Versicherungsvertrag auf Umsatzbasis UV70 (Umsatzvertrag) zur Kombinierten Bauleistungs-, Montage-, und Haftpflichtversicherung für Bauvorhaben des Konzerns Deutsche Bahn AG Referenznummer der Bekanntmachung: TVK/PA/3000
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Potsdamer Platz 2
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): DVA Deutsche Verkehrs-Assekuranz-Vermittlungs-GmbH, Marienbader Platz 1 , 61348 Bad Homburg
E-Mail:
Telefon: +49 6172/4868-651
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.com
Abschnitt II: Gegenstand
Versicherungsvertrag auf Umsatzbasis UV70 (Umsatzvertrag) zur Kombinierten Bauleistungs-, Montage-, und Haftpflichtversicherung für Bauvorhaben des Konzerns Deutsche Bahn AG
Kombinierte Bauleistungs-, Montage-, Haftpflicht- und Planungshaftpflichtversicherung für Bauvorhaben des Konzerns Deutschen Bahn AG. Der Auftrag umfasst in Los 1 die Vertragsführung, in Los 2 die Vertragsbeteiligung und in Los 3 einen Exzedenten. Weitere Informationen zur Losaufteilung können den spezifischen Abschnitten dieser EU-Bekanntmachung entnommen werden.
Es handelt sich um eine Kombinierte Bauleistungs-, Montage-, Haftpflicht- und Planungshaftpflichtversicherung für Investitions- und sonstige Aufwandsprojekte sowie Instandhaltungsmaßnahmen bis 70 Mio. EUR Einzelprojektsumme sowie größer 70 Mio. EUR bis zur Ablöse durch eine Einzelversicherung (Vorlaufdeckung) für den Bauherrn Deutsche Bahn AG und deren Konzerngesellschaften sowie für alle mit der Planung, Überwachung und Ausführung usw. von Bauprojekten beauftragten Unternehmen. Der Versicherungsvertrag erstreckt sich auf die 3 Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) DB Netz AG, DB Station&Service AG, DB Energie GmbH sowie auf sonstige DB-Konzernunternehmen, die eigenständig Baumaßnahmen durchführen. Vor diesem Hintergrund werden aus Abrechnungsgründen für die vorgenannten Konzernbereiche 4 inhaltsgleiche Einzelausfertigungen des Versicherungsvertrags erstellt. Für den Fall einer konzerninternen Unternehmensumstruktukturierung im Infrastrukturbereich der Deutschen Bahn ("InfraGO") bleibt eine entsprechende Anpassung der vorgenannten Einzelausfertigungen vorbehalten.
Die vorläufig geschätzte Investitionssumme der versicherten Projekte wird per annum mit ca. 8 Mrd. EUR veranschlagt. Diese Angabe soll dem Bieter als Kalkulationshilfe dienen, sie begründet keinen Anspruch auf Verbindlichkeit. Eine bestimmte Leistungsmenge wird vom Auftraggeber nicht garantiert.
Der Versicherungsvertrag soll ab 01.01.2024 beginnen. Das Vertragsende ist zunächst der 31.12.2025. Der Vertrag verlängert sich ab dem 01.01.2026 um ein Jahr und anschließend weiter von Jahr zu Jahr, wenn er nicht vom Versicherungsnehmer oder den Versicherern mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende gekündigt wird. Die Parteien haben die Möglichkeit, stattdessen einvernehmlich eine Verlängerung, um jeweils 2 Jahre schriftlich festzulegen. Das Erfordernis einer Neuausschreibung wird regelmäßig überprüft. Bei Kündigung/Beendigung des Versicherungsvertrages besteht weiterhin Versicherungsschutz für begonnene Projekte und im Rahmen der projektbezogenen Nachhaftung, es sei denn, dass für diesen Vertrag ein Folgevertrag zustande kommt, der diese Risiken übernimmt.
In der Haftpflichtversicherung beträgt die Deckungssumme je Schadenfall [Betrag gelöscht] EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, einschließlich der Leistungen aus der Umwelthaftpflichtversicherung. In der Planungshaftpflichtversicherung steht eine separate Deckungssumme je Schadenfall von [Betrag gelöscht] EUR pauschal für Sach- und Vermögensschäden, einschließlich der Leistungen aus der erweiterten Planungsdeckung mit einem Sublimit von [Betrag gelöscht] EUR, zur Verfügung. Die vorgenannten Summen sind per annum zehnfach maximiert. Hinzu kommt ein Exzedent (Los 3) für die allgemeine Haftpflichtversicherung 15 Mio. EUR xs 10 Mio. EUR, 2-fach maximiert, 100 % Alleinzeichnung u. following form zu den Bedingungen des Grundvertrags.
