BÜW VST Duisburg Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI50169

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB Station&Service AG (Bukr 11)
Postanschrift: Europaplatz 1
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Schönfeld, Jennifer
E-Mail:
Telefon: +49 20330171738
Fax: +49 20330174724
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

BÜW VST Duisburg

Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI50169
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71521000 Baustellenüberwachung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71521000 Baustellenüberwachung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

allgemeine BÜW nach VV Bau und VV Bau STE inkl. baubegleitende Vermessung, BBP sowie abfall- und geotechnische BÜW

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 14/03/2022
Ende: 30/06/2030
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 122-348365

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 21FEI50169
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

BÜW VST Duisburg - LOS 1

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
08/03/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/08/2023

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
71521000 Baustellenüberwachung
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71521000 Baustellenüberwachung
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Duisburg

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

allgemeine BÜW nach VV Bau und VV Bau STE inkl. baubegleitende Vermessung, BBP sowie abfall- und geotechnische BÜW

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 14/03/2022
Ende: 30/06/2030
Bei Rahmenvereinbarungen – Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung acht Jahre übersteigt:

Es handelt sich um keine Rahmenvereinbarung

VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Bahnübergang Oberhausen BÜ Leistungen.

(MKA 09_02)

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:

Am Tarifpunkt Oberhausen muss der Bahnübergang an der Baustelleneinrichtungsfläche erneuert werden.Der Bahnübergang befindet mittlerweile desolaten Zustand und gefährdet die Weiterführung der Gleislogisitk, so dass die Gefahr besteht, dass die Gleislogistik nicht mehr durchgeführt werden kann. Das hätte zur Folge, dass erforderliche Transporte in Richtung Baustelle (Duisburg Vst) nicht mehr möglich wären.Diese Leistungen erfordern entsprechend die Begleitung einer Fachbauüberwachung.Zu bgeleitende Arbeiten sind:

Herstellen des provisorischen Bahnübergangs zur Aufrechterhaltung der LKW Logistik,Vermessung / Absteckung der Gleise, Verlegen der Längserde im Bau, Umbau der drei Gleise inkl. Bahnübergang mit Schotter / PSS KG1 / Geotextil ,Einbau des Systems Bodan in den Gleisbereichen,Herstellung der prov. Asphaltfläche vor Kopf und zwischen den Gleisen bis zur endgültigen Fertigstellung in der Sperrpause Dezember 2023,Rückbau des provisorischen Bahnübergangs,Rückbau der Länserde.

VII.2.3)Preiserhöhung