfügung gestellte Zulassungsformular, einschließlich sämtlicher dort benannten Anlagen entsprechend den weiteren Vorgaben im Anschreiben (Bestandteil der Zulassungsunterlagen) zu verwenden ist.
Die Modalitäten zum Einzelabruf ergeben sich aus dem Rahmenvertrag.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Postanschrift: Heidestraße 15
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30640960
Fax: +49 30403680811
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de
Postanschrift: Heidestraße 15
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30640960
Fax: +49 30403680811
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de