Die Nachhaftung im Teil Bauleistungs- und Montageversicherung beträgt 42 Monate. Die Nachhaftung beträgt in der Haftpflichtversicherung 10 Jahre, in der Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversicherung 5 Jahre. Der generelle Selbstbehalt beträgt [Betrag gelöscht] EUR. Der Selbstbehalt zur erweiterten Planungsdeckung beträgt [Betrag gelöscht] EUR. Für Personenschäden entfällt der Selbstbehalt.
Für den Fall, dass für ein Los keine oder nur unwirtschaftliche Angebote abgegeben werden, ist der Auftraggeber zur Sicherstellung der Gesamtversorgung berechtigt, die Vergabe insgesamt einzustellen und gegebenenfalls ein neues Vergabeverfahren, gegebenenfalls unter Zusammenfassung von Losen durchzuführen.
Los 1 Vertragsführung des in Ziffer II.1.1 genannten Versicherungsvertrags
Los 1 - Vertragsführung mit einer Führungsquote i.H.v. 30 %
Vertragsführung des in Ziff.II.1.1 genannten Vertrags zur Kombinierten Bauleistungs-, Montage-, Haftpflicht- und Planungshaftpflichtversicherung.
Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst zwei Jahre, vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2025. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern er nicht spätestens 6 Monate vor Vertragsablauf schriftlich gekündigt wird. Für den Fall der Kündigung von Kapazitätsanteilen besteht zur Aufrechterhaltung des bestehenden Versicherungsprogramms die Möglichkeit für die Übernahme jedweder gekündigter Elemente des Versicherungsvertrags durch andere an diesem Vertrag beteiligte Unternehmen.
Noch unbestimmt
Los 2 Vertragsbeteiligung an dem in Ziffer II.1.1 genannten Versicherungsvertrag
Los 2 - Vertragsbeteiligung (70%) an der in Ziffer II.1.4 dieser Bekanntmachung beschriebenen Kombinierten Bauleistungs-, Montage-, Haftpflicht- und Planungshaftpflichtversicherung.
Für eine Vergabe in diesem Los stehen insgesamt maximal 70 % der Gesamtkapazität zur Verfügung.
Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst zwei Jahre, vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2025. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern er nicht spätestens 6 Monate vor Vertragsablauf schriftlich gekündigt wird. Für den Fall der Kündigung von Kapazitätsanteilen besteht zur Aufrechterhaltung des bestehenden Versicherungsprogramms die Möglichkeit für die Übernahme jedweder gekündigter Elemente des Versicherungsvertrags durch andere an diesem Vertrag beteiligte Unternehmen.
Noch unbestimmt
Los 3
Los 3 – Exzedenten-Haftpflichtversicherung 15 Mio. EUR xs 10 Mio. EUR zu dem in Ziff.II.1.1 genannten Versicherungsvertrag.
Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst zwei Jahre, vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2025. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern er nicht spätestens 6 Monate vor Vertragsablauf schriftlich gekündigt wird.
Noch unbestimmt
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für alle Lose:
1) Vorlage der vollständig ausgefüllten und rechtsverbindlichen Bewerbereigenerklärung zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit;
2) Die Unternehmen müssen in der Lage sein, für Los 1 eine Führungsquote von 30 % bzw. für Los 2 eine Beteiligungsquote von 5 % des Vertrags und für Los 3 den Exzedenten 15 Mio. EUR xs 10 Mio. EUR zu 100 % (Alleinzeichnung), zweifach maximiert und following form zum Vertrag zeichnen zu können (Nachweis per Bietereigenerklärung);
3) Die Unternehmen müssen als Risikoträger zum Betrieb der ausgeschriebenen Versicherungssparte(n) (Bauwesenversicherung/Haftpflichtversicherung) in einem Staat der EU zugelassen sein und die gesetzlichen Voraussetzungen zur Ausübung des Geschäftsbetriebs als Versicherungsunternehmen nach den gesetzlichen Bestimmungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG), insbesondere die Erlaubnistatbestände der §§ 8 ff., 57 ff., 61 ff. und 67 ff. erfüllen, Nachweis per Bewerbereigenerklärung.
Vertreter von Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die oben genannte(n) Erklärung(en) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates ab, in dem das Unternehmen ansässig ist.
Der Auftraggeber behält sich Rückfragen sowie die Anforderung zusätzlicher Nachweise in diesem Zusammenhang ausdrücklich vor;
4) Die Unternehmen müssen über ein aktuell gültiges Rating von mindestens A- nach Standard & Poor's oder eine vergleichbare Bewertung einer anderen unabhängigen Ratingagentur verfügen. Unternehmen, die kein Rating besitzen, müssen nachweisen, dass sie eine mit dem geforderten Rating vergleichbare finanzielle Leistungsfähigkeit besitzen (Bewerbereigenklärung). Der Auftraggeber behält sich die Anforderung eines aktuellen Nachweises des Ratings bzw. des vergleichbaren Nachweises der finanziellen Leistungsfähigkeit sowie eine Gegenprüfung der Nachweise vor.
