Neubau Bf. Bitterfeld; Pfosten-Riegel-Fassade; Automatiktüren Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI67300
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Europaplatz 1
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Tränkner, Annerose
E-Mail:
Telefon: +49 34123424818
Fax: +49 3412342399
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Bf. Bitterfeld; Pfosten-Riegel-Fassade; Automatiktüren
Neubau Bf. Bitterfeld; Pfosten-Riegel-Fassade; Automatiktüren
Bitterfeld
Die DB Station&Service AG plant den Neubau des Bahnhofes am Standort Bitterfeld. Das neue Gebäude ist ein
eingeschossig, nicht unterkellert, mit ca. 1.150 m² BGF. Es ist Teil des Gesamtensembles, städtischer Vorplatz, ZOB
und Empfangsgebäude, das zusammen mit der Stadt Bitterfeld-Wolfen geplant und gebaut wird. Die moderne
Formsprache der Fassade unterstreicht den Anspruch der Deutschen Bahn an die Bereitstellung einer zeitgemäßen,
klimafreundlichen Infrastruktur für die Reisenden.
Hauptleistungen:
1 psch Werk- und Montageplanung inkl. Statik
- Ca. 365 m2 Pfosten-Riegel-Fassade inkl. Aluminium-Rahmentüren und Kippflügel (jeweils 5 Stück)
- 2 St. Automatikschiebetüranlagen inkl. ELT-Installation (bauseitiger Übergabepunkt an das Gewerk Elektro)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Bf. Bitterfeld; Pfosten-Riegel-Fassade; Automatiktüren
Postanschrift: Dechantengrund 11
Ort: Naumburg
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06618
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.