Fraunhofer-Institut für Offene Kommunikationssysteme FOKUS Referenznummer der Bekanntmachung: PR 446327
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kaiserin-Augusta-Allee 31
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10589
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.fraunhofer.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.fokus.fraunhofer.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fraunhofer-Institut für Offene Kommunikationssysteme FOKUS
Das Fraunhofer-Institut für Offene Kommunikationssysteme FOKUS ist ein IUK-Institut und erforscht die digitale Vernetzung und ihre Auswirkungen auf Gesellschaft, Wirtschaft und Technologie. und ent-wickelt seit über 30 Jahren am Standort Berlin Kommunikations- und Integrationslösungen für Tele-kommunikation, Mobilität, E-Government, Medien und Qualitätssicherung für Softwareentwicklung.
Bei Fraunhofer FOKUS sind circa 500 Personen beschäftigt, davon rund 167 Studierende, Praktikanten und Praktikantinnen (Stand 5/2023).
Die zu reinigenden Räumlichkeiten befinden sich in einem Teil eines neungeschossigen Miet-Komple-xes mit zwei zusätzlichen Untergeschossen. Es handelt sich um Büro-, Technik- und Lagerräume sowie Ausstellungs- und Tagungsräume sowie Verkehrsflächen. Mehr Informationen finden Sie unter: https://www.fokus.fraunhofer.de/
Unterhaltsreinigung
10589 Berlin, Kaiserin-Augsta-Allee 31
Das Fraunhofer-Institut für Offene Kommunikationssysteme FOKUS ist ein IUK-Institut und erforscht die digitale Vernetzung und ihre Auswirkungen auf Gesellschaft, Wirtschaft und Technologie. und ent-wickelt seit über 30 Jahren am Standort Berlin Kommunikations- und Integrationslösungen für Tele-kommunikation, Mobilität, E-Government, Medien und Qualitätssicherung für Softwareentwicklung.
Bei Fraunhofer FOKUS sind circa 500 Personen beschäftigt, davon rund 167 Studierende, Praktikanten und Praktikantinnen (Stand 5/2023).
Die zu reinigenden Räumlichkeiten befinden sich in einem Teil eines neungeschossigen Miet-Komplexes mit zwei zusätzlichen Untergeschossen. Es handelt sich um Büro-, Technik- und Lagerräume sowie Ausstellungs- und Tagungsräume sowie Verkehrsflächen.
4x 12 Monate
Fensterreinigung
10589 Berlin, Kaiserin-Augusta-Allee 31
Das Fraunhofer-Institut für Offene Kommunikationssysteme FOKUS ist ein IUK-Institut und erforscht die digitale Vernetzung und ihre Auswirkungen auf Gesellschaft, Wirtschaft und Technologie. und ent-wickelt seit über 30 Jahren am Standort Berlin Kommunikations- und Integrationslösungen für Telekommunikation, Mobilität, E-Government, Medien und Qualitätssicherung für Softwareentwicklung.
Bei Fraunhofer FOKUS sind circa 500 Personen beschäftigt, davon rund 167 Studierende, Praktikanten und Praktikantinnen (Stand 5/2023).
Die zu reinigenden Räumlichkeiten befinden sich in einem Teil eines neungeschossigen Miet-Komple-xes mit zwei zusätzlichen Untergeschoßen. Es handelt sich um Büro-, Technik- und Lagerräume sowie Ausstellungs- und Tagungsräume sowie Verkehrsflächen.
4x 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). EinNachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer denAuftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).DieZuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Informationdurch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt esnicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachtenVergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbarsind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). VerstößegegenVergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz1 Nr. 3 GWB).