- Eine Vertretung der Unternehmen (Versicherungsgesellschaften) ist nur zugelassen, wenn der Vertreter/Bevollmächtigte über eine vom Versicherer rechtsverbindlich erteilte, uneingeschränkte Vollmacht für die Teilnahme am Vergabeverfahren verfügt.
Der Vertreter/Bevollmächtigte handelt ausschließlich für die Versicherungsgesellschaft, für die die Vollmacht vorgelegt wird. Mehrfachbeteiligungen sind ausgeschlossen. Die Vollmacht ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
- Für die Erklärungen ist der Vordruck „Bewerbereigenklärung“ zu nutzen. Er steht als Bestandteil der Vergabeunterlagen zur Verfügung. Die Bewerbereigenerklärung ist vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen. Sollte diese nicht vorliegen, kann dies zum Ausschluss vom Verfahren führen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen gem. § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Weitere erforderliche Unterlagen/Nachweise siehe VI.3).
Los 1 (Führung):
1) Die Unternehmen müssen in der Lage sein, den Geschäftsverkehr in deutscher Sprache abwickeln zu können (Nachweis per Bewerbereigenerklärung);
2) Die Unternehmen müssen über eine ausreichende personelle Ausstattung jeweils für die Vertrags- und Schadenbearbeitung im Bauleistungsteil und Haftpflichtteil verfügen (Nachweis per Bewerbereigenerklärung und per Erklärung zur personellen Ausstattung):
- für die Vertragsbearbeitung:
.. im Bauleistungsteil über einen verantwortlichen Mitarbeiter mit Entscheidungsbefugnis, einer Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren und ausreichender Qualifikation (Versicherungskaufleute, Juristen, Ingenieure o. jeweils gleichwertige Ausbildung) sowie einen Vertreter für diesen Mitarbeiter.
.. im Haftpflichtteil über einen weiteren verantwortlichen Mitarbeiter mit Entscheidungsbefugnis, einer Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren und ausreichender Qualifikation (Versicherungskaufleute, Juristen, Ingenieure o. jeweils gleichwertige Ausbildung) sowie einen Vertreter für diesen Mitarbeiter.
- für die Schadenbearbeitung:
.. im Bauleistungsteil über mindestens einen weiteren verantwortlichen Mitarbeiter mit Entscheidungsbefugnis, einer Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren und ausreichender Qualifikation (Versicherungskaufleute, Juristen, Ingenieure o. jeweils gleichwertige Ausbildung) sowie einen Vertreter für diesen Mitarbeiter.
.. im Haftpflicht- und Planungshaftpflichtteil über mindestens 2 weitere verantwortliche Mitarbeiter jeweils mit Entscheidungsbefugnis, einer Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren und ausreichender Qualifikation (Versicherungskaufleute, Juristen, Ingenieure o. jeweils gleichwertige Ausbildung) sowie jeweils einen Vertreter für diese 2 Mitarbeiter.
Mehrfachnennungen sind nicht zulässig.
3) Die Unternehmen müssen über Erfahrungen mit der Versicherung von Bauprojekten aus dem Infrastrukturbereich bzw. Hoch-/Tiefbau (öffentlich und/oder privat) verfügen, an denen das Unternehmen (risikotragende Stelle) als Führungs- oder Alleinversicherer beteiligt war/ist und die jeweils ein Bausummenvolumen inklusive der Kosten für Neben- und Planungsleistungen von mindestens 50 Mio. EUR netto zum Gegenstand hatten/haben. Nachweis durch mindestens 2 Referenzen über die Zeichnung von vergleichbaren Versicherungsverträgen (kombinierte Bauleistungs-/ Betriebs- u. Berufshaftpflichtversicherung auch für Planungsleistungen) für Infrastrukturprojekte bzw. Hoch-/Tiefbau aus den vergangenen 6 Kalenderjahren vor Bekanntmachung (ohne ext. Maintenance/Nachhaftung) oder derzeit noch bestehen („Erklärung Referenzen“).
4) Die Unternehmen müssen über Erfahrung mit der Bearbeitung von Planungshaftpflichtschäden > 100 TEUR als Führungs- oder Alleinversicherer verfügen und dies durch mind. 2 Referenzen zu Schadenmeldungen aus den vergangenen 6 Kalenderjahren vor Bekanntmachung nachweisen („Erklärung Referenzen“).
5) Das Unternehmen muss in der Lage sein, ein Schadenreporting in Form einer xls-Datei zu erstellen, die zum Ende eines jeden Quartals u. nach Anforderung innerhalb von 48 Stunden per E-Mail an die DVA Deutsche Verkehrs-Assekuranz-Vermittlungs-GmbH zu übermitteln (Nachweis per Bewerbereigenerklärung).
- Für die Erklärungen sind die Vordrucke „Bewerbereigenklärung“, „Erklärung Referenzen“ und „Erklärung personelle Ausstattung“ zu nutzen. Sie stehen als Bestandteil der Vergabeunterlagen zur Verfügung. Die geforderten Erklärungen sind vollständig ausgefüllt mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen. Sollten diese nicht vorliegen, kann dies zum Ausschluss bei diesem Vergabeverfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen gem. § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Weitere erforderliche Unterlagen/Nachweise siehe VI.3).
Für Los 2 (Beteiligung):
1) Die Unternehmen müssen in der Lage sein, den Geschäftsverkehr in deutscher Sprache abwickeln zu können.
2) Die Unternehmen müssen die Schadenabwicklung ausschließlich durch den führenden Versicherer akzeptieren und die von ihm abgegebenen Erklärungen im Rahmen der Schadenabwicklung anerkennen.
Für Los 3 (Exzedent):
1) Die Unternehmen müssen in der Lage sein, den Geschäftsverkehr in deutscher Sprache abwickeln zu können.
Die geforderten Erklärungen für Los 1 und/oder Los 2 und/oder Los 3 sind vollständig ausgefüllt mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen. Sollten diese nicht vorliegen, kann dies zum Ausschluss von diesem Vergabeverfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen gem. § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Weitere erforderliche Unterlagen/Nachweise siehe VI.3).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
2. Mit dem Teilnahmeantrag verpflichten sich die Unternehmen zur vertraulichen Behandlung der im Rahmen dieses Ausschreibungsverfahrens zur Verfügung gestellten Unterlagen/Informationen. Mit dem Teilnahmeantrag muss eine Vertraulichkeitserklärung abgeben werden. Ein Muster für die Vertraulichkeitserklärung ist Teil der Vergabeunterlagen. Sie ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
3. Der Auftraggeber stellt die vertraulichen Vergabeunterlagen nicht bereits sofort mit Beginn des Vergabeverfahrens zur Verfügung. Die Unterlagen werden vielmehr erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs lediglich den ausgewählten geeigneten und zuverlässigen Unternehmen zum Download zur Verfügung gestellt, die dem Auftraggeber zuvor die vertrauliche Behandlung der Unterlagen mittels der Vertraulichkeitserklärung zugesichert haben.
4. Im Rahmen der Bewerbereigenerklärung verpflichten sich die Bewerber, dass sie den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner einhalten werden. Er steht als Bestandteil der Vergabeunterlagen zur Verfügung. Es kann auch ein eigener Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien für die Bewerber verbindlich festlegt, eingehalten werden. In diesem Fall ist eine geltende Fassung des eigenen Verhaltenskodex zur Überprüfung der Vergleichbarkeit mit dem DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
5. Der ausgefüllte Teilnahmeantrag ist mit allen geforderten, vollständig ausgefüllten Erklärungen (Bewerbereigenerklärung, Vertraulichkeitserklärung, Erklärung zu Referenzen, ggfs. Bewerbergemeinschaftserklärung, ggfs. eigener Verhaltenskodex) vollständig und ausschließlich elektronisch über die Funktion „Teilnahmeantrag abgeben“ der e-Vergabeplattform „subreport ELViS“ in Textform nach § 126 b BGB einzureichen.
6. Alle unter den Abschnitten III.1.2) und III.1.3) sowie VI.3) geforderten Nachweise/Erklärungen/Referenzen sind mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen. Sollten diese nicht vorliegen, kann dies zum Ausschluss bei diesem Vergabeverfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise/Erklärungen gem. § 51 Abs.2 SektVO nachzufordern. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
7. Fragen zum Teilnahmewettbewerb/Vergabeverfahren sind unverzüglich, jedoch spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge/Angebote zu stellen. Antworten werden über die e-Vergabeplattform „subreport ELViS“ zur Verfügung gestellt. Es liegt im Verantwortungsbereich der Unternehmen, regelmäßig Einsicht in ihr Postfach der e-Vergabeplattform zu nehmen und dort hinterlegte Informationen/Dokumente abzurufen.
8. Bei der Durchführung des Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
9. Die Betreuung der Versicherungsverträge erfolgt courtagepflichtig durch die DVA Deutsche Verkehrs-Assekuranz-Vermittlungs-GmbH. Bei der Angebotskalkulation ist von allen Bietern die Vergütung einer in gleicher Höhe festgelegten Courtage an diese zu berücksichtigen. Sie wird mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gegeben.
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499400
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB) erteilt werden. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.